Reduzieren des Gesamtgewichtes.

  • Moin. Ich habe ein Zugfahrzeug mit einem Leergewicht von 1.707 kg (MB T-180). Dafür plane ich einen Anhänger für ein Ultraleichtflugzeug. Anhänger und Flugzeug ergeben ein Gesamtgewicht von max. 400kg. Für dieses Gespann wünsche ich die 100km/h Zulassung. Der Anhänger hat aber "leider" ein Maximalgewicht von 750kg. Bei 0,3 x 1.707 ergeben sich aber nur eine Anhängelast von 512kg@100km/h. Wenn jetzt das Maximalgewicht des Anhängers auf 500kg heruntergesetzt werden würde, müssten doch die Voraussetzungen für die 100km/h-Zulassung erfüllt sein?


    Mache ich da Denkfehler? Ist die Heruntersetzung der Max-Gewichtes vom Anhänger von 750Kg auf 500kg möglich?


    Besten Dank.

  • Was du meinst heisst „zulässiges Gesamtgewicht“ und nicht Max-Gewicht. Und ja, mal kann das zulässige Gesamtgewicht ohne technische Änderung (so der Fachbegriff hierfür) niedriger eintragen lassen.


    Mehr Sinn macht aber ein gebremster Anhänger. Da musst net so groß rumrechnen und hast ein deutliches Plus an Sicherheit. Schließlich wird dein Flieger auch ein bisschen was wert sein, oder?

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Welches Ultraleichtflugzeug hast du da ? Das Gewicht, incl. Anhänger kommt mir sehr niedrig vor !?

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Na ja, Ultraleichtflugzeug ist auch ein weiter Begriff. Ein Hängegleiter mit Motor gilt auch als UL. Und selbst ein gängiges UL-Modell wie die zweisitzige Ikarus C42, die schon wie ein "richtiges" Flugzeug aussieht, wiegt leer ab unter 300kg.


    kc85

    „Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem.“ :biggrins:

    J. W. v. Goethe


    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Welches Ultraleichtflugzeug hast du da ? Das Gewicht, incl. Anhänger kommt mir sehr niedrig vor !?

    Nee, das stimmt schon. Es ist ein UL aus der 120kg-Klasse, DVLL. D.h., 120kg Leergewicht*. Siehe auch : AVI Aircraft - SWAN 120 SW. Der dort angebotene Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 340 kg. Ich hatte hier 400kg angegeben*.


    Ich selber beabsichtige aber einen gängigen offenen Hänger entspr. zu modifizieren. Dieser ungebremste Hänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg. Der Hänger wird nur minimal beladen. Zubehör und Anbauteile usw. werden im Hochdachkombi ( T-Klasse, nicht T-Modell) verstaut. Damit wird das Zugfahrzeug schwerer und der Hänger entlastet.



    *) Es ist im Gespräch, das Leergewicht auf 150kg zu erhöhen.


    EmbeddedImage.jpg

  • Jetzt habe ich nur noch zwei Fragen:


    + Wird die Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts vom TÜV eingetragen?

    + Muss das Typenschild am Hänger entspr. geändert werden?


    Besten Dank!

  • Warst du mit deinem Zugfahrzeug schon auf der Waage?

    Die sind ja oftmals schwerer, als im Schein angegeben.

    Gibt auch schon Threats zur Erhöhung des Eigengewichts.

    Dann darfst auch mehr anhängen bei 100.


    Aber trotzdem wirst duium eine Reduktion des HzGg nicht herum kommen.

  • Hallo

    Natürlich wird das eingetragen... Abnahme durch den Prüfer, Eintragung Zulassungsstelle!

    Im Normalfall wird das Gewicht am Typenschild mit einen Aufkleber geändert, zumindest kenn ich das so.

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • + Wird die Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts vom TÜV eingetragen?

    Klugscheiss: Der Tüv trägt garnichts ein, der erstellt dir nur nen Zettel, mit dem die Zulassungsstelle dir was einträgt.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • BTW:


    Durch die, für mich lehrreiche, Diskussion hier im Thread, habe ich festgestellt, dass ich bei Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts auf 370 kg reduziere, den Anhänger + UL-Flieger mit meinem kleinen Smart 450 cdi Cabrio ziehen darf (Der SWAN120 Anhänger hat z.B. zul-Ges.Gew. = 340kg).


