Frage zu Stützlast bei ungebremst

  • Frage:
    warum kriegen ungebremste Anhänger keine Stützlast in den Fzg-Schein eingetragen?


    Woher kommt dann aber die Stützlast am Typenschild?


    Ich könnte ja statt 50kg einfach 75kg aufs Typenschild schreiben, und keiner merkt es???


    Darf ich dann theoretisch 25kg mehr transportieren, da das ja zum Fahrzeug gerechnet wird? Oder gilt das so tatsächlich nur bei gebremsten Anhängern?


    Bin nur neugierig...

  • Alles falsch!


    In den neuen Papieren unter Punkt 13 steht bei meinem ungebremsten 50kg Stützlast!

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Hallo


    Zitat

    warum kriegen ungebremste Anhänger keine Stützlast in den Fzg-Schein eingetragen?


    das hat mit gebremst oder ungebremst nix zu tun, es gibt genug ungebremste mit Eintragung der Stützlast


    die Stützlast am Typenschild gibt der jeweilige Hersteller vor, der der Kupplung und der der Deichsel, der niedrigere Wert muß eingehalten werden


    im Fahrzeugschein steht die Stützlast selten, es gibt aber rechtlich zweierlei Anhänger


    Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger


    bei den einen ist die Stützlast im zul Gesamtgewicht enthalten, beim andern ist Stützlast + Achslast= zul Gesamtgewicht,


    in dem Fall kann die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet werden, so kommen die alten ungebremsten 800 kg Anhänger zustande, hilft aber nichts, weil das Auto trotzdem nur 750 kg tatsächliche ungebremste Last ziehen darf, egal wie sie verteilt ist


    anders ist es wenn ein 600g Anhänger nur eine 600 kg Achse hat, den könnte man durch umschreiben auf etwas mehr kg bringen, man ändert den Eintrag auf Zentralachsanhänger und rechnet die Stützlast dann dazu, so könnte er theoretisch ein 750 kg Anhänger werden, wenn die Deichsel und Kupplung je 150 g zul Stützlast erlauben


    und noch nen kleinen Unterschied gibt es, der Zentralachser kostet weniger Steuer, weil die Stützlast nicht zählt, man zahlt also nicht fürs zgg sondern nur für die Achslast


    Gruß Mani


  • Hallo Mani...


    gibt es irgendwo bei der Fahrzeugklassifizierung einen Unterschied bzw. wo gibt es eine Definition des Unterschiedes zwischen einem Zentralachsanhänger und einem Starrdeichselanhänger?
    Ist es nicht so dass ein Zentralachsanhänger der aktuellen EG Fahrzeugklassenbezeichnung entspricht während der Begriff Starrdeichselanhänger der alten Stvzo enstammt?
    Der Zentralachsanhänger ist dann mind, Klasse O3, kleinste Stützlast 1000kg und der alte SDAH entpricht O2 ?


    Gruß Thomas

  • Hallo


    das steht in der StVO oder der neuen FZV, aber nicht in dem allgemeinem Teil sondern in den ganzen Zusatzbestimmungen


    hat sich aber nichts geändert, es gibt immer noch Anhänger bei denen die Stützlast eingetragen wird, und welche ohne


    Gruß Mani

  • Hallo Mani...


    danke für die Antwort...


    ich war bisher der Meinung dass die Stützlast dort nicht eingetragen ist weil der Anhänger ein COC Papier hat bei dem die Teile EG Nummer vom gleichen Hersteller ist während der Eintrag der Stützlast dann erforderlich ist wenn z.b. der Endhersteller und der Hersteller des Fahrwerkes unterschiedlich sind und sich die Stützlast aus der EG Konformität und dem Typenschild ergibt.


    Beispiel:


    Hersteller A verbaut Zugdeichsel/Rahmen aus eigener Produktion und lässt das Bauteil zertifizierern und erstellt dafür eine COC -> Kein Eintrag der Stützlast
    Hersteller B kauft Zugdeichsel mit einer EG Baumusterbescheinigung und stellt ein Endprodukt her -> Eintrag der Stützlast aus den Einzelkomponenten im Rahmen der Prüfung


    Frage: Besteht die Möglichkeit einen Zentralachsanhänger in der Klasse O2 zuzulassen? Muss der nicht zwingend eine Stützlast von mind 10dN = 1000kg haben?


    Gruß Thomas

  • Auch wenn das Thema sehr sehr alt ist, warum wird bei einigen Autos keine stützlast eingetragen??? Wie erfahre ich diese dann?

