Zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs

  • Hallo erstmal,:kapitulier:


    Ich habe mir jetzt einen 4m Kastenanhänger von Haase gegönnt.


    Dazu habe ich eine Frage bezüglich der Lasten:


    Im Fahrzeugschein des Hängers sind die Achslasten mit 2600kg angegeben.


    Das zulässige Gesamtgewicht aber nur bis 2500kg.


    Dazu steht unter Stützlast 100kg.


    Ich dachte es gibt nur beim PKW Stützlasten. Bei einem Hänger sollte das die Deichsellast sein?


    Zudem würde es dann bedeuten das bei einem Gesamtgewicht von 2500kg die 100kg Deichsellast schon inbegriffen sind?


    Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.


    Ein Foto befindet sich im Anhang.

  • Hallo


    meiner hat 3x1300 kg , eingetragen sind vorne 1300 und hinten 2500


    zgg ist aber trotzdem auch nur 3,5t


    schau bei deim Auto, die Achslasten sind zusammen vermutlich auch mehr als das zgg, ist ganz normal


    Gruß Mani

  • Also gehe ich von 2500kg zulässigen Gesamtgewicht aus.


    Soweit so gut.


    Zugfahrzeug habe ich einen VW Touran mit Vermerk bei der Anhänglast in den unteren Spalten von 1800kg


    Kann man jetzt dazu die Stützlast addieren? Also sprich 1875kg Anhängelast mit der 75kg Stützlast?


    Natürlich müsste diese Last dann bei der Gesamtmasse des Wagens subtrahiert werden oder?

  • Ohne Gewähr: mW ist es so wie du sagst, Anhängelast 1800 kg, die effektive (nicht die erlaubte) Stützlast darfst du dazu rechnen: diese zählt zur Zuladung des Autos, nicht als Anhängelast.

  • Danke für Ihre Antwort.


    Diese Stützlast muss dann aber von zgg Gesamtlast des Zugfahrzeuges wieder abgezogen werden.


    Wie verhält es sich beim fahren ohne Hänger?


    Darf ich diese zusätlichen 75kg ausnutzen? Beim beladen meines Zugfahrzeuges?

  • Wir sind hier per Du. :)


    Du darfst ohne Anhänger die zul. Gewichte des Autos nicht überschreiten, ein Fahrradträger z.B. zählt ganz normal zur Zuladung und zur Achslast - oder verstehe ich die Frage falsch?

  • Ok Danke Dir.


    Also wenn ich das richtig verstehe, zählen ohne Hängerbetrieb die angegebenen Lasten im Fahrzeugschein.


    Im Hängerbetrieb zählt dann die Stützlast zur Anhängelast.


    Hier mal ein Beispiel:


    [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]zGG des Anhängers= 2.500kg zulässige Anhängelast= 1.800kg zulässige Stützlast 75 kg.


    Das tatsächliche Gewicht des Anhängers dürfte also max. 1.875kg betragen? Er darf um die Stützlast höher belastet werden? Da sein zGG 2.500kg beträgt und dieses nicht überschritten wird.[/FONT]

  • Nein. Sie ist Zuladung zum Auto.


    Dein Beispiel wiederum passt. :super:


    Gruß Jonas



    in dem angegebenen Beispiel, ist das Gewicht auf die Anhängelast gerechnet.


    wie kommt man jetzt auf Zuladung vom PKW?

  • Du meinst warum die Stützlast des Anhängers als Zuladung beim Zugfahrzeug zählt?


    Gruss georg123



    Bei meinem angegebenen Beispiel bezieht sich die Stützlast auf die Anhängelast des PKW´s.


    Die Richtigkeit wurde mir ja bereits bestätigt.


    Aber laut Aussauge von Jonas soll die Stützlast jetzt zur Zuladung des PKW´s zählen?

  • Jo klar - wie bereits geschrieben wird die tatsächlich vorhandene SL zur Zuladung des Autos gerechnet, deswegen darfst du unter günstigsten Umständen (genau 75 kg ausgenutzt) maximal 1875 dran hängen.


    Irgendwo muss die SL ja berücksichtigt werden - da nicht beim Anhänger, deswegen beim Auto.

  • Hmmmm....
    Anhängelast max 1800 kg, also Anhängergesamtgewicht.
    Die max 75 kg kann ich zwar von der Achslast des Anhängers abziehen aber das Anhängergewicht bleibt bei max 1800kg, oder?

    viele Grüsse,
    Bernd

    Rapido Club 31T seit 03/2011, Humbaur 132513 seit 03/2015 und einen grauen Stema Jubiläums FT 8.5-20-10.1B seit 29.10/2016

  • Hmmmm....
    Anhängelast max 1800 kg, also Anhängergesamtgewicht.


    Das Anhängergesamtgewicht beträgt 2500kg


    Die max 75 kg kann ich zwar von der Achslast des Anhängers abziehen aber das Anhängergewicht bleibt bei max 1800kg, oder?


    ja genau in dem Fall nicht 1800kg sondern 2500kg.

  • Dein Auto darf 1800 kg ziehen, mehr nicht!!

    viele Grüsse,
    Bernd

    Rapido Club 31T seit 03/2011, Humbaur 132513 seit 03/2015 und einen grauen Stema Jubiläums FT 8.5-20-10.1B seit 29.10/2016

  • Dein Auto darf 1800 kg ziehen, mehr nicht!!


    Hier mal ein Beispiel:


    zGG des Anhängers= 2.500kg zulässige Anhängelast= 1.800kg zulässige Stützlast 75 kg.


    Das tatsächliche Gewicht des Anhängers dürfte also max. 1.875kg betragen? Er darf um die Stützlast höher belastet werden? Da sein zGG 2.500kg beträgt und dieses nicht überschritten wird.

  • Ohman...


    Also:
    Dein Anhänger hat 2500kg zGG. DAS IST GESETZ. Die 100kg Stützlast, die eingetragen sind, sind darin schon enthalten. Heißt: Eigentlich darfst du ihn maximal so beladen, dass er 100kg Stützlast hat und 2400kg Achslast (verteilt auf beide Achsen). Macht zusammen 2500kg.
    Dass die Achslast im Schein größer ist (2600kg), interessiert hier nicht. Ist zwar schön - im Zweifel auch um zu wissen "er kann eigentlich etwas mehr" - aber mehr auch nicht.
    So.
    Jetzt der Touran: 1800kg maximale Anhängelast. PLUS 75kg Stützlast. Macht gesamt 1875kg Anhängergewicht. Bei dieser Rechnung ist der Anhänger also so geladen, dass 75kg auf die Kugel vorne drücken und 1800kg auf die beiden Achsen verteilt. Ist zwar in der Praxis kaum zu erreichen, aber wenn wir das auch noch ausdiskutieren... können wir bis Weihnachten so weitermachen.


    Dem Anhänger sind diese 1800kg oder 1875 ziemlich egal - da dieser ja nunmal 2500kg wiegen darf. Merke: Er zählt immer das geringere zulässige Gewicht. Hier also ist der Touran der begrenzende Faktor.


    Nochmal: Es gibt ein Anhängergesamtgewicht. Das enthält Achslast + Stützlast. Hängst du diesen nun an ein Zugfahrzeug, entspricht die Achslast der Anhängelast des Zugfahrzeugs, die Stützlast entspricht Zuladung zum Zugfahrzeug (weil es sich nicht viel gibt, ob du nun einen 75kg Koffer in den Kofferraum legst, oder eben die Kugelkupplung auf die Kugel, die 75kg wiegt).

  • Die Anhängelast wird abgekuppelt gewogen!
    Du darfst 1800 kg ziehen, nicht 1875.

    viele Grüsse,
    Bernd

    Rapido Club 31T seit 03/2011, Humbaur 132513 seit 03/2015 und einen grauen Stema Jubiläums FT 8.5-20-10.1B seit 29.10/2016

  • Im Ernstfall wird der Trachtenverein nur den abgehängten Anhänger wiegen.

    viele Grüsse,
    Bernd

    Rapido Club 31T seit 03/2011, Humbaur 132513 seit 03/2015 und einen grauen Stema Jubiläums FT 8.5-20-10.1B seit 29.10/2016