Frage zu Stützlast bei ungebremst

  • Frage:
    warum kriegen ungebremste Anhänger keine Stützlast in den Fzg-Schein eingetragen?


    Woher kommt dann aber die Stützlast am Typenschild?


    Ich könnte ja statt 50kg einfach 75kg aufs Typenschild schreiben, und keiner merkt es???


    Darf ich dann theoretisch 25kg mehr transportieren, da das ja zum Fahrzeug gerechnet wird? Oder gilt das so tatsächlich nur bei gebremsten Anhängern?


    Bin nur neugierig...

  • Alles falsch!


    In den neuen Papieren unter Punkt 13 steht bei meinem ungebremsten 50kg Stützlast!

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Hallo


    Zitat

    warum kriegen ungebremste Anhänger keine Stützlast in den Fzg-Schein eingetragen?


    das hat mit gebremst oder ungebremst nix zu tun, es gibt genug ungebremste mit Eintragung der Stützlast


    die Stützlast am Typenschild gibt der jeweilige Hersteller vor, der der Kupplung und der der Deichsel, der niedrigere Wert muß eingehalten werden


    im Fahrzeugschein steht die Stützlast selten, es gibt aber rechtlich zweierlei Anhänger


    Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger


    bei den einen ist die Stützlast im zul Gesamtgewicht enthalten, beim andern ist Stützlast + Achslast= zul Gesamtgewicht,


    in dem Fall kann die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet werden, so kommen die alten ungebremsten 800 kg Anhänger zustande, hilft aber nichts, weil das Auto trotzdem nur 750 kg tatsächliche ungebremste Last ziehen darf, egal wie sie verteilt ist


    anders ist es wenn ein 600g Anhänger nur eine 600 kg Achse hat, den könnte man durch umschreiben auf etwas mehr kg bringen, man ändert den Eintrag auf Zentralachsanhänger und rechnet die Stützlast dann dazu, so könnte er theoretisch ein 750 kg Anhänger werden, wenn die Deichsel und Kupplung je 150 g zul Stützlast erlauben


    und noch nen kleinen Unterschied gibt es, der Zentralachser kostet weniger Steuer, weil die Stützlast nicht zählt, man zahlt also nicht fürs zgg sondern nur für die Achslast


    Gruß Mani


  • Hallo Mani...


    gibt es irgendwo bei der Fahrzeugklassifizierung einen Unterschied bzw. wo gibt es eine Definition des Unterschiedes zwischen einem Zentralachsanhänger und einem Starrdeichselanhänger?
    Ist es nicht so dass ein Zentralachsanhänger der aktuellen EG Fahrzeugklassenbezeichnung entspricht während der Begriff Starrdeichselanhänger der alten Stvzo enstammt?
    Der Zentralachsanhänger ist dann mind, Klasse O3, kleinste Stützlast 1000kg und der alte SDAH entpricht O2 ?


    Gruß Thomas

  • Hallo


    das steht in der StVO oder der neuen FZV, aber nicht in dem allgemeinem Teil sondern in den ganzen Zusatzbestimmungen


    hat sich aber nichts geändert, es gibt immer noch Anhänger bei denen die Stützlast eingetragen wird, und welche ohne


    Gruß Mani

  • Hallo Mani...


    danke für die Antwort...


    ich war bisher der Meinung dass die Stützlast dort nicht eingetragen ist weil der Anhänger ein COC Papier hat bei dem die Teile EG Nummer vom gleichen Hersteller ist während der Eintrag der Stützlast dann erforderlich ist wenn z.b. der Endhersteller und der Hersteller des Fahrwerkes unterschiedlich sind und sich die Stützlast aus der EG Konformität und dem Typenschild ergibt.


    Beispiel:


    Hersteller A verbaut Zugdeichsel/Rahmen aus eigener Produktion und lässt das Bauteil zertifizierern und erstellt dafür eine COC -> Kein Eintrag der Stützlast
    Hersteller B kauft Zugdeichsel mit einer EG Baumusterbescheinigung und stellt ein Endprodukt her -> Eintrag der Stützlast aus den Einzelkomponenten im Rahmen der Prüfung


    Frage: Besteht die Möglichkeit einen Zentralachsanhänger in der Klasse O2 zuzulassen? Muss der nicht zwingend eine Stützlast von mind 10dN = 1000kg haben?


    Gruß Thomas