Ladungssicherung mit Anhängerreling

  • Hallo zusammen,


    ist es eigentlich erlaubt die Reling vom Anhänger zum niederzurren zu verwenden?


    Wenn nein, welche Vorschrift verbietet es?


    Vielen Dank für die Info.


    Viele Grüße

    Jürgen

    Humbaur HUK 152314

  • am besten die suche bemühen hier

    und reeling ist nicht reeling

    :foto::foto:

    Die Forumssuche hatte ich bereits verwendet.

    Leider habe ich noch nicht die gewünschte Info gefunden.

    Deshalb ist meine Frage immer noch offen.


    Ich wäre euch dankbar, wenn ihr hier mir weiterhelfen könntet.

    Vielen Dank.

    Humbaur HUK 152314

  • klares JAIN.


    Was sagt der Anhängerhersteller?

    Wie schwer ist die Ladung?

    Welche Vorspannkräfte haben die Ratschen?

    Wie ist die Reling ausgeführt und am Rahmen oder Bordwand befestigt?

  • Wenn an allen Zurrpunkten ohne Aufkleber das verzurren verboten wäre, dürfte man einen großen Teil aller Zurrösen bei (z.B. älteren) Anhängen nicht verwenden.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Letzter Stand beim TE im April war, dass er sich zwischen zwei Eduard-Hochladern entscheiden wollte. Meines Wissens gibt es für die keine Reling sondern maximal ein Leitergestell.

  • ein Aufkleber für die Zurrösen z.B im Ladeboden der Anhänger ist nicht zwingend vorgeschrieben! Es gibt auch keine Pflicht zur Nachrüstung! Bei einem meiner Anhänger, steht z.B nur in der Bedienungsanleitung, was Sie für eine Kraft aufnehmen können. Der Anhänger ist allerdings auch schon 20 Jahre alt. Natürlich müssen die Zurrösen geeignet sein, dürfen nicht überlastet werden und so weiter das ist schon logisch.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • falsch


    Neben anderen Richtlinien, die die Verwendung von Zurrpunkten beschreiben (DIN ISO 27956, VDI Richtlinie 2700) enthält die DIN EN 12640 juristisch verbindliche Angaben zu:

    • Anforderungen an Zurrpunkte (hinsichtlich Beschaffenheit, Anbringung, Winkelanforderungen, Festigkeit, Belastbarkeit, Anzahl und Anordnung, Anbringung an der Stirnwand)
    • Verifizierung (Festigkeit)
    • Prüfung (zulässige Prüfverfahren, anzuwendende Prüfkräfte, Belastbarkeiten)
    • Kennzeichnung und Identifizierung (Gestaltung der Kennzeichnung, zulässige Betriebswinkel)
    • Instandhaltung
  • falsch


    Neben anderen Richtlinien, die die Verwendung von Zurrpunkten beschreiben (DIN ISO 27956, VDI Richtlinie 2700) enthält die DIN EN 12640 juristisch verbindliche Angaben zu:

    • Anforderungen an Zurrpunkte (hinsichtlich Beschaffenheit, Anbringung, Winkelanforderungen, Festigkeit, Belastbarkeit, Anzahl und Anordnung, Anbringung an der Stirnwand)
    • Verifizierung (Festigkeit)
    • Prüfung (zulässige Prüfverfahren, anzuwendende Prüfkräfte, Belastbarkeiten)
    • Kennzeichnung und Identifizierung (Gestaltung der Kennzeichnung, zulässige Betriebswinkel)
    • Instandhaltung

    Eine DIN ist eine vorgeschlagene Richtlinie, aber KEINE RECHTSVERBINDLICHE VORSCHRIFT.

    Der Gesetzgeber mag sich auf eine DIN beziehen, aber derNormungsausschuss ist nicht berechtigt Gesetze zu erlassen!


    Allgemein ein großer Irrglauben.

  • erzähl kein Schmarrn, das ist ne neue NORM die rechtsverbindlich ist und für Fahrzeuge ab 750 kg gilt


    die bisherige Regelung war erst ab 3,5t verbindlich, jetzt ist jeder dran, bis auf die Baumarkthopser, die dürfen immer noch mitm Strick sichern

  • erzähl kein Schmarrn, das ist ne neue NORM die rechtsverbindlich ist und für Fahrzeuge ab 750 kg gilt


    die bisherige Regelung war erst ab 3,5t verbindlich, jetzt ist jeder dran, bis auf die Baumarkthopser, die dürfen immer noch mitm Strick sichern

    Es geht mitnichten um den Inhalt der DIN.

    Es geht um die DIN an sich.


    EINE DIN IST KEIN GESETZ UND SOMIT NICHT BINDEND!


    Das Deutsch Institut für Normung erarbeitet in seinen Normungsausschüssen eine DIN, die wird dann meist noch zur DIN EN bzw. DIN EN ISO, aber nicht zu einer rechtsverbindlich gesetzlichen Vorgabe. Alles was sich auf die DIN bezieht muss hingegen dem Inhalt der DIN entsprechen.


    Die Einführung oder Änderung einer DIN dauert übrigens ca. 10 bis 15 Jahre bis sie herausgegeben wird.


