Anhängelast Zugfahrzeug

  • Hallo...


    ich bin Anhänger Neuling und beschäftige mich jetzt schon eine Weile mit der Anschaffung eines Kofferanhängers.


    Könnte mir bitte jemand erklären, wie das mit der Eintragung der Anhängelast in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs zu verstehen ist.


    Es steht bei mir - Anhängelast gebremst 1.550 kg - ist mir klar, ich darf einen gebremsten Anhänger mit maximal 1.550 kg mit diesem Fahrzeug ziehen. Hierbei ist, so wie ich die verschienen Informationen im Netz und bei Beratungen verstanden habe, das tatsächliche Gewicht entscheidend. Also egal ob ich einen 1.000 kg Hänger mit 1.000 kg oder einen 2.000 kg Hänger mit einem Gesamtgewicht von maximal 1.550 kg ziehe.


    Aber nun mein Problem: Was bedeutet dann die Eintragung 1.700 kg bis 10% Steigung?


    Ich habe es einfach noch nicht ganz verstanden...


    ...darf ich jetzt nur einen auf 1.700 kg abgelasteten 2.000 kg Hänger mit 100 km/h Zlassung bis zu einer Steigung von 10% nutzen?


    ...und bei einer Steigung von über 10% mit 80 km/h fahren?


    Wenn ich mit meinem Zugfahrzeug 1.700 kg nutzen möchte, aber eigentlich gar keine 100 km/h nutzen möchte, müßte ich trotzdem die 100 km/h Aufrüstung investieren um die 150 kg zusätzliches Gewicht auszunutzen...


    Oder bin ich jetzt durch die vielen Informationen völlig durcheinander und es ist ganz anders?


    Auf Klärung hoffend und besten Dank schonmal im Voraus - VG Jürgen

  • Hi,

    die zul. Anhängelast ist 1700 kg, wenn das Gespann auf Strecken verkehrt mit einer Steigung <10%. Wird eine Straße mit einer Steigung von z.B. 12% befahren ist die zul. Anhängelast 1550 kg.
    Ein 2000 kg-Anhänger darf mitgeführt werden, solange er nicht schwerer beladen als 1700 kg bzw. 1550 kg ist.
    Eine 100 km/h-Zulassung ist davon unberührt: Die ist an Massenverhältnisse Auto-leer / zGG-Anhänger, Stoßdämpfer, ABS, Reifen und Art der Anhängers gebunden.

    Gruß
    Gerhard

  • Die 100 km/h Regelung hat mit dem Eintrag des Anhängergewichtes in deinem Zulassungsschein in dem Fall nichts zu tun.


    Zitat von Tanko

    Aber nun mein Problem: Was bedeutet dann die Eintragung 1.700 kg bis 10% Steigung?


    Das heißt, dass Du bis zu zu einer Steigung von 10% ein tatsächliches Anhängergewicht von 1.700 kg anhängen kannst. Ist die Steigung der Straße höher, ist für deinen Zug hier Schluß und du musst dir eine andere Strecke suchen.


    Upps, Gerhard war schneller :augenreib:

  • Ist die Steigung der Straße höher, ist für deinen Zug hier Schluß und du musst dir eine andere Strecke suchen.

    Alternativ: Bei ner Beladung von 1.700kg unten am Berg 150kg ausladen, Berg mit 1.550kg hochfahren, oben 150kg ausladen, wieder runterfahren (mit 1.400kg), die 150kg von unten einladen, mit 1.550kg hochfahren, die 150kg von oben wieder einladen und dann wieder mit den kompletten 1.700kg weiterfahren. :)

    ACHTUNG: 10% Steigung heisst aber auch 10% Gefälle - wenn der Berg dann also mit mehr als 10% auf der anderen Seite wieder abfällt, musst das nochmal so wie oben machen! :lol:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo und danke für die Info's...


    ich staune (mal wieder) was es für Bestimmungen gibt! Ist das wirklich ernst gemeint?


