Hallo...
ich bin Anhänger Neuling und beschäftige mich jetzt schon eine Weile mit der Anschaffung eines Kofferanhängers.
Könnte mir bitte jemand erklären, wie das mit der Eintragung der Anhängelast in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs zu verstehen ist.
Es steht bei mir - Anhängelast gebremst 1.550 kg - ist mir klar, ich darf einen gebremsten Anhänger mit maximal 1.550 kg mit diesem Fahrzeug ziehen. Hierbei ist, so wie ich die verschienen Informationen im Netz und bei Beratungen verstanden habe, das tatsächliche Gewicht entscheidend. Also egal ob ich einen 1.000 kg Hänger mit 1.000 kg oder einen 2.000 kg Hänger mit einem Gesamtgewicht von maximal 1.550 kg ziehe.
Aber nun mein Problem: Was bedeutet dann die Eintragung 1.700 kg bis 10% Steigung?
Ich habe es einfach noch nicht ganz verstanden...
...darf ich jetzt nur einen auf 1.700 kg abgelasteten 2.000 kg Hänger mit 100 km/h Zlassung bis zu einer Steigung von 10% nutzen?
...und bei einer Steigung von über 10% mit 80 km/h fahren?
Wenn ich mit meinem Zugfahrzeug 1.700 kg nutzen möchte, aber eigentlich gar keine 100 km/h nutzen möchte, müßte ich trotzdem die 100 km/h Aufrüstung investieren um die 150 kg zusätzliches Gewicht auszunutzen...
Oder bin ich jetzt durch die vielen Informationen völlig durcheinander und es ist ganz anders?
Auf Klärung hoffend und besten Dank schonmal im Voraus - VG Jürgen