Geblitzt mit Wohnmobil und Anhänger = LKW !?

  • Hallo zusammen,


    die erste große Tour hat der neue Anhänger gut überstanden, allerdings gab es jetzt im Nachhinein noch Fanpost.

    Heute kam ein Anhörungsbogen wegen zu schnellem Fahren.


    48 km/h innerorts bei erlaubten 30. Schon mit Toleranzabzug. Also 18 km/h drüber. (Nach der roten Ampel einfach los gefahren, und nicht gecheckt, dass da auf einmal 30 ist.)

    Mein erster Verstoß der letzten 10 Jahre, passiert halt.


    Aber:

    Im Anhörungsbogen steht: "Führer des LKW mit Anhänger".


    1.) Woher wissen die, dass ich einen Anhänger dran hatte? Es war ein fester Blitzer, der von vorne geblitzt hat. Zeugen stehen auch keine drauf...


    2.) LKW! Mein Wohnmobil ist ein Ducato Kastenwagen mit zul Ges.Gewicht von 3.300 kg, eingetragen als Wohnmobil. Ich dachte bisher immer, damit zählt er als PKW. Laut dieser Seite: https://www.bussgeldrechner.or…windigkeit-wohnmobil.html kriege ich die selbe Strafe, als wäre ich mit einem LKW zu schnell gewesen. Hier gehts um 160 Euro und 1 Punkt oder 70 Euro und keinen Punkt. Ist doch irgendwie unlogisch. Nur weil noch ein Anhänger dran hing...


    Man könnte das auch auch auf einen VW T5 runterbrechen. Den gibts imho als PKW, als LKW und als Wohnmobil-Zulassung. Immer das gleiche Fahrzeug, aber unterschiedliche Strafen, nur weil ein Klo und ein Bett im Auto ist !?


    Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Danke und VG

    David

    Gruß David


    2012-2022 Humbaur Steely

    2022 Anssems PLTB 1000 Hochlader

  • Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht?

    ja, vor einigen Jahren.

    16 km/h (nach Toleranzabzug) ebenfalls in 'ner 30er Zone.


    Anhänger dran = "Lkw-Tarif" bei Geschwindigkeitsverstößen, die 160€+1 Pkt. sind korrekt.*


    Ob davor ein Pkw, Lkw, WoMo, Traktor oder Mofa hängt, ist für den Verstoß der Geschwindigkeitsüberschreitung unerheblich.


    *das ergibt sich aus... Tabelle 1 aus der BKatV:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anhang.html

    (laufende Nr. 11.1.4)

    In Verbindung mit... § 3 StVO:

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html


    WEIL nämlich in der Tabelle 1 BKatV steht:

    Zitat

    § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO

    Und das umfasst eben ALLE Zugfahrzeuge mit Anhänger...

  • Hej David,


    Tja, kann passieren.


    Du hast doch einen Anhörungsbogen bekommmen.

    Da gibst du einfach deine Zulassungsdaten an, entschuldigst dich und überweist die 70€.

    Wenn du ganz lieb bist legst du eine Kopie deiner Zulassungsbescheinigung bei.


    Wie die das mit dem Anhänger feststellen?

    Der feste Blitzer zählt die Achsen.

  • entschuldigst dich und überweist die 70€.

    Wenn du ganz lieb bist legst du eine Kopie deiner Zulassungsbescheinigung bei.


    Der feste Blitzer zählt die Achsen.

    Mit Anhänger bei 18km/h sind nun mal 160€

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Jupp, selbst normaler PKW mit 750kg-Hopser kriegt die LKW-Strafe. Das hat nix mit WoMo oder so zu tun, sondern mim Gespann.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Zudem wirst Du von schräg vorne geblitzt nicht von gerade aus. Der Anhänger ist zu sehen, auf der Totalen. Der wird nicht vom Zugwagen verdeckt. Da werden auch keine Achsen gezählt, der die Vorderachse lösst den Blitz aus, wenn noch die Messstreifen im Teer sind. Die neuen Rundsäulen messen mit Radarstrahlen.


    Wie Du auf meinem Blitzefoto sehen kannst, ist der Anhänger klar und deutlich zu sehen. Eventuelle Beifahrer müssen aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht werden.


    IMG_20220603_004823[1].jpg

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • ich die selbe Strafe, als wäre ich mit einem LKW zu schnell gewesen. Hier gehts um 160 Euro und 1 Punkt oder 70 Euro und keinen Punkt. Ist doch irgendwie unlogisch. Nur weil noch ein Anhänger dran hing...

    Das ist nun mal so, damit auch Kleinwagenfahrer sehen, wie es LKW-Fahrern ergeht !