    Und zur DIN noch eins:

    Nicht gültig für Fahrzeuge mit Herstellungsdatum vor dem erscheinungsdatum.


    Also alles vor 5/2020 fällt schon mal unter die alte DIN.


    .

    Einmal editiert, zuletzt von Der Glonntaler () aus folgendem Grund: 2 Beiträge von Bastelkönig mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • warum steht da ?


    juristisch verbindliche Angaben


    einfach mal googeln und den ganzen Text lesen

    Ja, hab ich gelesen, auch das es erst für Fahrzeuge ab 5/2020 gilt.


    Das sind aber alles nur Auszüge. Was steht in dem originalen Dokument aus dem Beuth-Verlag, das liegt mir nicht vor. Hast du es daraus? Der Gesetzgeber beruft sich auf eine DIN bzw. auf die Regeln der Technik um nicht selbst das alles auszuformulieren. Im Falle einer Anzeige muss aber erstmal der Förstergehilfe nachweisen wo der Gesetzgeber explizit die DIN vorschreibt, und das wird ihm adhok nicht gelingen gen.


    Das ist so etwas wie mit Roter Nummer und Ladung angehalten werden,da steht auch im Gesetz nicht ein Verbot der beladenen Probefahrt.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die ausführlichen Infos.


    Ihr habt mir hier schon echt weiterhelfen können.


    yellist - Das ist korrekt, dass ich mich für einen Eduard Anhänger interessiere. Da ich mir diesen aber noch nicht besorgen konnte, habe ich mir einen Anhänger ausgeliehen, der eine Reling hatte.


    Nachdem es zum Thema Ladungssicherung mit der Anhängerreling bei uns verschiedene Meinungen gab, dachte ich, dass ich mal die Expertenmeinung hier im Forum einhole.


    Viele Grüße

    Jürgen

    Humbaur HUK 152314

  • falsch


    Neben anderen Richtlinien, die die Verwendung von Zurrpunkten beschreiben (DIN ISO 27956, VDI Richtlinie 2700) enthält die DIN EN 12640 juristisch verbindliche Angaben zu:

    • Anforderungen an Zurrpunkte (hinsichtlich Beschaffenheit, Anbringung, Winkelanforderungen, Festigkeit, Belastbarkeit, Anzahl und Anordnung, Anbringung an der Stirnwand)
    • Verifizierung (Festigkeit)
    • Prüfung (zulässige Prüfverfahren, anzuwendende Prüfkräfte, Belastbarkeiten)
    • Kennzeichnung und Identifizierung (Gestaltung der Kennzeichnung, zulässige Betriebswinkel)
    • Instandhaltung

    falsch:

    bezieht sich z.B. nicht auf ältere Anhänger

    oder auf Anhänger bis 750kg usw.

    richtig, darf man offiziell auch nicht

    eben doch

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • bezieht sich z.B. nicht auf ältere Anhänger oder auf Anhänger bis 750kg usw.

    Genau das hat Mani doch oben schon geschrieben: :rolleyes:

    erzähl kein Schmarrn, das ist ne neue NORM die rechtsverbindlich ist und für Fahrzeuge ab 750 kg gilt


    die bisherige Regelung war erst ab 3,5t verbindlich, jetzt ist jeder dran, bis auf die Baumarkthopser, die dürfen immer noch mitm Strick sichern

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hi,


    Mein neuer Eduard 1,5to zGG hat keine Zurrpunktaufkleber. Was nun? Wie schaut so ein Aufkleber aus und wo bekomme ich die her? Gilt das nur im gewerblichen Güterverkehr oder auch für Privatfahrer?


    StVO §22 sagt bloß "Die Ladung ... sind ... zu verstauen und zu sichern, .... Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html

    Was anerkannte Regeln sind, wird im Gesetz nicht ausgeführt und läßt daher durchaus einiges an Spielraum. Bei einer Privatperson Kenntnis von (nicht frei zugänglichen!) DIN Regeln vorauszusetzen, halte ich für juristisch schwierig durchsetzbar. Am Ende entscheidet ohnehin der Richter und nicht der Polizist. Deswegen behaupte ich für Privatpersonen: wenn die Ladung offensichtlich gut gesichert ist, gibt's überhaupt keinen Ärger. Wenn die Ladungssicherung nicht hält, gibt's den Ärger, egal ob Aufkleber an den Zurrpunkten sind oder nicht.


    Im übrigen gelten die Vorschriften für Ladungssicherungen ja ebenso für das Zugfahrzeug, und zwar auch ohne Anhänger. Ich kenne keinen Fall, bei dem jemand ernsthaft belangt wurde, weil der Sprudelkasten im Kofferraum nicht verzurrt wurde (obwohl es vorgeschrieben ist, s.o.!). Im übrigen kenne ich auch kein Auto, bei dem die im Kofferraum befindlichen Zurrpunkte durch Aufkleber gekennzeichnet sind! Wie soll man da die Sprudelkisten nach DIN runterzurren, so ganz ohne Aufkleber? Und: würden die Aufkleber auf dem Kofferraumteppich überhaupt halten?


    Vg

    Martin

  • Ganz ehrlich..., die Aufkleber interessieren niemanden. Nicht mal im gewerblichen GV die BAG.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.