    GG 1.700 kg / Seigung > 10 % = Ausladen hochfahren / Ausladen runterfahren / Einladen hochfahren und wieder einladen.... das ist für mich als Neuling im Anhängerbereich eigentlich kaum zu verstehen. Aber ich muß es wohl so hinnehmen. Macht das jemand in der Praxis so? Dann würde ich lieber gleich nur 1550 kg mitnehmen und ein 2.Mal fahren!


    Jetzt möchte ich aber trotzdem nochmals auf die Frage mit der Anhängelast im Fall der 100 km/h Ausführung eines Hängers zurückkommen.


    Leergewicht meines Zugfahrzeuges 1.610 kg x 1,1 = 1.771 kg


    Ich müßte also meinen Hänger auf 1.770 kg ablasten lassen (Eintragung in den Fahrzeugpapieren des Hängers durch den TÜV).


    Darf ich dann theoretisch bei jeder Steigung/Gefälle 100 km/h fahren? Oder gibt es dann hierzu mit der Eintragung beim Zugfahrzeug mit den 10% Steigung etwas besonderes zu beachten?


    Zur Zeit fühle ich mich noch vollkommen verwirrt! Was ist richtig - wo ist die Logik?



    VG Jürgen

  • Die 100 km/h zulassung sagt zusätzlich aus, das du den Anhänger nciht überladen darfst. Abgesehen davon das du mit deinem Gespann mit 1700kg Anhänger sowieso keine Steigung über 10% steigung/gefälle fahren darfst, dürftest du in diesem Moment auch maximal 80 fahren :biggrins:
    Zusätzlich musst halt gucken ob du Stoßdämpfer drunter hast...


    Gängige Praxis wäre es in diesem Fall keine strecken mit mehr als 10% zu fahren, wenn man über die 1550kg kommt, oder aber..... naja, solch ein Schild übersehen. Man könnte auch generell die 150kg ins auto packen, sofern die Ladung teilbar ist, und das auto noch genügend Reserven hat, und das gespanngesamtgewicht nicht überschritten wird.


    Aber ich kenne in Deutschland keine Autobahnen mit mehr als 10% Steigung oder Gefälle. Sowas gibts wenn dann nur auf kleineren straßen, diese kann man in der Regel einfach umfahren, oder aber einfach durch, da diese steigungen oftmals nur sehr kurz sind.


    Aber mal ne andere Frage, was ist mit sehr kurzen Steigungen, die definitiv mehr als 10% haben, und kein Schild mit ner Steigung haben?

  • Zum Faktor 1,1 und der 100er-Zulassung kann ich dir leider nicht weiterhelfen, aber das machen andere! ;)


    ich staune (mal wieder) was es für Bestimmungen gibt! Ist das wirklich ernst gemeint?

    Ganz im Ernst: JEIN! Aber sieh es mal so: Mit 1.700kg darfst du den Berg nicht hoch, mit 1.550kg aber schon. Der Berg liegt vielleicht genau in der Mitte deiner Reiseroute von mehreren hundert km, es ist aber der einzige Berg mit ner Steigung von über 10%. Meinst du wirklich, da lohnt es sich wegen ein paar km Berg, die ganze Strecke gleich zweimal zu fahren? ;)

    Klar, mim Hänger zweimal übern Berg wäre Unsinn, aber du kannst ja stattdessen die 150kg vom Berg ausladen, übern Berg drüber fahren, im Kofferraum Platz machen (STEHEN darf der Hänger ja auch mit mehr als 1.700kg!), mit leerem Kofferraum wieder übern Berg zurück, die 150kg einladen und dann wieder Hänger und Auto "normal" packen und weiter geht die Reise.

