Aber aufpassen. Du hast trotzdem noch ein zulässiges Zuggesamtgewicht drin stehen.
Das wird oftmals nicht mit erhöht.
D.h. die tatsächliche Masse darf nicht über dieser Angabe sein.
Aber aufpassen. Du hast trotzdem noch ein zulässiges Zuggesamtgewicht drin stehen.
Das wird oftmals nicht mit erhöht.
D.h. die tatsächliche Masse darf nicht über dieser Angabe sein.
Für die Anhängelast zählt immer die tatsächliche Masse des Anhängers, nicht die zG.
Da hat der TÜV auch nichts abzulehnen.
wahrscheinlich weißt du gar nicht wer das mit der EU-Verordnung geschrieben hat, da du ziemlich neu hier bist. Auch wenn du dich schon länger damit beschäftigt, hast du es aber leider noch nicht verstanden.
In der von dir zitierten EU-Verordnung geht es um die Gesamtmasse, nicht um die zulässige Gesamtmasse. Kleiner, aber feiner Unterschied.
Die Begriffsbestimmung für die zulässige Gesamtmasse steht in der EU-Verordnung 1230/2012.
Und nur weil man irgendwo nEU ist, heißt das nicht, dass man keine Ahnung hat.
Eine 25-jährige Berufserfahrung kann auch weiter helfen
was ist an einer EU-Verordnung nicht zu verstehen?!?
Naja, man muss diese Verordnung schon im genauen Wortlaut lesen.
Ich beschäftige mich schon länger damit und mir wäre es andersrum auch lieber.
Spätestens bei einer Kontrolle im Ausland kommt das böse Erwachen.
Was ist an zulässiger Gesamtmasse nicht zu verstehen?
Da wird keine Stützlast abgezogen.
Der Anhänger darf abgekuppelt nicht mehr als die zulässige Gesamtmasse wiegen.
Alles anzeigenMANN JONAS DU KANNST DOCH LESEN
da steht AUF ANTRAG kann Inhabern der alten Klassen EIN NEUER Führerschein ausgestellt werden
ALT = Grau oder ROSA, NUR 3 ACHSEN
NEU = Plastik, soviele Achsen wie man will
jetzt hört endlich auf mit diesem Scheiss das man mitm 3er mehr als 3 Achsen fahren darf,
MAN DARF ES NICHT, erst wenn er auf PLASTIK umgeschrieben ist
Damit liegst du nachweislich falsch.
Werden hier Beiträge gelöscht, wenn man eine andere Meinung hat und diese auch belegen kann?
Die zulässige Gesamtmasse entscheidet.
Mit deinem Gespann sind maximal 90 km/h erlaubt.
Alles anzeigengeht der Unsinn hier schon wieder los????
einfach mal hier lesen, runterscrollen bis Wissenswertes
es sind riesen Unterschiede ob man den FS in Grau hatte und auf Plastik umschreiben lässt
oder ob man direkt den aus Plastik macht und ob er vor 2013 oder danach ausgestellt wurde,
wer im "richtigen" Alter ist. dem sein FS gilt auch 20 Jahre, wenn er dann erst 50 wird
Das stimmt. Meine Klasse 2 (CE) habe ich 1997 gemacht. Dennoch steht als Ablaufdatum der 50. Geburtstag unter Ziffer 12.
Die Klasse B1 wurde in Deutschland nicht eingeführt.
Den Führerschein würde ich tatsächlich überprüfen lassen.
Mit diesem Erteilungsdsdatum müssten die Klassen C1, C1E, C und CE auf 5 Jahre befristet sein.
Alles anzeigenIch glaube, du meinst schon die aktuelle Regelung...
Die Fahrschüler können jetzt schon auf einem Automatik Fahrzeug (egal ob Verbrenner oder Elektro) ihre Prüfung ablegen.
Wenn Sie in der Ausbildung mindestens 10 Stunden auf einem Schalter gefahren sind, dann bekommen Sie die B197. Damit dürfen Sie auch Schalter fahren.
Möchte man dann eine Erweiterung auf BE machen und fahren in der Prüfung wieder Automatik, was leider die meisten BE Fahrschul-Fahrzeuge sind, dann bekommen Sie die BE 78. Heißt BE Gespann, ausschließlich Automatik.
