Überladung - Wie wird in der Praxis gemessen? Ab wann wird die Weiterfahrt untersagt?

  • Zitat

    . Wenn aber selbsternannte Hilfssherrif's (transe79, OmegaBenni) anfangen zu posten ohne etwas konstruktives beizutragen kommt eben ein entsprechendes Feedback von mir.


    Hier geht es aber nicht nur um dich, dies ist ein öffentliches Forum und nicht jeder ist vorher gleich gut/schlecht informiert, und da darf man ruhig auf Probleme hinweisen.


    Keiner sagt der er ein Engel ist, ich hatte sicher auch schonmal zuviel geladen.


    Als erstes solltest du das tatsächliche Gewicht des Anhängers ermitteln, auch hier ist Papier geduldig, nicht das du mit falschen zahlen rechnest.


    Dann stellt sich mir die Frage ob du vor hast immer die gleiche Ladung zu transportieren und damit dann immer überladen unterwegs zu sein?!


    Hier wäre der Wechsel auf einen leichteren Anhänger und eine dezente ablastung des Zugfahrzeuges ein Kompromiss.


    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Hallo


    eigentlich hats Rower ja schon gesagt, aber ich sags dir auch nochmal


    es ist schnurz wie gewogen wird, auf das was rauskommt kommts an, und wenn du da irgendwo drüber liegst, egal ob Achslast, Stützlast oder Gesamtgewicht kostet es Bares


    ich versteh nicht warum dir das WIE so wichtig ist, wenn Du zu schwer bist merken die das so oder so


    hier auf der A99 ist ne Waage in der Autobahn, wenn da der LKW drüber fährt wird er gewogen, und beim nächsten Parkplatz kommt die Kelle und da wird dann nochmal genau nachgewogen


    an ner andern Stelle nehmen se dich bei Verdacht zum TÜV nach Garching mit, der hat ne Waage auf die komplett drauf fahren kannst


    bei manchen mobilen Kontrollen haben sie Radlastwaagen dabei, man kann es also nicht sagen was eintrifft


    und zur Toleranz, klar wird die abgezogen, aber die Waagen sind geeicht, die haben nur minimale Toleranzen



    und deine ganze Rechnerei kannst dir eh abschminken, weil du rechnest mit Gewichten die irgendwo aufm Papier stehen


    fahr erstmal mit deim Auto und auch dem Anhänger auf ne geeichte Waage und schau was die wirklich wiegen


    und dann kannst dir ausrechnen ob du 18 oder 20 oder mehr Prozent überladen hast



    und wenn der :police: schlau ist und geschickt fragt und merkt das du das wissentlich in Kauf genommen hast, dann ist das Vorsatz und kostet das Doppelte



    Ich weiß Du willst das nicht hören, aber ich kann die Ausreden auch nicht mehr hören, mach den B96 und dann passt es


    Ausreden wie geht nicht sind nur faule Ausreden


    Gruß Mani

  • hier auf der A99 ist ne Waage in der Autobahn, wenn da der LKW drüber fährt wird er gewogen, und beim nächsten Parkplatz kommt die Kelle und da wird dann nochmal genau nachgewogen

    Die haben wir hier auf der A1 auch (ist z. Zt. allerdings wegen Bauarbeiten außer Betrieb - aber auch diese Baustelle wird irgendwann fertig und dann wird wieder jeder gewogen, der auf der rechten oder mittleren Spur fährt). Dahinter steht eine Kamera, so dass jede Wiegung eindeutig einem Fahrzeug zuzuordnen ist. Da gibt's keine Ausreden.


  • […]
    Bez 125% bei einer Ablastung vom Zugfahrzeug: https://de.wikipedia.org/wiki/Ablastung
    […]


    Hallo zusammen,


    diese 125%-Regel war zumindest im letzten Jahrtausend bei Neufahrzeugen so nicht vorhanden. Ich habe einen Volvo V90 mit einem eingetragenen Leergewicht von 1707kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von 2100kg. Das sind also nur etwa 23% Zuladung. Ob das bei Ablastungen in unserem Jahrtausend aber anders gesehen wird, weiß ich nicht.


    Zum Thema selber gibt es wohl nicht mehr viel zu sagen. Überladen ist überladen, einheitliche Methoden wird es nicht geben, und die einzige Lösung, das Problem zu umgehen ist, einen <*ZENSIERT*>.


