Der "Was habt Ihr heute gemacht Thread"
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Nach meinem Kenntnisstand (welcher auf den Unterlagen von Alko basiert) ist die Schlinge nur bei der Verwendung von Federhaken zwingend.
so seh ich das auch
Schön wäre es, wenn der Finder bekannt wäre, der bekommt einen dicken Finderlohn...
beim Fundbüro werden die immer notiert, außer Busfahrer usw, die sind eh verpflichtet alles ab zu geben
Aber selbst der Federhaken reicht es aus um die Bremse auszulösen
bei nem kleinen Hänger vielleicht, bei meim DS biegts den auf wie Spielzeug
vorgeschrieben ist aber, dass sich der Ring am anderen Ende des Abreißseiles öffnet , nachdem die Bremse ausgelöst wurde.
genau so ist es, wenn nur dieser einfach Federhaken dran ist, dann muß an der Handbremse unten ein Ring sein der sich aufbiegt nachdem er die Bremse angezogen hat
es gibt aber auch Versionen da sind geschlossene Ringe dort, dann muß auf jeden Fall der obere Haken so stabil sein das er die Bremse auslöst, da braucht man dann nen Schäkel oder muß unbedingt ne Schlaufe legen
vermutlich gibts da auch irgendwo nen Punkt in den ganzen §§§ wo das steht
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Ob sich der Ring hinten auf biegt oder nicht ist doch völlig egal. Relevant ist, dass in allen Fällen die Befestigung ab Zugfahrzeug so lange halten muss, bis die Bremse gezogen wurde.
So ein gecrimptes Drähtchen hält auch nicht die Welt.
Die Federhaken sind erst durch eine Umlenkung stabil genug. Ein Karabiner wie er gefordert wird hält die Last auch direkt aus. Vermutlich ist der das letzte Glied der Kette was aufgeben würde.
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Ob sich der Ring hinten auf biegt oder nicht ist doch völlig egal
Nein das ist nicht egal, der Ring ist so stark ausgelegt das er die bremse anziehen kann, und dann muß er bei noch mehr Zug aufgehen, der Ring ist teil der abgenommenen AE und muss zwingend funktionieren
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Ich persönlich habe nichts gegen zwei oder mehr Fahrzeuge....
Die haben auch ein gewisses Rudelverhalten, wie die Anhänger....
Aber mal im Ernst....
Die User hier, welche Anhänger jenseits der 3 Tonnen haben und fahren, haben auch ein passendes Fahrzeug.
Natürlich ist die Auswahl bei 3,5t Anhängelast nicht mehr zu üppig....
Und ein paar Taler mehr kosten die in der Regel auch...
da gebe ich dir recht! All meine Anhänger bis auf den Eder sind 3,5t. zgG. Gezogen werden die mit Amarok Sprinter und Atego
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Sehr schön, eine fest montierte. Mir fällt dabei grad zum Thema abnehmbar AHK eine kürzlich geführte Diskussion ein, die mich nachdenklich werden ließ, da ich nicht weiß ob da was dran sein könnte. Es ging um die Frage, daß der Haken angeblich runter muß, wenn ohne Anhänger gefahren wird.
Stimmt die Behauptung, daß wenn ohne Anhänger dran, bei einem Auffahrunfall wegen nicht demontierter AHK eine Teilschuld wegen nicht abgenommenem Haken folgt? Angeblich hätte man dadurch einen vermeidbaren erhöhten Schaden verursacht, weil der Haken so zum Betrieb des Fahrzeuges nicht erforderlich gewesen sei und man dadurch dem Auffahrenden mehr Schaden enstehen würde, als wenn er demontiert gewesen wäre.
So ungefähr die Argumente, die ich jetzt mehrfach dazu hörte. Gibt es da belegare Urteile oder gesetzliche Regelungen? Normalerweise nehme ich sie ja ab, habe es aber auch schon vergessen und bei Regen schon mal zu bequem gewesen, geb es zu. Finde die vorhandene abnehmbare am Mondi eher suboptimal und würd mir normalerweise selbst nur als feste montieren, wenn sie nicht eh dran gewesen wäre.
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Da kursieren viele Gerüchte.
Eine Abnehmepflicht gibt es nicht.
Außer, die Kupplung verdeckt das hintere Nummernschild.
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Es ging um die Frage, daß der Haken angeblich runter muß, wenn ohne Anhänger gefahren wird.
Nein, muss nicht.
Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung und du kannst zur Sicherheit gerne einmal bei deiner Versicherung nachfragen.
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Anhängerkupplung muss nicht abgenommen werden!
Quelle:
Mein Versicherungsvertreter
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In Deutschland kratzt es leider keinen was da fürn Haken dran ist
Der TÜV hat bei mir zumindest mal bemängelt als statt des Rings einen Karabiner montiert war.
Nach meinem Kenntnisstand (welcher auf den Unterlagen von Alko basiert) ist die Schlinge nur bei der Verwendung von Federhaken zwingend.
Wo genau kann man das nachlesen?
mfg JAU
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Wo genau kann man das nachlesen?
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Ist eine Abnehmbare...
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Eine Abnehmepflicht gibt es nicht.
Außer, die Kupplung verdeckt das hintere Nummernschild.
richtig, oder die NSL wenn die genau in der Mitte hinter der Kugel sitzt, wie bei Suzuki
Quelle:
Mein Versicherungsvertreter
seit wann machen Vertreter rechtlich bindende Aussagen?
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Anhängerkupplung muss nicht abgenommen werden!
Quelle:
Mein Versicherungsvertreter
Habe jetz gerade mit unseren TÜV Prüfer gesprochen.
Wenn das Kennzeichen verdeckt wird ist es Pflicht sie abzunehmen.
Wenn ein Auffahrunfall passiert kann die Versicherung das Problem werden denn es hätte ja ohne den Kopf kein bzw ein geringerer Schäden entstehen können!
Gruß Mario
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Ich weiß, daß ich als geschädigter bei geltend gemachten Ansprüchen zur Schadensminderungspflicht angehalten werde. Kann also keinen Leihwagen größer, sondern eher ne Stufe kleiner wählen oder auch nicht 4 Wochen geltend machen, wenn mögliche Rep.-Dauer mit 5 Tagen angegeben wird. Sicher gibts noch mehr mögliche Dinge, die da greifen könnten.
Warum die gegnerische Versicherung im Vorfeld von mir verlangen kann, rein vorsorglich zur Schadensminderung für eventuellen künftigen Ernstfall durch Abnahme des Hakens beizutragen, ist mir eher schleierhaft.
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Im Vorfeld ist der Versicherung das egal, aber nicht im Schadensfall
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Das schreibt die ARAG dazu:
ZitatEine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.
Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden.
Damit sollte alles klar sein. Keine Pflicht (außer das Nummernschild wird verdeckt), aber im Schadensfall kann ein Mitverschulden angenommen werden.
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Im Klartext, fährt einer auf, habe ich A-Karte und muß mir einen Teil des Schadens vom Auffahrenden gegen rechnen lassen, sprich, mein Schaden wird nicht voll erstattet.
Letztlich durch die Hintertür doch quasi Pflicht, den Haken abzunehmen, will ich nicht auch noch für die Dusseligkeit des Auffbrummers mit bezahlen.