Ladungssicherung mit Anhängerreling

  • lasi macht keinen unterschied

    zwischen gewerbichen kilo und privaten

    jeder kann seine persönliche meinung dazu haben und auch handhaben

    das dicke ende kommt immer hinterher wenn was passiert

    es ist ja nicht verboten

    ein oder zwei gurte mehr zu verwenden

    Deswegen behaupte ich für Privatpersonen: wenn die Ladung offensichtlich gut gesichert ist, zitat

    da bräuchte man kein regelwerk+bußgeldkatalog

    weil da jeder SEIN wissen bzw meinung voran stellt

  • Kannst ja Deinen Nachbarn fragen ob er das macht.... :kapitulier::kapitulier::sauforgie:

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ja genau, einfach in die Nähe vom Zurrpunkt kleben und gut. Musst dann eben nur beachten das du auch den Aufkleber mit dem richtigen Wert nimmst. Also nicht das du einen 400kg Zurrpunkt hast und da einen 800kg Aufkleber nimmst.

    Das wäre ein Witz in Tüten. Ich kann die Dinger also wild überall hinkleben und das soll helfen. Beim (neuen!) Eduard habe ich keinerlei Spezifikationen über die Zurrpunkte. Es hilft also, irgendwelche Kleber hinzumachen, damit der Cop zufrieden sein soll. Nachgucken kann ich nicht, dann kann der Cop das auch nicht. Also einfach irgendwelche Aufkleber nehmen. Oder weglassen, und mal abwarten. Ich bin für letzteres. Solange, bis ich von Fällen weiss, wo es Bussgeld dafür gegeben hat, dass bunte Sticker fehlen :) Bin in meinem ganzen Leben noch nie mit Hänger kontrolliert worden; liegt vielleicht auch an der guten Sicherung (auch ohne Sticker).


    Trotzdem, was gelernt. Danke.

  • Über meinen Zurrpunkten, in der Bodenplatte, habe ich Airline-Schienen.

    D.h. mehrere Zurrpunkte in der Nähe, mit versch. Werten.

    Jetzt zur wichtigen Frage:

    Muß ich rote Pfeile kaufen, welche vom Zurrpunktaufkleber zum entsprechenden Zurrpunkt weisen ?

    Gibt es beim Kauf von 10 Brötchen einen Zurrpunktpfeil gratis und darf der Bäcker den ungesiegelt verkleben ?

    Desweiteren habe ich gehört, daß Ladungssicherung ab 60 eh nicht mehr verbindlich ist !?

    Fragen über Fragen....

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Also der NEUE Eduard von Fritzhatte aber einen Aufkleber (Bild 2)


    Gelöschter Nutzer

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


    :!: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!  :anstoss:


  • Also der NEUE Eduard von Fritzhatte aber einen Aufkleber (Bild 2)


    Gelöschter Nutzer


    Stimmt! Auf dem grünen Aufkleber auf der Seite (den es bei meinem Eddi auch gibt) steht tatsächlich unter anderem “DIN EN 12640:2000, LC: 800daN (kg)“. Der Aufkleber ist jedoch seitlich über der Achse am Rahmen; dort befindet sich kein Zurrpunkt. Die Zurrpunkte sind die 10 Haken im Boden (jeweils 5 pro Seite) und einige angeschweisste Stahlstifte auf beiden Seiten und hinten, jeweils am Rahmeneck (unten/aussen). Dort, wo der Aufkleber ist, ist keiner dieser Zurrpunkte.

  • Der Aufkleber bezieht sich aber auf die Zurrbügel ;) auf was auch sonst .

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Genau so ist es. StVO §22 und nicht mehr und nicht weniger im privaten Bereich.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Auch im gewerblichen ist eine DIN Regel nicht verbindlich.

    Es ist aber die Grundlage, an der hinterher ein Richter, ein Anwalt, ein Sachverständiger oder ein Polizist dich misst.

    Die DIN Regeln definieren privat wie gewerblich die anerkannten Regeln der Technik.

  • Dann klär mich auf.

    Physik verändert sich nicht ob privat oder gewerblich.

    Die DIN Regeln definieren eine mögliche Umsetzung und werden halt als Messlatte von den Kontrollbehörden verwendet.

    Jetzt kommst du.

  • Dann klär mich auf.

    Physik verändert sich nicht ob privat oder gewerblich. Hab ich auch nie behautet.

    Die DIN Regeln definieren eine mögliche Umsetzung und werden halt als Messlatte von den Kontrollbehörden verwendet. Kann passieren ja, Kontrollbehörden kontrollieren, sprechen aber kein Recht.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Google „Ladungssicherung“ eingeben, zeigt es u.a. dies an:


    Ladungssicherung


    D.h. es gilt sowohl die StVO als auch die DIN gleichermaßen.

    Für mich hat Glonntaler alles schon auf den Punkt gebracht.

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)

  • So ist es. :super:

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