    Ob du das machst, bleibt natürlich dir überlassen. Für die Urlaubsfahrt machts vielleicht mehr Sinn, die Frau zu überzeugen, nur 26 anstatt 28 Koffer mitzunehmen :lol: Andrerseits: Um des lieben Frieden Willen....? ;)

    Fakt ist: Du DARFST mit 1.700kg Anhänger nicht über den Berg mit mehr als 10% Steigung. Wirst du erwischt, musst du mit den Konsequenzen leben!

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    MfG,
    Jay


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  • Leergewicht meines Zugfahrzeuges 1.610 kg x 1,1 = 1.771 kg

    Ich müßte also meinen Hänger auf 1.770 kg ablasten lassen (Eintragung in den Fahrzeugpapieren des Hängers durch den TÜV).

    VG Jürgen



    Für die 100 Km/h-Regelung musst du den Hänger auf 1700 Kg ablasten lassen; .....

    denn das zul. max. Gesamtgewicht des Hängers ist das Leergewicht des Fahrzeuges x Faktor ..... und/oder die zulässige Anhängelast .....
    je nach dem, was zuerst erreicht wird.

    Manfred

    Manfred

  • Ich dachte eben, das es falsch sei mit der anhängelast und Zugfahrzeug, aber Tatsächlich, das stimmt ja. Ist das denn neu? Als ich meine 100er zulassung bekommen habe, kann ich mich nicht daran erinnern, das das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher sein darf als die Anhängelast. Denn mein 100km/h Anhänger hatte immer 50kg mehr Gesamtgewicht als Anhängelast.... Und damit war ich auch schonmal etwas über die 100...


    Und Falls das neu sein sollte, wie ist das dann bei vorhandenen 100er Zulassungen? Müssen die dann alle erneuert werden? Oder gibts hier Bestandsschutz?

  • Meines Wissen ist das nicht neu; .... ich kenne das nur so .....
    allerdings interessiere ich mich für die 100ér Regelung erst, seit die Bindung vom Auto an den Anhänger aufgehoben wurde.

    Manfred

    Manfred

  • ...herzlichen Dank für die vielen Antworten und die ausführlichen Informationen! Wirklich nett!


    Ich denke ich habs verstanden und werde mich entsprechend darauf einstellen.


    Meines Wissen ist das nicht neu; .... ich kenne das nur so .....
    allerdings interessiere ich mich für die 100ér Regelung erst, seit die Bindung vom Auto an den Anhänger aufgehoben wurde.

    Manfred


    Manosch - wenn ich es richtig verstehe, muß ich dann, wenn ich mit mehreren Fahrzeugen die 100 km/h Regelung nutzen will, den Hänger auf das Fahrzeug mit der geringsten Anhängelast ablasten. Dann darf ich aber auch mit dem größeren Zugfahrzeug nur mit der geringeren Zuladung die 100 km/h fahren.


    Oder habe ich schon wieder einen Gedankenfehler?


    VG Jürgen

  • Jupp; .... Du hast es richtig erfasst: das Auto mit der geringsten Anhängelast und / oder dem geringsten Leergewicht bestimmt das zulässige Gesamtgewicht des 100Km/h-Anhängers.


    Manfred

    Manfred

  • Danke an alle, die mich mit Informationen versorgt haben... wirklich guter Informationsfluß hier!

  • Manosch:
    in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVo (Tempo-100 Regelung) heisst es unter §1 Ziffer 1 c:


    "für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern: X=1,1, wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der der beiden folgenden Bedingungen gilt:


    aa) zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug,


    bb) zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast"


    Mein Fahrzeug wiegt 1500 kg leer und darf gebremste Anhänger bis maximal 1200 kg zGG ziehen. Wenn ich jetzt einen Tempo 100 zugelassenen Anhänger mit einem zGG von 1300 kg ziehen will, muss ich diesen dann ablasten auf 1200 kg für die Fahrt mit Tempo 100?


