Frage zur zulässigen Gesamtmasse

  • Hallo Forum,

    als Anhänger-Anfänger hab ich da mal ne Frage.
    Ich werde aus den Angaben der Zulassungsbescheinigung meines Opel Astra (2010) nicht ganz schlau, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?

    Also, folgende Angaben finde ich dort:

    F.1 – 2020 kg
    G – 1503 kg
    O.1 – 1500 kg
    O.2 – 730 kg

    unter 22 steht zudem:
    F.1/F.2: bei Anhaengerbetrieb 2080*
    7.2/8.2: bei Anhaengerbetrieb 1020*
    7.2/8.2: bei AHK ab Werk 940*

    Meine AHK ist abnehmbar (ab Werk?) – in der Heckklappe klebt ein Hinweis-Sticker der Firma „Westfalia“.

    So weit so gut, was darf ich aber nun mit dem Wagen ziehen?

    Als Beispiel ein 750 kg Hänger:
    1503 kg (Astra) + 100 kg (ich :)) + ~150 kg (Hänger leer) = 1750 kg
    Darf ich nur 270/330 kg auf dem Hänger zuladen wegen G = 2020 / 2080 kg?

    Das widerspricht doch aber O.1 bzw. O.2, oder?


    Ich versteh nur Bahnhof …

    Danke für Eure Hilfe,
    Jens

  • Hallo Jens

    hättest mal dazu geschrieben was was ist, wäre es leichter, mit den Nr kann doch keiner was anfangen, musste jetzt auch erstmal suchen

    also deine Kiste wiegt leer 1503 kg
    zul Gesamtgewicht ist 2020 kg

    anhängelast gebremst 1500 kg
    ungebremst 730 kg

    das unter 22 bedeutet

    mit Hänger darf dei Auto 2080 wiegen, da sind also die 60 Kg Stützlast dazu gerechnet, und die Achslasten sind dann 1020 bzw 940 kg

    Zitat

    So weit so gut, was darf ich aber nun mit dem Wagen ziehen?



    steht doch dort 1500 gebremst, oder 730 ungebremst, wenn nen 750 kg Anhänger anhängst darfst den halt ned voll machen

    das alles gilt aber jetzt nur für das AUTO, nicht unbedingt für DICH, bestimmte Kombinationen sind nur mit dem alten 3er oder BE möglich, wenn DU nur den B hast, gelten andere Gewichtsgrenzen für Anhänger, das erkläre ich Dir aber jetzt hier nicht, das hast in der Fahrschule gelernt, ansonsten findest dazu auch genug Beiträge im Forum, oder Du liest hier nach

    Gruß Mani

  • Moin Mani,


    keine Angst ... hab noch den alten 3er ... es darf also gerne auch etwas schwerer sein :).

    Das mit den 2080 kg hatte ich schon befürchtet. Sand und Kies kann ich dann wohl
    vergessen.


    Ich hab mich halt erst gefreut über die 1500 / 730 kg – aber die 2080 kg Gesamt sind ja eher nen Witz. Na ja, muss ich wohl etwas abnehmen …

    Ich frage mich nur, was mir die 1500 kg ungebremst dann eigentlich bringen.
    Ein etwas höheres Anhänger-Gewicht in dieser Klasse vorausgesetzt, kann ich dann ja noch weniger zuladen. OK, größere Sachen gehen dann zwar, aber gewichtsmässig würde ich mich dann ja sogar verschlechtern.

    Das kommt dabei raus, wenn man seinen Chef den Dienstwagen aussuchen lässt ;(.

    Danke Dir!

    Viele Grüße,
    Jens

  • Nuuu krieg dich mal wieder ein ;):rolleyes::biggrins::biggrins::D:D:D


    Dein Auto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2020 Kg, wenn du ohne Anhänger unterwegs bist .


    An deine Kiste darfst du 1500 Kg gebremst anhängen : ...... das sind dann schon mal 3520 Kg Gesamtgewicht ;):rolleyes::biggrins::D


    Uuuund nuuuun kommt es : ...... wenn du mit Anhänger unterwegs bist .... darf deine Opel-Kiste 2080 Kg Gesamtgewicht haben und damit darf das Gesamt-Zuggewicht 3580 Kg betragen ;):D


    Wat "heulst" du da eigentlich noch ????? :rolleyes::rolleyes::rolleyes::D:D:D:D



    Und du darft mit diesem Gespann auch noch mit "100" durch die Gegend "kacheln"; .... wenn die anderen Bedingungen (zul. GG. des Hängers) erfüllt sind.



