Ladungssicherung mit Anhängerreling

  • Da steht aber nix von rechtlich bindend! Es sind nur 3 verschiedene Gerichturteile angeführt aber keine juristische Quelle zur Gültigkeit bzw. rechtlichen Pflicht laut Paragraphen xyz.


    Also dann hätte ich gerne den Gesetzestext dazu, alles andere ist juristisches Grauland und Auslegungssache.


    @ Alle

    Könnt ihr nicht etwas netter miteinander Umgehen?

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


    :!: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!  :anstoss:

  • Funny Worker lies bitte mal den gesamten Text


    Hier der Screenshot: Paragraph 22 und 23 StVO; Paragraph 31 der StVZO, DIN EN 2700 sind die Grundlagen!


    Du willst mir doch bitte nicht weiß machen, dass die StVO fürnDoch nicht rechtlich verbindlich ist?!


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    Grüße

    Dierk


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    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

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    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)

  • Ich bin da ja grundsätzlich bei dir, aber die Rennleitung kannst du nur mit dem Gesetzestext überzeugen.


    Es gibt auch Grundsatzurteile über den Betrieb von Spülmaschienen in Abwesenheit. Deshalb ist das für die Versicherung im Schadensfall trotzdem nicht bindend.


    Ein Grundsatzurteil gibt ein starkes Indiz zur wahrscheinlichen Reaktion des Richters, ist aber deshalb nicht als Gesetz oder Vorschrift anzusehen.


    In den Gesetzen kann sich zwar auf eine DIN bezogen werden, diese muss aber dann explizit genannt werden oder es steht "nach den aktuellen Regeln der Technik" drin. Diese müssten aber dann auch erst juristisch geklärt werden.

    Das ist für alle "Nicht-Juristen" (mich eingeschlossen) nicht sicher abschätzbar. Deshalb weise ich ja auch darauf hin. Im Prozess interessiert es keine wenn man sagt: Die vom Forum haben gesagt.

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  • Da steht aber nix von rechtlich bindend! Es sind nur 3 verschiedene Gerichturteile angeführt aber keine juristische Quelle zur Gültigkeit bzw. rechtlichen Pflicht laut Paragraphen xyz.

    VDI 2700

    Der Verein Deutsch Ingenieure (VDI) veröffentlicht die VDI Richtlinie 2700 bereits seit 1975. Seit dem Urteil des OLG Koblenz vom 6.9.1991 gilt sie als Leitwerk für Berufskraftfahrer, Spediteure, Fuhrunternehmen sowie Richter und die Polizei. Die VDI ist kein Gesetz, aber gilt als anerkannte Regeln der Technik mit konkreten Methoden und Beispielen für die korrekte Ladungssicherung.

    Copy and Past aus dieser Seite


    Funny Worker , ob es Dir gefällt oder nicht, ob Gesetz oder nicht, jeder Richter wird bei einer evtl Verhandlung die VDI beachten und zur Urteilsfindung heranziehen.

    Grüße aus dem Odenwald

    Christian


    Saris KL 100, Bj 2002 verkauft

    WM Meyer MOT 1025 Bj 02.2013, Verkauft

    DEBON C300 Roadster Bj 12.2020

    STEMA FT 7.5-20-10.1B

  • Sag ich doch, ich bin da bei dir. Ich sag ja nur es steht nicht im Gesetz. Mit genügend finanziellem Aufwand kann man das vor dem BGH vielleicht kippen, aber dann ist der Lappen längst weg.


    Und es ist au h gut das es den VDI (bin da selbst Mitglied) und die DIN gibt. Das macht vieles leichter.

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

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  • Nach „den anerkannten Regeln der Technik“ heißt für Dich auch, Dich vorher selbst zu informieren.

    Im Schadensfall läuft es eh auf die Missachtung der StVO und StVZO hinaus.

    Grüße

    Dierk


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  • Es ist ein Streit um Kaisers Bart.