    Was bedeutet in der Formulierung "der jeweils kleinere Wert der der beiden folgenden Bedingungen"


    für aa bedeuteten meine Fahrzeuggewichte: 1300 <= 1500, -richtig-
    für bb bedeuteten meine Fahrzeuggewichte: 1300 <= 1200, -falsch-


    Welcher Wert soll hieraus gezogen werden? Muss ich den Anhänger auf 1200 kg ablasten, um 100 fahren zu dürfen?

  • Servus in die Runde,

    auch nach längerem Suchen habe ich kein "offizielles" Schriftstück gefunden und daher meine Hoffnung, dass es hier jemand weiß:


    Gibt es irgendwo einsehbar die Vorgaben / Prüfungen, die ein PKW erfüllen/absolvieren muss, um seine vom Hersteller genannte Anhängelast nachzuweisen?

    Oder stellt der Hersteller die Info auf rechnerischer Basis in den Raum und das wird vom KBA oder wer auch immer die Zulassung erteilt ohne Prüfung abgenickt?


    Ich habe das hier: https://verkehrslexikon.de/PDF…haenger_Wissenswertes.pdf gefunden und dort steht:


    Zitat

    Die Prüfvorschrift für die Fahrzeughersteller zur Ermittlung der zulässigenAnhängelast ist simpel: Die ausgeladene Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug undAnhänger) muss an einer Steigung von zwölf Prozent in fünf Minuten fünfmalanfahren können.



    Ansonsten noch das hier: https://eur-lex.europa.eu/LexU…2010:227:0001:0061:DE:PDF

    aber das bezieht sich nur auf die Erlangung einer Genehmigung der Anhängevorrichtung selbst, nicht in Bezug auf das Fahrzeug.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Servus in die Runde,

    auch nach längerem Suchen habe ich kein "offizielles" Schriftstück gefunden und daher meine Hoffnung, dass es hier jemand weiß:


    Gibt es irgendwo einsehbar die Vorgaben / Prüfungen, die ein PKW erfüllen/absolvieren muss, um seine vom Hersteller genannte Anhängelast nachzuweisen?

    Oder stellt der Hersteller die Info auf rechnerischer Basis in den Raum und das wird vom KBA oder wer auch immer die Zulassung erteilt ohne Prüfung abgenickt?

    Das Dumme ist... die Vorgaben sind über zig EU Schriftstücke verteilt... aber ich denke, das was du suchst, ist in RICHTLINIE 95/48/EG zu finden.

    https://eur-lex.europa.eu/lega…995L0048-19951020&from=EN


    Punkt 3.3.3

    Zitat

    3.3.3. Ein Kraftfahrzeug, das einen Anhänger zieht, muß diese Fahrzeug-kombination — beladen bis zu ihrer Höchstmasse — an einer Steigungvon mindestens 12 % innerhalb von fünf Minuten fünfmal anfahrenkönnen.

    Das mit dem Bremsen steht dann eben wieder in einer eigenen Verordnung... für Bremsen. :rolleyes:

    Weil der ganze Zug eben auch an der 12% Steigung von der Feststellbremse des Zugfahrzeugs gehalten werden muss... vorwärts wie rückwärts, WENN ich mich jetzt recht erinnere. Vielleicht suche ich das auch nochmal...*


    Das ganze steht mir mit den US Cars ja auch noch bevor... in der Praxis. :rolleyes: Habe mich da aber noch nicht im Detail drum gekümmert... muss erstmal einen Prüfer / Prüfstelle finden, wo ich quasi - hoffentlich - ein Gutachten für die ganzen Baureihen machen lassen kann.


    *edit1:

    RICHTLINIE 98/12/EG

    https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:31998L0012&from=DE

    Punkt 2.1.3 (ff)

    Zitat

    2.1.3 Feststellbremsanlagen

    2.1.3.1 Die Feststellbremsanlage muß, auch wenn sie mit einer der anderen Bremsanlagen kombiniert ist, das beladene Fahrzeugauf einer Steigung oder einem Gefälle von 18 % im Stillstand halten können.