    Smart 450:

    + Leergewicht : 815 kg

    + D-Wert : 2,53

    ergibt eine Anhängelast von 377 kg!


    So langsam kommt Freude auf. :)

  • Ja, darfst du.


    Du darfst den aber auch mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kg ziehen: darfst ihn halt nur so weit beladen, dass die zulässige Anhängelast nicht überschritten wird.


    Und dann kann der "750 Kg Anhänger" sogar noch um den Wert der zulässigen Stützlast über die 377 Kg hinaus mehr beladen werden.

    Angenommen der Smart hat eine Stützlast von 35 Kg; dann werden bei ausnützen dieser Stützlast 35 Kg + zulässige Anhängelast von 377 Kg =

    412 Kg tatsächliches Anhängergewicht für Smart.

  • Dein Smartwurd aber eine erlaubte Anhängelast eingetragen haben.

    Und die ist gerne mal kleiner als der D-Wert (der Anhängekupplung?) ergibt.

  • Ab Beitrag #10 dann aber nicht mit 100 Km/h?



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Dein Smartwurd aber eine erlaubte Anhängelast eingetragen haben.

    Und die ist gerne mal kleiner als der D-Wert (der Anhängekupplung?) ergibt.

    Nachdem ich eine Anhängerkupplung als Zubehörteil erworben und montiert hatte, wurde diese vom TÜV abgenommen und als Anhängelast 300kg eingetragen. Das wurde von mir reklamiert und um die Stützlast ( 30kg ) korrigiert/erweitert. Das wurde so aber nicht in die neue Zulassungsbescheinigung Teil1 eingetragen, sondern so wie in der Anlage (siehe unten).


    Diese Anhängerkupplung habe ich an den Smart montiert, um einen Fahrradträger "vernünftig" an den Smart zu montieren. Ansonsten wäre das bei dem Cabrio eine sehr vermurkste Lösung geworden. Alleine der fummelige An- und Abbau. Dann kam von mir der Wunsch dazu, meinen kleinen Anhänger damit auch zu ziehen. Der hat ein Leergewicht von ca. 150 kg und eine zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg.


    @ Rower: Das wurde vom TÜV abgelehnt. Zitat." Es zählt das zul.-Ges.-Gewicht von 750kg. und somit nicht zulässig. Ich darf nicht einmal den Anhänger leer mit dem Smart ziehen.


    Smart 450 Teil1a.jpg

  • Du kannst jeden Anhänger anhängen so lange das Tatsächliche Gewicht des Anhängers die maximale Anhängelast nicht überschreitet

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Für die Anhängelast zählt immer die tatsächliche Masse des Anhängers, nicht die zG.

    Da hat der TÜV auch nichts abzulehnen.


    Du kannst jeden Anhänger anhängen so lange das Tatsächliche Gewicht des Anhängers die maximale Anhängelast nicht überschreitet


    Das sind gute Nachrichten! Danke. :)



    Allerdings wird es bei ungebremsten Anhängern eingeschränkt:


    So darf ein ungebremster Pkw-Anhänger höchstens halb so schwer sein wie das Zugfahrzeug (Leergewicht plus 75 kg), maximal sind 750 kg erlaubt.

    (ADAC Motorwelt 11/96)

  • Zulässige Gesamt Masse

    Tatsächliche Masse

    Das sind 2 verschiedene Begriffe!!!!


    Anhänger leer (150kg) + Ladung (174kg) = Tatsächliche Masse (324kg)

    unterhalb der zulässigen Anhängelast (eingetragen) = Anhängen und abfahren


    750 Kg zgm = maximales Gewicht was ohne Bremse an einem Auto angehängt werden und auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf.

    AUSSER der Pkw Hersteller gibt ein geringeres Gewicht an dann zählt dieses.

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Allerdings wird es bei ungebremsten Anhängern eingeschränkt:


    So darf ein ungebremster Pkw-Anhänger höchstens halb so schwer sein wie das Zugfahrzeug (Leergewicht plus 75 kg), maximal sind 750 kg erlaubt.

    (ADAC Motorwelt 11/96)

    Unnütz in der Info die Du bekommen hast hier, weil ein Fahrzeughersteller gibt dann logischerweise auch kein Anhängelast frei was nicht erlaubt ist.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren