Bei einem Bagatellschaden muss die Polizei nur kommen, um eine evtl. kostenpflichtige techn. Hilfe anzubieten, wenn
mit dem Unfallgegner keine Einigung "wer ist am Unfall schuld" möglich ist
oder eine vermutliche Fahrerflucht erfolgte oder vorbereitet wird.
Fahrerflucht kann man schneller begehen als man glaubt. Alleine die Mitwirkungspflicht beim Austauch von Personendaten, Fahrzeugdaten und Versicherungsdaten bei einem vemuteten Unfall ist vor Gericht relevant.
Übrigens, die Polizei wollte zum Baumarktparkplatz kommen.