    Im Endeffekt entscheidet das ein Richter, denn der Satz „nach anerkannten Regeln der Technik“ ist ein Gummiparagraph. Ein Gutachter würde sicherlich immer die DIN-Normen heranziehen, aber auch ein Gutachten ist für einen Richter nicht bindend.


    Das HGB und die VDI 2700 hat für Privatpersonen hingegen keinerlei Bedeutung. Alle diesbezüglichen Links beziehen sich auf den gewerblichen Güterverkehr.

  • Und ist bei Privat Transporte etwas in der Physik anders?

    Warum gibt es denn noch gewerbliche? Sollen sie doch alle Privat fahren


    Wenn jemand von euch bei einem Unfall als unbedingter betroffen ist schreit ihr lauter wie alle anderen

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

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    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • So stelle ich mir das auch vor.....

    Und dann kommt noch dazu...Hauptsache ich kann gegen einen Mod schießen :rolleyes:

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Macht er ja auch … Müll löschen. Aber es wird doch wieder jeder Thread benutzt um auf Zank aus zu sein.

    Manche kapieren oder wollen es nicht kapieren.

    Denken is eben auch nicht jedermanns Sache.

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ich bin gewiss nicht auf Zank aus...


    Aber wir reden hier von Vorschriften und nicht von Physik und da gibt es durchaus Unterschiede zwischen privat und gewerblich. Lenkzeiten sind im privaten Bereich auch nicht unwichtiger als im gewerblichen, die Einhaltung ist aber nur im gewerblichen Bereich verbindlich. Sicherlich auch nicht sinnvoll, ist aber so.


    Für den privaten Bereich gilt ausschließlich die StVO und StVZO und da ist ist nun mal schwammig (den anerkannten Regeln der Technik) geregelt. Soweit ich weiß, wird nicht einmal in der Führerscheinprüfung BE auf DIN-Normen hingewiesen (Ich hab noch den alten 3er und da wurde auf fast gar nichts hingewiesen...).


    Man könnte es natürlich auch so machen wie bei Elektroninstallationen - da man von privaten Hobbyelektrikern nicht das Erlernen von DIN-Normen erwarten kann, hat man einfach fast alle Tätigkeiten für den Heimwerker verboten. Wäre mir jetzt aber nicht so recht, da ich kein fachkundiger Ladungssicherungsspezialist bin ;)

  • Die DIN ist eine anerkannte Regel der Technik. Die DIN 2700 gilt sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich, siehe Link.


    VDI 2700

    Grüße

    Dierk


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  • Holger-zx12 du begreifst absolut nichts!


    Aber viel Spaß bei einer Verkehrskontrolle. Ich habe es einmal durch, ohne Probleme.

    Übrigens: kaufe im Baumarkt mal eine 11kg-Gasflasche, dann bekommst einen Zettel zum Thema „LaSi“ mit. Der Baumarkt ist damit aus dem Schneider, du bist dann als Fahrzeughalter und Fahrzeugführer dann der Verantwortliche.

    Grüße

    Dierk


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  • Hier steht seit ewigen Beiträgen nur noch gequirlter Quark und irgendwelche Netz-Zitate.

    Hilft niemandem, interessiert niemanden.

    Tauscht euch doch per PN zu DIN und Gesetzen aus, bzw. lasst das eure Anwälte klären.


    Hier geht's eigentlich nur um sinnvolle und vernünftige Ladungssicherung im Rahmen eines gesunden Menschenverstandes und nicht um die letzten Winkelzüge irgendwelcher Advokaten.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Bei falscher/fehlender LaSi ist der Fahrer und der Fahrzeughalter mit dran. Also zahlen beide.

    Gruß Christian



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    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Sorry, Holger-zx12 dein Hang zur endlosen Diskussion ist mir echt zu doof!


    Diskutiert ihr hier ruhig mal weiter um den heissen Brei. Manche wollen alles besser wissen, haben aber null Ahnung.

    Es ist gesagt und geschrieben zum Thema LaSi!

    Grüße

    Dierk


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  • Geht anscheinend ums dagegenreden, mehr nicht :rolleyes:

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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