📌 Zusammenfassung des Threads durch die Redaktion
Frage: Welches Gewicht zählt bei einer Kontrolle – das tatsächliche oder das zulässige laut Papieren? Und darf man einen großen Anhänger leer ohne BE überführen?
Ergebnis:
• Technik/Überladung: Kontrolliert wird das tatsächliche Gewicht. Der Anhänger darf weder sein zulässiges Gesamtgewicht überschreiten noch die Anhängelast, die das Zugfahrzeug laut Papieren ziehen darf.
• Führerschein: Hier zählt nicht das tatsächliche Gewicht, sondern die zulässigen Gesamtgewichte aus den Papieren. Klasse B: Anhänger bis 750 kg oder Gespann insgesamt bis 3.500 kg; B96: Gespann bis 4.250 kg; BE: Anhänger bis 3.500 kg.
• Ein Anhänger mit 3 t zulässigem Gesamtgewicht darf deshalb mit Klasse B auch leer nicht gezogen werden – das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Tipp: Wer Anhänger vermieten möchte, sollte vorher die Führerscheinregeln für seine Kunden und eine passende Versicherung für Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge klären.
Hallo Leute,
mir stellt schon seit Wochen eine Fragen und irgendwie bekomme ich im Freundeskreis verschiedene Antworten.
Bei einer Kontrolle zählt doch das tatsächliche Gewicht, oder? Beispiel: Ich ziehe einen Anhänger mit einer Nutzlast mehr als ich darf, aber mit der Ladung und dem Leergewicht vom Anhänger wäre ich eigentlich wieder "Regelkonform".
Anhänger 1.350 kg ZGG
Auto darf gebremst 1.200 ZGG gebremst ziehen
Ladung + Anhänger entsprechen 700 kg
Bekomme ich bei der Ladung trotzdem Ärger?
Danke schon mal im Voraus.