Danke für die Antworten.
Der Rhinoceros XN12-9 gefällt mir ganz gut. Wobei der XN 10-9 natürlich noch eine ganze Ecke billiger ist.
Ich werde mir bei mal anschauen müssen.
Danke für die Antworten.
Der Rhinoceros XN12-9 gefällt mir ganz gut. Wobei der XN 10-9 natürlich noch eine ganze Ecke billiger ist.
Ich werde mir bei mal anschauen müssen.
Es soll der Garten komplett umgestaltet werden.
Und da sich so ein Projekt gerne mal was länger hinzieht, habe ich mir überlegt was günstiges zu kaufen.
Darum wird es wohl auch nur einer in der 1t Klasse werden.
Ist halt besser als schaufeln und einfacher als immer Mieten.
Dicke Stämme will ich nicht heben.
Aber mal eine Wurzel oder auch große Steine oder z.B. Blockstufen.
Bei den ganz billigen die man so im Baumarkt oder im Onlineshop von Discountern für 5000€ bekommt hätte ich die Sorge, dass ich nur die Grasnabe abkratzen kann.
Der Bagger soll mich unterstützen nicht nerven und Zeit fressen.
Ob 100kg oder 500kg dürfte bei dem Gespann und auch bei dem zu erwartenden Bußgeldes sicher keinen Unterschied machen.
Hallo,
da ich auch mit einem Minibagger liebäugele habe ich noch fragen.
Wie klappt das mit dem "Daumengreifer"? Kann man damit gut arbeiten? Z.B. große Steine oder Baumstämme heben?
Wie viel kann man im allgemeinen heben?
Kann man als Laie einigermaßen feinfühlig arbeiten?
Wie schlägt sich so ein Bagger bei sehr lehmigen und steinigen Boden?
Bei den Youtube Videos wird ja oft in lockerer Erde gegraben.
Ich persönlich würde schauen ob es nen 7,5t mit AHK gibt und da nen Anhänger dazu da bekommst du alles weg.
Dann brauchst du aber auch eine Fahrerkarte und einen Gen. 2 Tachograph. Sonst wird es teuer.
Ein Sprinter mit 5t und LKW Zulassung fällt unter die 1. Alternative.
Er ist zum Transport von Gütern bestimmt.
Also Mautpflichtig.
Ein Sprinter mit 5t und Womo Zulassung ist Mautfrei.
Ein Sprinter mit 5t und Womo Zulassung der Güter transportiert fällt unter die 2. Alternative. Wieder Mautpflicht.
Alles anzeigen
Ich bin mir relativ sicher, das ich mir auch einen alten Postbus kaufen kann, z.B. so ein 608er der dann über 5t zgg hat, und wenn ich da meine Angelausrüstung, ein Golfkart und meine Ausrüstung damit transportiere keine Maut zahlen muß
Du musst Maut zahlen. Es sei denn er hat schon das H-Kennzeichen.
in den ganzen Seiten wird nur einfach nirgends was von Privat geschrieben, weil es eben nur das Gewerbe betrifft, in der Liste der freien Handwerksberufe, sind auch nur Berufe aufgezählt die man eben nur als Gewerblicher oder Freiberufler machen kannDie Mautbefreiung für Handwerker ist Situativ. Bei privat Fahrten oder Fahrten die nichts mit dem eigenen Gewerbe zu tun haben gilt wieder die Mautpflicht.
das einzige Private das ich gefunden habe betrifft Wohnmobile, wenn man nen ausgebauten LKW oder ähnliches hat, kann man das Fahrzeug registrieren lassen, damit man bei Kontrollen keine Probleme bekommt, dazu müssen Bilder der Innenausstattung usw an Toll Collect eingereicht werden
auf einer nicht offiziellen Seite habe ich noch den Hinweis gefunden das ein z.B. ein großes Boot am Womo dann doch zur Maupflicht führt, wenn die Wohnfläche weniger als die Hälfte der Nutzfläche ist, also 8m Wohnfläche, aber 10 Meter Boot, dann muß man angeblich zahlen, das ist aber nirgendwo rechtlich bestätigt, zumindest hab ich nichts gefunden
Beim Boot eher nicht aber beim Pferdetransporter.
Das Wohnabteil muss über 50% haben. Sonst Maut.Auch wenn das Wohnabteil 60% hat aber noch ein zusätzlicher Pferdeanhänger mitgeführt wird muss man gucken wie viel Fläche zum Wohnen und wie viel für den Transport bestimmt ist.
Rahmenbedingungen:
Private Adresse. Privater Halter. Nichts gewerbliches oder so.
Das würde an der Mautpflicht nichts ändern. Auch Privat zahlt Maut.
Sonst wie "Der Glonntaler" schreibt.
Aber Vorsicht bei abgelasteten Fahrzeugen. Es zählt F.1 im Schein und nicht F.2.
Es gibt ja auch z.B. Niederländer mit einer 100er Plakette. Das passt das deutsche Siegel auch nicht zum gelben Kennzeichen.
Ist aber trotzdem legal.
Genau die hatte ich auch mal
Da ist dann nach 3 Jahren das Gummi aufgequollen.
Passte dann nicht mehr in die Kartusche rein.
Bei hinten 3m Überhang, ist nix mehr mit stützlast. Da hebt bei jeder Bodenwelle der Anhänger das Heck vom Auto aus.
So ein Segelboot wiegt 70 kg. Da machst du 2 Sack Zement oder was ähnlich schweres vorne in den Anhänger.
Dann passt das.
Wo ist das Problem?
Unter 100km sind 3m Überhang erlaubt. So ein Boot ist auch nicht schwer.
Also rote Fahne dran und ab gehts.
Danke für das Angebot. Das eilt nicht. Die stehen gute 100km entfernt. Da ich die für lau bekomme nehme ich die einfach mal auf dem Rückweg mit.
die 80x100er Seite verwenden!
Dann bin ich immer noch 240 cm Hoch. Und ich müsste die glatt auf glatt stellen.
Sonst sicherlich die beste Variante.
Ich werde wohl 2 mal fahren. Dann kann ich die Boxen wenigstens noch ein bisschen beladen.
Hallo,
ich müsste 4 Gitterboxen transportieren.
Habe dafür aber nur einen kleinen 750kg Anhänger.
Der Anhänger hat eine Ladefläche von 2x1m
Eine Gitterbox ist ca.120cm x 80cm und 100cm hoch.
Meine Idee war jetzt 3 übereinander und eine hochkant dahinter.
Das wird zwar mit den 4 Meter Höhe passen, habe aber Angst dass es kippen könnte.
Also werde ich ich es wohl auf 2 Fahrten teilen müssen.
Oder hat noch jemand eine tolle Idee die ich jetzt übersehe?
Nur mal so am Rande der Neptun ist mit 884kg Nutzlast angegeben und ein 750kg Anhänger hat meistens so 600kg Nutzlast.
Der Kipper ist bequemer aber keine wirkliche Vergrößerung.
Der Alte machte immer mehr Zicken, komischerweise immer Samstags Nachmittags oder Sonntags ging eine Fehlerlampe an. Zudem wurde er am Berg mit Anhänger heiß, über 100 Grad mit Leistungsreduzierung.
Was für ein Bj. war der Alte und wie viele KM hat er auf dem Tacho?
Bei >3,5 Tonnen ... oder liege ich da auch falsch
über 3,5t jährlich Tüv
und über 7,5 t jährlich Tüv und jährlich SP. Also alle 6 Monate eine Prüfung.
Bei Anhänger >3,5t auch jährlich Tüv und über 10 t auch die SP.
Stimmt - Serie 2.500kg, mit Auflastung bis 3.500kg.
Da meiner 3.300kg zul.GesGew. hat, darf auch nur 3.300kg angehängt werden.
Und die Gesamtmasse des Zuges? Sind doch bestimmt keine 6600kg erlaubt?