    Selbst die Sache mit dem Vorsatz wurde schon angesprochen, dazu möchte ich ergänzend sagen, dass ich das an dieser Stelle auch sehr gerechtfertigt finde.


    Viele Grüße
    Frank

  • Ist ein Kind der "neuen" Führerscheine, B bedeutet 3,5to ZGM.
    Also Auto 3to ZGM + 0,5to ZGM Anhänger = geradeso OK.
    Auto 3to ZGM + 0,6to ZGM Anhänger => ZGM Gespann = 3,6to => das ist Fahren ohne den passenden Führerschein.



    Nicht ganz.
    0,75t Darf man immer.


    Also z.B. ein Sprinter 3,5t plus Anhänger 0,75t macht 4,25t aber mit FS B fahrbar.


    Wiegt der Anhänger aber 751kg darf der Sprinter nur noch 2749kg wiegen.


    Ob das Sinn macht? Wer weiß dann schon.

  • Mhhhh.
    Die Sache mit dem Wiegen ist schon ein Thema für sich.


    Mit dem Bootstrailer war ich kürzlich bei der Raiffeisen auf der Waage.
    Am Auto -> 1525 kg, abgekuppelt -> 1625kg


    Das ganze bei einsatzfertigem Boot, mit ca. 1/3 vollem Tank.
    Vollgetankt (120L) wäre ich also ordentlich überladen.


    An sich bin ich jetzt auch schon überladen, rein vom Anhänger her betrachtet.
    Wenn er aber am Auto hängt, läge es noch in der "Messtoleranz"....


    Theoretisch könnte ich mit leerem Tank und ausgeräumtem Boot trailern.
    Muss dann aber Sprit in Kanistern mitchleppen, damit ich überhaupt vom Slipplatz/Kranplatz zur Bootstankstelle komme :biggrins:



    Bin ich denn, wenn ich 25kg ins Auto packe (Anker+Batterie bspw.) mit den dann angehängten 1500kg auf dem Trailer letztlich legal unterwegs, oder nicht?
    Abgekuppelt hätte er ja dann 1600kg.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Theoretisch könnte ich mit leerem Tank und ausgeräumtem Boot trailern.
    Muss dann aber Sprit in Kanistern mitchleppen, damit ich überhaupt vom Slipplatz/Kranplatz zur Bootstankstelle komme


    Musst du nicht. Du kannst auch den leere Kanister einpacken und vor Ort Sprit holen um das Boot fahrbereit zu machen.


    Es gibt immer Alternativen, man muss nur willens sein. ;)



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Ich kann auch das Boot komplett leer räumen - dann kann ich volltanken und darf dennoch trailern.
    Wäre auch eine "Alternative" - man muss nur willens sein.



    Was wird denn nun gewogen?
    Das Gewicht des Trailers am Fahrzeug?
    Das Gewicht des Trailers alleine?


    Ein stehender Trailer darf ja so voll geladen werden, wie der Besitzer lustig ist - er darf nur nicht in Betrieb genommen werden...
    Ergo: im Betriebszustand muss das Gewicht passen, was es mit den 1525kg in meinem Fall ja tut (die 25kg Überladung kommen wie gesagt noch raus in Form von Anker und Batterie).


    Oder sehe ich das falsch?

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Ohne Gewähr:


    bei der Anhängelast des Autos zählt die tatsächliche SL nicht dazu, sondern sie wird zur Zuladung des Autos gezählt, also muss die zul. Hinterachslast passen.


    beim Anhänger wird der Anhänger gewogen in abgekuppeltem Zustand, zwar würde die Achslast des Anhängers passen, aber das zul. GG des Anhängers ist klar überschritten.



    Sehe ich zumindest so, ob man in der Praxis abhängen muss steht auf einem andren Blatt, und sicher bin ich auch nicht da jeder was anderes meint.
    Maßgeblich ist letztlich nur das Gesetz, dafür bin ich in der Hitze jedoch zu faul zum Suchen.

  • Da ich wiederholt Fahrzeuge (sowohl Solo als auch Gespanne) auf einer geeichten Waage bei mir auf der Arbeit sehe, die von Polizei oder BAG dort hin begleitet werden, kann ich folgendes feststellen:


    Erstmal zur Waage:


    Länge der Waage ca. 25 m, maximal Gewicht 60 t, Anzeige in 20 kg Schritten


    Zum Thema:


    Zuerst wird in der Regel das gesamte Gespann gewogen, dann die einzelnen Fahrzeuge (an- und abgekuppelt). Durch die Einteilung der Wiegeschritte ergibt sich eine Differenz die durch die Einzelverwiegung berechet werden kann, bzw als Toleranz herangezogen wird.