    2.1.3.2 Bei Fahrzeugen, hinter denen ein Anhänger mitgeführt werden darf, muß die Feststellbremsanlage des Zugfahrzeugs diemiteinander verbundenen Fahrzeuge auf einer Neigung von 12 % im Stillstand halten können.

    [...]


    edit2:

    Dann gibt es noch das VdTÜV-Merkblatt 751... aus dem ich leider nicht zitieren darf/kann, aber wo sich im Zweifelsfall die Prüfer dran orientieren werden...

    Dort ist insbesondere bei nachträglichen Anhängelasterhöhungen oder überhaupt Festsetzung, so befürchte ich z.B. auch bei unseren Karren mit Einzelbetriebserlaubnis, mehrere Fahr- und Bremsprüfungen zu absolvieren, wobei für den ausgeladenen Zug z.B. kein kritischer Fahrzustand bei 100 km/h auftreten darf... wenn ein Lenkimpuls eingeleitet wird... oder eine bestimmte Mindestverzögerung aus 80 km/h erreicht werden muss usw...

  • Danke dir.

    Hat mir schon sehr weitergeholfen.

    PS:

    Bei Fahrzeugen mit eingetragenen Anhängelasten in Ländern außerhalb der EU ist die Erlangung einer eingetragenen Anhängelast etwas erleichtert.

    Die Hersteller haben ja bereits den Nachweis erbracht, dass das Fahrzeug den dynamischen Belastungen standhält.

    Somit müsste der "CARLOS" Test (http://www.cfm-schiller.de/pru…gerkupplungspruefstaende/ ) entfallen.

    EDIT: geil :biggrins:

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    /EDIT

    Du baust deine Anhängevorrichtung selber und gehst an die vom Hersteller vorgegebenen Punkte?

    Dann bleibt eigentlich nur die Beachtung der Vorgaben meines verlinkten PDFs -> https://eur-lex.europa.eu/LexU…2010:227:0001:0061:DE:PDF

    da kann man ja, der Einfachheit des Bauteils sei Dank, relativ viele Vorgaben rechnerisch ermitteln und erledigen.


    Aber erst Mal einen §21 Prüfer finden, der da Bock drauf hat sich einzuarbeiten und es nachzurechnen :rolleyes:

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  • Die - vielleicht mal irgendwann - selbstgebaute AHK selbst sehe ich nicht als Problem an... die Festigkeitsberechnung wird man auch mittels FEM machen können.

    Aber ja.. es geht dann eher um das "Gesamtsystem" aus PKW, der derzeit noch keine Anhängelast eingetragen hat, (US) AHK, die kein deutsches Prüfzeichen hat und eben den ganzen Fahrdynamischen Prüfungen... die hoffentlich so gering ausfallen wie möglich.

    Ich habe ja US AHK's... mit diesem Vierkant-Einschub. Da ich für all unsere Autos AHK's habe und bereits 2-3 weitere verkauft habe... sehe ich keinen Bedarf mehr, da eine eigene zu entwickeln/bauen. Der Bedarf in DE/EU ist dann auch zu gering und zahlen wollte das dann vermutlich auch keiner.

    Hatte im Übrigen nochmal den Beitrag oben editiert... falls noch nicht gesehen... gibt auch noch das VdTÜV Merkblatt 751 mit wichtigen Infos... leider nicht öffentlich.


    edit: OK das Video und die Firmen sind in der Tat auch HOCHinteressant... wäre theoretisch auch interessant (auch, wenn es mich irgendwie schmerzen würde ein ~28 Jahre altes Auto sich dem Test zu unterziehen; auf der anderen Seite sind die ja halbe Panzer mit deren "fully boxed" Leiterrahmen) - befürchte aber, dass das Fahrtests nicht ersetzt... sondern wirklich zunächst nur um die Verbindung/Festigkeit der AHK zum Fahrzeug geht.


    edit: Habe die Beiträge mal verschoben... im Spam sind 'se mir dann doch etwas zuu schade.