In einem gebe ich hier allen recht: üb es im echten Leben, geliehenes Auto, kleiner Anhänger. So viel muss man fahrerisch für die BE Prüfung auch gar nicht zeigen, das schaffst du in ein paar Stunden.
In einem anderen Punkt geb ich aus meiner Erfahrung hier vielen nicht so recht: Rechnereien, wie es ohne BE (B96 wäre evtl. auch eine Alternative) geht kannst du dir in deinem Fall komplett sparen, weil du Zugfahrzeug und Anhänger immer mieten willst. Warum?
1. Bei Fahrzeugmieten weiß man in der Regel nicht genau was man bekommt, auch Anhängerkupplungen sind oft nicht unbedingt garantiert. Dann stehst du da, willst deinen "Golf Variant- Klasse mit AHK" (meist unter 2t) abholen und die haben dir netterweise ein Upgrade auf die Passat Klasse (gerne mal über 2t) gegeben (vielleicht weil kein Golf mit AHK verfügbar war o.Ä.) und schon passt es nicht mehr zu dem Anhänger, den du direkt danach abholen wolltest.
2. Bei Anhängern haben die Vermieter (die ich kenne) meist Anhänger mit für die Größe riesigen zgG. (vermutlich, damit der Kunde nicht dauernd überlädt). Einen Anhänger mit über 3,20m Länge bekomme ich hier in der Region nirgends mit unter 2,5t zgG gemietet, das war dann selbst mit B96 schon nicht mehr möglich, eine legale Kombination aus einem in der Familie verfügbaren Zugfahrzeug und einem gemieteten Anhänger zusammenzubekommen. Bei deinen 4,20m wird es schon eine Herausforderung überhaupt was anderes als einen Autotrailer zur Miete zu finden. Und Ablasten geht bei gemieteten Fahrzeugen im Gegensatz zu eigenen auch nicht.
3. Wenn die Papierwerte der zgG nicht zur Fahrerlaubnis passen, und das jemand bemerkt, dann ist das nicht "eine kleine Strafe". Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat, und zwar selbst dann, wenn der Anhänger leer war (obwohl man damit an manch einem Polizisten sogar vorbeikommen würde, aber spätestens wenn mal was passiert wird genau geschaut)
Zur Erinnerung:
Bei Führerscheinfragen zählt immer nur das zulässige Gesamtgewicht nach Papierlage.
Bei Anhängelast, Gespanngewicht etc. gilt das tatsächliche Gewicht, das ermöglich dann mehr Freiheiten in dem man nicht voll belädt, aber dazu muss die Fahrerlaubnis vorher passen.