    Die Waage steht auf dem Gelände eines großen Automobilherstellers, nach dem Verlassen des Werksgeländes geht es für Überladene Fahrzeuge nicht mehr weiter, zumindest nicht ohne abladen bis zum Erlaubten.


    Meistens ziehen die Polizeibeamten hier Fahrzeuge raus die Überladen aussehen, bzw. die mit Radlastwaagen gewogen wurden und eine Kontrollverwiegung mit Beweiskraft gemacht werden muss.


    Die Kontrollverwiegung ist vom Fahrzeugführer zu bezahlen, bar!

  • Die Kontrollverwiegung ist vom Fahrzeugführer zu bezahlen, bar!

    Weil ich neugierig bin: Wieviel kostet soetwas? Ich mußte nichts bezahlen, weil ich vorher bei meiner nächstgelegenen Waage kostenpflichtig Dinge entsorgt hatte und sonst nichts los war.

  • Da ich nicht an der Waage arbeite, sondern für einen Entsorger (Dienstleister) kann ich leider nicht sagen was die Fahrer berappen müssen.


    Das hängt wohl auch mit der Anzahl der Wiegevorgänge zusammen, günstig ist es nicht...


    An eine Info dazu komme ich nur schwer.:(


    @Stoelo: Du bist neugierig? Ich auch!:biggrins:


    Sei neugierig, oder stirb dumm!

  • Hi,


    die Tarife an den Waagen sind sehr unterschiedlich. Ohne Wiegekarte habe ich ab €2,- bis 15,- bezahlt. Mit Karte zahle ich bei der mir bekannten günstigsten Waage €4,60,-. Die meisten verlangen aber so zwischen 11,- und 25,-.


    Gruß
    Gerhard

  • Sind die Waagen auf den Wertstoffhöfen oder bei den Schrotthändler auch geeicht? Ich meine das Wiegeergebnis ist ja Abrechnungsgrundlage.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Alle Waagen die zur Abrechnung genutzt werden müssen geeicht werden, nur die Messschritte sind unterschiedlich, die gehen von 5kg beim Schrotthändler bis auf 50kg bei LKW-Waagen.


    Ich weis nicht ob das heute noch so ist, aber früher konnte man sich weigern auf eine Waage zu fahren, wenn diese zu weit von dem Kontrollpunkt war und nicht "auf dem Weg" lag. Bei mir wurde damals, nach einer Weigerung meinerseits und etlichen Drohungen der Rennleitung, eine Radlastwaage besorgt. Nach dem wiegen (39805kg) durfte ich ohne weiteres TamTam weiterfahren, die nächste Waage hätte mich ca. 20km Umweg gekostet.

  • Okay das heißt ich hätte sie dem Ärmel geschüttelt 3 vielleicht 4 Waagen zur Auswahl.
    Wobei die Waage auf den Wertstoffhof in 1 kg Schritten wiegt.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Bei uns im Ort ist die nächste Waage zur Autobahnausfahrt die bei der BAG. Da passen ganze Lastzüge drauf und wird glaub in 10kg Schritten gemessen.
    Wenn man nur wiegen möchte kost das nix (außer vielleicht Zeit beim Anstehen), mit Wiegeschein sind es 5 oder 15€.


    Eine Ausfahrt weiter ist der TÜV recht nahe, dort kost Wiegen glaub nix. Die Waage ist aber recht kurz, ein ganzer Sattelzug passt da nicht drauf.
    Ein wenig näher ist ein Spediteur der auch Schüttgüter handelt. Da hab die mit ihren blauen Einmachgläsern aufm Dach schon gesehen. Was der fürs wiegen will weiß ich leider nicht.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Die Waage meines Schrotthändlers wiegt in 10kg-Schritten, für kleinere Geschichten hat er ne Palettenwaage. Ob der auch Wiegescheine ausstellt, müsst ich mal fragen...


    Ansonsten haben wir noch den städtischen Recyclinghof und diverse andere Entsorgungs- und Schüttgut-Unternehmen mit Waagen. Also auf 10 Waagen hier im Ort komm ich schon ohne allzu groß überlegen zu müssen.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001