    Auch ein Fiat Panda, mit Anhänger, zählt bei den Strafen wie LKW.

    Das liegt am erhöhten Gefährdungspotential, ein LkW Fahrer muß erhöhte Rücksicht nehmen und ein PKW -Fahrer mit Anhänger eben auch.

    Dein Blitzerfoto ist im original deutlich größer,... also mit romantischer Landschaft drumrum.

    Dann ist Anhänger und Sonnenuntergang mit drauf. :thumbup:

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Jupp, selbst normaler PKW mit 750kg-Hopser kriegt die LKW-Strafe. Das hat nix mit WoMo oder so zu tun, sondern mim Gespann.

    Richtig, nur weiß das fast niemand. Anders kann ich mir auch nicht erklären, wie schnell viele Gespannfahrer auf der Autobahn unterwegs sind.


    Im PWK-Tarif würde es nur kosten, im (unbekannten) Gespanntarif gibts dagegen Punkte bzw. der Führerschein ist weg...


    Hier mal der Link zu den Tarifen.

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • musste grad' mal suchen... das war mein schönes Foto... Juli 2018:

  • Zudem wirst Du von schräg vorne geblitzt nicht von gerade aus. Der Anhänger ist zu sehen, auf der Totalen. Der wird nicht vom Zugwagen verdeckt.

    Oder aber du hast so verdammt viel Glück wie ich vor ein paar Jahren und dir nimmt ein Linksabbieger kurz vor dem Blitzer (der im Gegenverkehr stand) noch die Vorfahrt und verdeckt in dem Moment des Bildes deinen kleinen Anhänger und du mußt dann nur den "normalen" Tarif für die Überschreitung zahlen. 8)

  • Ja, klar doch...

    Oder du hast Glück und überschlägst dich am Blitzer, dann liegt der Anhänger vor dem Auto. ;)

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Oder Du wirst geblitzt, und es stellt sich heraus, daß es doch nur um die Maut geht (die nachweisbar bezahlt war) ^^


    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Richtig, nur weiß das fast niemand. Anders kann ich mir auch nicht erklären, wie schnell viele Gespannfahrer auf der Autobahn unterwegs sind.


    Im PWK-Tarif würde es nur kosten, im (unbekannten) Gespanntarif gibts dagegen Punkte bzw. der Führerschein ist weg...


    Hier mal der Link zu den Tarifen.

    Ich bin jetzt ganz ehrlich....


    Ick wussde ded ooch nisch


    :danke:

    Fuhrpark:

    - EDUARD 3118 2to. 10 Zoll :belehr:

    - ehemalsTPV-Prokolice EU2:super:

    - Audi A6 3.0TDI

    - VW Passat 1.8T

    - Yamaha R1 RN09

  • Danke für die Aufklärung. War mir echt nicht bewusst, dass Anhänger dran = LKW Bußgeld ist.



    Weiß jemand, wie schnell man jetzt nun auf der AB in Deutschland fahren darf mit Womo 3,5to + 100km/ h Anhänger 1to? Irgendwie scheiden sich die Geister:


    1.) 100, da Anhänger 100km/h Zulassung hat und Verhältnis zulGG Zugfahrzeug <-> Anhänger passt


    -oder-


    2.) 80, weil zulGG vom ganzen Zug mehr als 3,5to beträgt (würde auf der Lanstraße 60 bedeuten!!!)

    Gruß David


    2012-2022 Humbaur Steely

    2022 Anssems PLTB 1000 Hochlader

  • 1. ...

    Ist ja immer noch kein LKW, nur das Bußgeld hat LKW Tarif.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • oder genauer gesagt... aus der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO :

    § 1

    Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), [...], 100 km/h, wenn [...]

  • Die 100km/h-Regelung bezieht auf bis 3,5to. Gesamtzuggewicht.

    D.h. Zugfahrzeug plus Anhänger >3,5to. = 80km/h auf der BAB.

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)

  • hgs01662 das ist leider nicht korrekt, 3,5t Gesamtzuggewicht ist relevant für Führerschein Klasse B.

    Für die 100km/h Regelung ist das relevant was Jonas schon gepostet hat

  • Richtig. Maximal 3.5to gesammtgewicht des Zugfahrzeug...


    Sonst würde die 100kmh Regelung ja garkeinen Sinn machen

    Fuhrpark:

    - EDUARD 3118 2to. 10 Zoll :belehr:

    - ehemalsTPV-Prokolice EU2:super:

    - Audi A6 3.0TDI

    - VW Passat 1.8T

    - Yamaha R1 RN09

  • Ansonsten würde im Gesetz stehen: "... für Kraftfahrzeuge bis 3,5 to einschließlich ihrer Anhänger..."

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