    Also jammer nicht; ...... sondern freu dich, dass du ein so tolles Zugfahrzeug von deinem Chef bekommen hast ;););):biggrins::biggrins::biggrins::D:D:D


    Ubrigens sind in der Leermasse des Fahrzeuges schon 70 ( oder 72 ) Kg von deinen persönlichen 100 Kg eingerechnet ;):D
    Das Auto wird also nur 30 Kg schwerer, wenn du dich hineinsetzt :D:D:D


    Manfred

    Manfred

  • Ein ungebremster Anhänger wiegt leer 150Kg, du darfst mit deinem auto also 580Kg damit transportieren.
    Ein 1500Kg Anhänger wird etwa 300Kg wiegen, du darfst also 1200Kg damit Transportieren. Ist dir das Doppelte nicht genug?


    Und die 500Kg zuladung sind für ein solches Auto gut und normal. Wenn du im Hängerbetrieb sogar über 550Kg Nutzlast hast ist das doch super...


  • Ich wollts nicht sagen :D

  • Is ja auch echt nicht so einfach!
    Was sich Opel dabei gedacht hat weis ich jetzt auch nicht aber dein Fahrzeug darf wenn die einen Anhänger drann hast ein höheres Gesammtgewicht haben das sind die 2800 kg das hat aber nichts mit dem gewicht des Anhängers zu tun der darf 1500 kg gebremmst haben wie Fido schon sagte ist das für so ein auto vollkommen üblich heutzutage!


    Was ich mich nur frage warum dieses Spiel mit dem zgg sowas kenne ich nur von SUV etc. weil die 3,5 t Anhängelast haben und die beim PKW ja nicht größer als das zgg sein darf. Da hat das Fahrzeug z.b. 2,8 t zgg damit es noch auf dem Gehweg parken darf ;) und mit Anhänger halt 3,5 t. physikalischer Hintergrund ist sicher das mit Anhänger ja max 100 km/h gefahren werden darf und da kommt das Fahrzeug halt auch mit dem höheren Gewicht klar immerhin laufen die SUV ja teilweise 200 km/h da sind die Kräfte bei 2,8 t wesentlich höher als bei 3.5 t und 100 km/h.


    So jens jetzt hast du es entweder verstanden oder du liest noch mal in Ruhe alles von Anfang durch :)


    MFG S

  • NOCH EINER DER NED LESEN KANN

    Wo steht was von 2800? und und und ihr dichtet da alle immer sachen zusammen :confused:

    wie kommst auf so nen Schwachseinn? sorry aber da fällt mir nix mehr ein

    Zitat

    immerhin laufen die SUV ja teilweise 200 km/h da sind die Kräfte bei 2,8 t wesentlich höher als bei 3.5 t und 100 km/h.



    seid wann darf man mit Hänger 200 fahren????

    dein Beitrag ist doch volkommen daneben

  • Moin Jungs,

    wow, Danke für Eure Hilfsbereitschaft!

    Ihr habt Recht – so ganz hab ichs wohl noch nicht verstanden.

    Also:
    F.1 - Technisch zulässige Gesamtmasse in kg – bezieht sich nur auf die Gesamtmasse des PKW – also ohne Anhänger? Die Masse des Hängers darf ich also zusätzlich auch noch ziehen?


    Ich finde genau dieses Angabe etwas missverständlich …"Gesamtmasse" heißt für mich PKW inkl. Anhänger ...



    Würde also bedeuten, ich kann bei Hängerbetrieb den PKW mit insgesamt 2080 kg belasten und zusätzlich max. 1500 kg Hängermasse dranhängen?

    Dann bin ich mehr als nur glücklich – das sind 3,5 to – kein Grund traurig zu sein.

    Danke Chef …:D

    Viele Grüße,
    Jens

  • Ich denke mal du hast es jetzt kapiert, auch wenn du dich noch etwas falsch ausdrückst

    dein auto wiegt leer ca 1500 kg, also darfst ca 500 dazu laden, dann bist bei den 2020, egal ob mit oder ohne hänger

    da so ein Hänger ja auch ne bestimmt Stützlast hat, sagt 'Opel das das Auto dann 2080 kg haben darf, inkl Ladung

    daraus folgt, das Du im Kofferraum irgendwo nen Aufkleber haben müsstest auf dem als zulässige Stützlast 60 kg stehen, daher die unterschiedlichen Gesamtgewichte

    und egal ob dein Auto beladen ist oder nur du allein drinn sitzt, du darfst nur die 730 kg ungebremst oder 1500 kg gebremst anhängen
    hoffe das nun alles klar ist

    Gruß Mani

  • und

    Zitat

    Ich finde genau dieses Angabe etwas missverständlich …"Gesamtmasse" heißt für mich PKW inkl. Anhänger ...



    nein, das ist nur das Auto, beides zusammen wäre Gesamtzugmasse oder Zuggesamtmasse, ist aber nur bei LKW angegeben oder speziellen Fahrzeugen


  • Du hast mit dem lesen aber auch so deine Probleme !


