Hallo zusammen,
die erste große Tour hat der neue Anhänger gut überstanden, allerdings gab es jetzt im Nachhinein noch Fanpost.
Heute kam ein Anhörungsbogen wegen zu schnellem Fahren.
48 km/h innerorts bei erlaubten 30. Schon mit Toleranzabzug. Also 18 km/h drüber. (Nach der roten Ampel einfach los gefahren, und nicht gecheckt, dass da auf einmal 30 ist.)
Mein erster Verstoß der letzten 10 Jahre, passiert halt.
Aber:
Im Anhörungsbogen steht: "Führer des LKW mit Anhänger".
1.) Woher wissen die, dass ich einen Anhänger dran hatte? Es war ein fester Blitzer, der von vorne geblitzt hat. Zeugen stehen auch keine drauf...
2.) LKW! Mein Wohnmobil ist ein Ducato Kastenwagen mit zul Ges.Gewicht von 3.300 kg, eingetragen als Wohnmobil. Ich dachte bisher immer, damit zählt er als PKW. Laut dieser Seite: https://www.bussgeldrechner.or…windigkeit-wohnmobil.html kriege ich die selbe Strafe, als wäre ich mit einem LKW zu schnell gewesen. Hier gehts um 160 Euro und 1 Punkt oder 70 Euro und keinen Punkt. Ist doch irgendwie unlogisch. Nur weil noch ein Anhänger dran hing...
Man könnte das auch auch auf einen VW T5 runterbrechen. Den gibts imho als PKW, als LKW und als Wohnmobil-Zulassung. Immer das gleiche Fahrzeug, aber unterschiedliche Strafen, nur weil ein Klo und ein Bett im Auto ist !?
Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke und VG
David