Zudem sollte jeder Fahrschüler berücksichtigen, der B 197 macht, dass die 197 eine nationale Schlüsselzahl ist. Heißt ins Ausland, nur mit Automatik.
Selbstverständlich darf man mit B197 im Ausland auch Schalter fahren.
Wie du schon sagst, ist die Schlüsselzahl 197 eine nationale.
D.h. der Kontrolleur im Ausland kann damit nichts anfangen und sieht nur einen vollwertigen Klasse B.
Eigentlich sollte der Erste Hilfe Schein für Führerscheinangelegenheiten unbefristet gültig sein.
Ich habe 2013 Klasse A gemacht und musste keinen neuen Erste Hilfe Schein vorlegen und habe seit 2001 Klasse B. Allerdings 2017 für BE musste ich einen Kurs machen.
Das ist er auch. Es gab aber vor ein paar Jahren eine Änderung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten auf 9.
Wer also bei der Ersterteilung einen mit 8 UE hatte, muss bei einer Erweiterung einen neuen mit mindestens 9 UE einreichen.
Mein Kurs mit 8UE war bei der Klasse B 2010 und ich hab letztes Jahr keinen für den BE gebraucht.
Dann hattest du einfach Glück.
Die FeV ist da eigentlich eindeutig.
Welcher Teil deiner Aussage ist in Bezug auf das Thema jetzt neu?🤔
Weiter oben war die Frage, ob es auch rückwärts rechts gibt oder andere Möglichkeiten.
Erste Hilfe Kurs ist nicht von Nöten beim BE
Es kommt darauf an, was für ein Kurs bei der Ersterteilung gemacht wurde.
War es schon einer mit 9 Unterrichtseinheiten oder mehr , muss kein neuer eingereicht werden.
Die meisten haben aber den SMU-Kurs mit 8 Unterrichtseinheiten. Da muss dann ein neuer mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten gemacht werden.
Es ging hier um die Prüfungsvorschrift nicht um Sinn oder Unsinn 😅
Fahren lernt man leider auch nicht in der Fahrschule für BE😅
Gruß Benni
Die Grundfahraufgabe für die Klasse BE ist rückwärts links um die Kurve.
Eine andere gibt es in der Prüfung nicht.
kannst daheim aufm Sofa Online machen füra paar Euro
Online EH-Kurse werden i.d.R. nicht anerkannt.
Das mit der gewerblichen Nutzung ist ja schon geklärt.
Aber hat dein Zugfahrzeug eine LKW-Zulassung?
Wenn nein, betrifft es dich sowieso nicht.
Alles anzeigenDu hast da etwas falsch verstanden
Mit einem Anhänger darf ich nur 80km/h fahren.
Nun gibt es die Möglichkeit der Zulassung für 100km/h.
Mein Anhänger hat diese Zulassung, aber das zugfahrzeug passt nicht von den mindest-gewichten.
Nun fahre ich 106km/h
War bisher teuer, nun muss ich auch noch laufen...
Ärgerlich
Gruß benni
Mit Anhänger hat sich eigentlich nichts geändert! Das war auch davor schon so! ?
Alles anzeigenWenn ich es richtig verstehe, sind die Erhöhungen der Bußgelder nur für Fahrten mit Pkw vorgesehen.
Bei Geschwindigkeitsverstößen von Pkw mit Anhänger bleibt alles beim alten.
Ist das so?
Das würde zu der Situation führen bei Geschwindigkeitsverstößen im Bereich bis 15km/h sind die Bußgelder innerorts und außerorts mit Anhänger geringer als ohne Anhänger.
Schaffen sich deswegen jetzt die ewig Eiligen ("bis 15km/h zu schnell bin ich doch kein Raser") alle einen Anhänger an?
Ja, sehe ich auch so. Zumindest habe ich noch nichts anderes gefunden!
Hallo,
Schön hier zu sein.
Ich bin Marc, 44, Wohnwagenbesitzer und seit 1997 Fahrlehrer.
Ich freue mich auf regen Austausch und darauf evtl. bei rechtlichen oder Verkehrsfragen helfen zu können.
Viele Grüsse aus dem wilden Süden!