    Da ist ein Absatz dazwischen, ich wundere mich darüber warum Opel das so macht. Und dann habe ich einen anderen Fall geschildert wo ich schon mal gehört habe das es unterschiedliche zgg für das Solo Fahrzeug und für das Zugfahrzeug des Gespanns gibt. Gehört hier vileicht nicht hin aber da stäckte für mich die Frage drinn was Opel damit bezweckt, Ok man verliert nicht die 60kg Zuladung durch die Stützlast aber deswegen so ein aufstand ?


    MFG S

  • Häufig ist es so, dass im Fahrzeugschein unten im "kleingedruckten" schonmal steht, das die zulässige Zuggesamtmasse einen gewissen wert nicht überschreiten darf. Da dort aber steht, das dein Fahrzeug im hängerbetrieb 60Kg mehr wiegen darf, fällt das vermutlich aus.
    Aber die Schlußfolgerung, das er deshalb nur 60Kg Stützlast hat ist nicht richtig. vielleicht hat er j 75Kg stützlast.


    Die Einzelnen Achslasten sind beim Auto deshalb immer höher als die zulässige Gesamtmasse, weil man sonst eine Perfekte Lastverteilung vorraussetzen müsste. Beim Anhängerbetrieb scheinen die Achslasten besser ausnutzbar zu sein... Trotz des höheren zulässigen gesamtgewichtes sollte man darauf achten, die Achslasten nicht zu überschreiten. Alleine Fahren, den Kofferraum voll mit Sandsäcken und hinten nen anhänger dran wird dann mit sicherheit schief gehen, auch wenn das zulässige gesamtgewicht nicht überschritten wurde.

  • und
    nein, das ist nur das Auto, beides zusammen wäre Gesamtzugmasse oder Zuggesamtmasse, ist aber nur bei LKW angegeben oder speziellen Fahrzeugen


    ... DAS ist genau die Info die mir fehlte. Danke, jetzt ists klar!


    Fehlt mir nur noch ein passender Anhänger ... 1300 kg wär schön schön :tongue:


    Vielen Dank an alle.


    Grüße,
    Jens

  • Hallo Jens

    gut das es nun verstanden hast

    1300er Hänger sind zwar recht viel vertreten, aber wenn Du schon 1500 anhängen darfst, würde ich auch nen 1500er Hänger nehmen

    die sind vom Leergewicht meist gleich, aber Du hast 200 kg mehr Nutzlast, die man oft ganz gut gebrauchen kann, besonders wenn man Sand, Steine, Erde usw fährt

    halt uns aufm laufenden, wenn nen Hänger gefunden hast

    Gruß Mani

  • Bitte beachten !



    Die "Punkt 1"-Felder wie F.1 oder 7.1 oder 8.1 sind immer die "technisch möglichen Lasten", entscheidend sind immer die "Punkt 2"-Felder, das sind die Gewichte, die der jeweilige Zulassungsstaat zuläßt.


    Bei den "Punkt-1" Feldern steht mindesten der selbe Wert oder ein höherer als in den "Punkt 2" Feldern.


    Beispiel:


    zul. Gesamtgewicht: F.1: 2200 und F.2: 2000 würde bedeuten, daß der Fahrzeughersteller Stabilität für 2200kg Gesamtmasse garantiert, aber im öffentlichen Strassenverkehr läßt man nur die 2000kg zu.


    Bei Pkw kommt das nicht so oft vor. Bei Lkw sieht man das öfter. Da kannst Du z.B. einen Vierachser kaufen, der für in F.1: 40000kg technisch ausgelegt ist, aber auf öffenlicher Straße nur F.2: 32000kg wiegen darf. Wenn Du den selben Lkw in einem anderen Staat zuläßt, kann dann auch mehr als 32000kg bei F.2 stehen, wenn das in dem Staat anders zulässig ist.



    Wenn ihr also in eure Scheinchen schaut, was ihr an Achlasten und Gesamtgewichte haben dürft, ohne daß die "Rennleitung" Ärger macht, dann sind grundsätzlich die Felder "Punkt 2" entscheidend.


    Hoffe ich habe Euch nicht verwirrt.

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o