  • Steht bei mir auf der AHK beim Typenschild

    Das sollte das sein was die AHK kann bzw darf....

    Könnte auch je nach Motorisierung abweichen....

    Stema HP6070 EZ 2002

    Bürstner Club390 BJ 1997

    Eduard 351827 EZ 2023

    Böckmann 600kg zGG BJ 1987


    Als Zugfahrzeuge aktuell:

    Tiguan 5N0 2,0tdi Track&Field BJ 2010

    Touran 1T1 1,6 Bj 2004

    Dazu von den Kindern:

    Golf VI 1,4 Bj 2007

    BMW E34 518i Touring Bj 1994

  • ……warum wird bei einigen Autos keine stützlast eingetragen??? Wie erfahre ich diese dann?

    Hallo Erzieher


    Ohne Hallo gibt’s hier keine Antworten

    :P


    Fangen wir mal ganz von vorne an! Was ist das für ein Zugfahrzeug und gibts zu dem ein CoC?

    Oder gilt die Frage ganz allgemein?


    Gruß Marcel

  • Das sollte das sein was die AHK kann bzw darf....

    Könnte auch je nach Motorisierung abweichen....

    Stützlast unterschiedlich bei verschiedenen Motorisierungen? Hast Du da eine Quelle wo das hervorgeht, oder Beispiele?

    Bei älteren Fahrzeugen war es eher die Regel anstatt Ausnahme, das keine Stützlast in den Fahrzeugpapieren stand.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Das Stützlastfeld im Fahrzeugschein hieß in den alten Fahrzeugscheinen noch Nutz oder Aufliegelast und war eigentlich für Sattelzüge gedacht,


    in den neuen Scheinen steht nur noch Stützlast, und manchmal wird da dann auch beim PKW die Stützlast ausm COC übernommen


    ist aber auch manchmal dann falsch, weil es durchaus Kupplungen ausm Zubehör gibt die mehr oder weniger Stützlast zulassen, deshalb ist es besser das Feld bleibt leer


    bei mehr ist die Eintragung im Schein dann ein Nachteil, ist bei mir so, Kupplung (150kg) darf mehr als Auto (130kg), bei weniger bist Du der dumme wenn dich an die Werksangabe hältst und bei ner Kontrolle zu viel Stützlast hast, weil die Kupplung nur weniger darf



    Stützlast unterschiedlich bei verschiedenen Motorisierungen?

    kenn ich von meim uralten BMW damals, da waren 5kg Unterschied, 70/75kg

  • bzw in den Papieren, es ist wie auch sonst, der niedrigste Wert begrenzt das ganze


    wenn die Kupplung am Anhänger nur 50 kg hat, helfen weder 130kg im Auto noch 150kg an der Kugel, erlaubt sind dann nur die 50 die der Anhänger haben darf

  • Hey und Danke euch für die Hilfe also muss ich bei Audi a3 und a2 schauen was im coc steht Bzw typschild aber die sind ja tw weg???

  • Typenschild weg kann, je nach Prüfer, zu einem Problem werden.
    Wenn die AHK nicht anderweitig per Unterlagen "nachgewiesen" werden kann, dann fehlt mit dem Typenschild auch der Nachweis der Zulässigkeit.
    Hast du an der AHK mal genau gesucht, ob nicht noch andere Typenschilder oder Hinweise auf den Hersteller / Typ zu finden sind?
    Normalerweise bekommt man diese Typenschilder auch beim Hersteller der AHK fertig ausgefüllt als Ersatz.

    Du darfst aber durchaus Typenschilder selber nachfertigen, die Daten müssen halt stimmen.
    Kommt ja doch regelmäßig vor, dass diese Schilder verloren gehen (habe das Problem aktuell am Maverick auch)


    EDIT: ja leckst mi am...

    Zitat

    gerne schicken wir Ihnen ein neues Typenschild zu, sobald eine Eidesstattliche Erklärung einer Werkstatt bei uns vorliegt, die unter anderem die Identität der Anhängevorrichtung enthält.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt traf die Entscheidung, dass die direkte Lieferung von Typenschildern an den Fahrzeughalter / Endkunden leider nicht mehr gestattet ist.

    https://www.westfalia-automoti…ein-typenschild-bestellen

    Alles klar... :rolleyes:

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel


    2007er TPV 750kg Baumarkt-Hoppser