Einige Antworten in diesem Forum finde ich weder sinnvoll noch hilfreich.
1000 Fragen - oder die Restaurierung meines Heinemann Bootsanhängers
-
-
Wir finden auch einige Fragen komisch und merkwürdig 🤷
-
Antworten sind meist eine Reaktion auf die vorausgegangene Frage.... und können entsprechend ausfallen.... Kommt ausserdem dazu was für Fragen vorher schon gekommen sind....
-
-
Wir finden auch einige Fragen komisch und merkwürdig 🤷
Trotzdem kann man vernünftig antworten.
Es sind halt nicht alle Leute Kfz-Mechaniker.
-
Kommt auf die Fragen an, das wurde Dir oft genug gesagt und nun reichts langsam!
-
Heute war ich mit dem Anhänger bei der GTÜ zur Hauptuntersuchung.
Damit hat alles gut geklappt, es gab keine Beanstandungen.
Ein Blinkerglas ist etwas hell, dass wurde aber nicht beanstandet.
Der Anhänger ist also für weitere 2 Jahre technisch abgenommen.
Nur mit der 100 km/h-Zulassung gab es Schwierigkeiten.
Der GTÜ-Ing. meinte, dafür müsse ein Anhänger jünger als Baujahr 1990 sein.
Ich dachte immer, es würde reichen, wenn die Reifen bis Tempo 120 km/h zugelassen und nicht älter als 6 Jahre sind.
Habt ihr davon schon mal gehört, dass ältere Anhänger keine 100 km/h Zulassung bekommen?
Oder hat jemand eine Idee, wie man für einen älteren Anhänger eine 100 km/h-Zulassung bekommen kann?
Die Reifen vom Bootsanhänger haben den Geschwindigkeitsindex M, also bis 130 km/h.
Hergestellt wurden die Reifen Ende 2024, sind also erst ein paar Monate alt.
Und die Achse hat lt. Typenschild eine Zulassung bis 140 km/h.
-
-
Steht alles hier im Forum!
-
Ja, besten Dank für den Hinweis.
Ich habe auch schon die Suchfunktion bemüht.
Und die Texte zu "Gesetzliches" habe ich auch gelesen.
Und ich habe herausgefunden, dass die Regelung zur Tempo-100 km/h-Zulassung in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO stehen soll.
Die habe ich mir auch komplett durchgelesen.
Aber nirgends habe ich einen Hinweis auf das Baujahr des Anhängers gefunden.
Wahrscheinlich kennst Du dich damit besser aus.
Wärst Du bitte so freundlich, mir bezüglich des Baujahres und der 100 km/h-Zulassung weiterzuhelfen?
Ich komme damit nicht zurecht.
-
Hast du nicht gefragt, auf welche Grundlage er sich dabei bezieht?
-
-
QEK Aero Bj. 1986, 100er Zulassung null Problem.
Ich würde dir raten, den Prüfer zu wechseln.
Viele Grüße,
Axel
-
Hast du nicht gefragt, auf welche Grundlage er sich dabei bezieht?
Doch, habe ich.
Er hat in meinem Beisein extra nochmal in der GTÜ-Zentrale angerufen.
Da gäbe es wohl ein Anweisung.
-
QEK Aero Bj. 1986, 100er Zulassung null Problem.
Ich würde dir raten, den Prüfer zu wechseln.
Ja, danke, das werde ich wohl machen.
Musstest Du für den QEK eine Bestätigung des Herstellers vorlegen, dass der 100 km/h schafft?
-
-
1. Du brauchst ein Gutachten einer Prüforganisation, dass die Eignung deines Anhängers für 100 km/h bestätigt.
2. Da die EZ vor 01.01.1990 liegt, muss für den Anhänger als Ganzes nachgewiesen werden, dass er für 100 km/h geeignet ist.
Für die Achse ist das über das Typenschild nachweisbar, falls deine Angabe stimmt.
Für den Rahmen/Aufbau: Das müsste wohl entweder berechnet werden (zu teuer?) oder einfach so durchgewunken werden (Prüfer wohl schwer zu finden) -
Mal am Rande.... ob der QEK die 100 km/h schafft hängt einzig und alleine vom Zugfahrzeug ab, ob er das darf steht auf einem ganz anderen Blatt....
-
Musstest Du für den QEK eine Bestätigung des Herstellers vorlegen, dass der 100 km/h schafft?
Hä?
Den Hersteller gibt es seit der Wende nicht mehr.
Und klar: Natürlich musste ich keine solche Bescheinigung vorlegen.
Hätte mein Prüfer sowas von mir verlangt, wäre er nicht mehr mein Prüfer.
Das 100er Gutachten wurde bei mir in der Garage gemacht.
Ist ca. 8 Jahre her.
Viele Grüße,
Axel
-
-
@ Isi_Cruises:
Das meinte der GTÜ-Prüfer auch. Auch das mit dem Baujahr (da ist wohl die Regelung mit den 100 km/h in Kraft getreten). Aber im Gesetz steht das nicht. Jedenfalls habe ich das nirgends gefunden. Und es fahren ja auch ältere Anhänger mit einer 100 km/h-Zulassung rum.
-
Das müsste wohl entweder berechnet werden (zu teuer?) oder einfach so durchgewunken werden (Prüfer wohl schwer zu finden)
Das ist Unsinn, unzählige Leute hier haben uralte Anhänger mit 100er Zulassung, manche mussten halt bis zu 4 Prüfer abklappern, bei manchen klappts beim ersten
Und da die Achse ja neu ist, war der Prüfer mal wieder einer ohne Ahnung, is bei GTÜ aber normal, da fährt man ja auch nicht hin
-
Der Glonntaler Also entweder hast du da den falschen Satz aus meinem Beitrag zitiert oder es macht keinen Sinn, was du schreibst, denn du sagst ja das Gleiche wie ich: "Prüfer wohl schwer zu finden" = "bis zu 4 Prüfer abklappern, bei manchen klappts beim ersten"
Und der Umstand, dass man oft mehrere Prüfer abklappern muss, spricht ja dafür, dass es mindestens im Graubereich ist und daher einem "Durchwinken" gleich kommt.
Kieler Doch es steht indirekt drin: In §1 1d) wird auf § 30a Abs. 2 StVZO verwiesen. Dort steht es drin. -
-
Und der Umstand, dass man oft mehrere Prüfer abklappern muss, spricht ja dafür, dass es mindestens im Graubereich ist und daher einem "Durchwinken" gleich kommt.
Das siehst du falsch…
Der Grund das man mehrere Prüfer „abklappern“ (schlimmes Wort in diesem Zusammenhang
) muss, ist ein anderer.
Es gilt einen Prüfer zu finden, der weis was er tut und der den Kunden nicht mit solchen komischen Sätzen nervt:
„Da brauch ich aber noch…“
„Da muss ich erstmal nachschauen ob das geht“
„Können sie mir eine Briefkopie bringen, wo das schon mal so eingetragen wurde?“
Usw. …
Wenn ich was von meinem Prüfer will, höre ich immer nur einen Satz:„Komm vorbei, dann mach ich dir das fertig.“
Viele Grüße,
Axel
-
Axel Es freut mich für dich, dass du mit deinem Prüfer so zufrieden bist.
Und es ist sicherlich richtig, das einige Prüfer in dem Thema nicht fit genug sind oder generell nicht motiviert genug sind.
Leider hast du aber nicht inhaltlich begründet, warum ich falschliegen soll.
Wenn § 30a Abs. 2 StVZO sagt
"Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein."
und darauf in § 1 Abs. 1 Satz 1d) StVO mit
"für Anhänger, die den Anforderungen des § 30a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen"
Bezug genommen wird, dann kann man den Prüforganisationen nicht einfach Inkompetenz vorwerfen, wenn sie z. B. nach einer Herstellerfreigabe fragen oder es nicht ohne gewisse vorausgehende Prüfschritte in das Gutachten eintragen.
Er wäre super, wenn jemand was dazu schreiben könnte, wie die bauartbedingte Eignung für 100 km/h durch eine Prüforganisation ermittelt wird. Gerade bei Anhängern mit EZ vor 01.01.1990.