Welches Gewicht zählt bei der Kontrolle

  • Hallo Leute,


    mir stellt schon seit Wochen eine Fragen und irgendwie bekomme ich im Freundeskreis verschiedene Antworten.


    Bei einer Kontrolle zählt doch das tatsächliche Gewicht, oder? Beispiel: Ich ziehe einen Anhänger mit einer Nutzlast mehr als ich darf, aber mit der Ladung und dem Leergewicht vom Anhänger wäre ich eigentlich wieder "Regelkonform".


    Anhänger 1.350 kg ZGG

    Auto darf gebremst 1.200 ZGG gebremst ziehen

    Ladung + Anhänger entsprechen 700 kg


    Bekomme ich bei der Ladung trotzdem Ärger?


    Danke schon mal im Voraus.

  • Hallo

    Wenn dein Auto 1350 kg darf und der Anhänger mit Ladung 700kg wiegt passt das doch.

    Tatsächlich zählt.

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Und wenn mein Auto keine 1350 darf und zwar nur 1200 kg?


    Hintergrund ist der, dass ich beabsichtige mir einen Autoanhänger für die Vermietung kaufen will, aber mein Auto darf nur 1800 kg ziehen und der Autotrailer hat ein ZGG von 3000 kg. Ich weiß halt nicht ob ich diesen leer überführen darf.


    Schönen Gruß

  • leer wird er keine 1200kg haben also ja

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Hi,


    Zählen tut Grundsätzlich das tatsächliche Gewicht zum Zeitpunkt der Kontrolle. Leer Überführen des Anhängers sollte mit BE vorrausgesetzt kein Problem sein. Anhänger mit mehr zGG als das Auto darf ist kein Problem, reduziert sich nur die reele Nutzlast auf das was das Auto Maximal darf.


    Lg,

    Simon

  • Ach ja, BE habe ich auch keinen (noch).


    Okay, super. Dann würde sich in dem Beispiel Auto ZGG Anhänger gebremst 1.200 kg und Anhänger ZGG 1.350 kg wäre dann das maximale Gewicht 1.200 kg für den Anhänger erlaubt und dann greift ja dann die Regel < 3.5 to Auto + Anhänger und ich dürfte ohne BE fahren. Korrekt?


    Danke Euch schonmal für die Antworten.

  • Das steht doch schon alles zigfach hier im Forum! :rolleyes:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Och, einmal können wir auch noch.

    Man muss unterscheiden zwischen dem Führerschein und den technisch zulässigen Werten.


    Für den Führerschein zählt grundsätzlich immer und ausschließlich die Summe der zulässigen Gesamtgewichte gemäß Papiere. (B Summe <3,5t; B96 Summe <4,25t; BE 3,5t Fahrzeug +3,5t Anhänger). Ob die Fahrzeuge das dann technisch dürfen ist Führerscheintechnisch nicht relevant.


    Für die technisch zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers ausschlaggebend, wenn der Anhänger inkl. Ladung tatsächlich nicht mehr wiegt als das Auto ziehen darf, darf das Fahrzeug den Anhänger ziehen.


    Für die Zuladung des Fahrzeugs ist wiederum das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs wichtig, da Fahrzeug und Ladung des Fahrzeugs dieses zusammen nicht überschreiten dürfen. Passt das, ist auch das Fahrzeug legal unterwegs.


    Für die Zuladung des Anhängers ist wiederum das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wichtig, da Anhänger und Ladung des Anhängers dieses zusammen nicht überschreiten dürfen. Passt das, ist auch der Anhänger legal unterwegs.


    Nur wenn alles 4 passt, fährt die geprüfte Kombination aus Fahrer, Zugfahrzeug mit Ladung und Anhänger mit Ladung Gewichtsmäßig legal.


    Alle Sonderlocken die o.g. erweitern (100er Zulassung, Stützlastverlagerung auf Zugfahrzeug etc) sind hier nicht relevant und würden nur verwirren.


    In deinem Fall habe ich gerade entnommen das der Führerschein die Limitierung sein wird. Das wird mit dem genannten 3t Anhänger und Klasse B nicht hinhauen (Summe der zulässigen Gesamtgewichte ist hier sicher > 3,5t).

  • Vom vorhandenen Führerschein wäre ich ausgegangen... :/

    Gut aber Antwort hast ja nun

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Und wenn mein Auto keine 1350 darf und zwar nur 1200 kg?


    Hintergrund ist der, dass ich beabsichtige mir einen Autoanhänger für die Vermietung kaufen will.....


    Schönen Gruß

    Da du Anhänger vermieten willst, ist das Wissen zu dem Thema aber auch Voraussetzung, denn du solltest auch deine Kunden fachlich beraten können. Auch wenn du keinen Einfluss darauf hast an welchem Zugfahrzeug dein Anhänger am Ende landet !

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Bei diesem Stand würde ich dir raten, das gewerbliche Vermieten besser bleiben zu lassen, zumindest bis Du dich schlau gemacht hast und BE hast.


    Falls überhaupt eine Versicherung mitspielt.

  • Könnte man eines der Führerschein Themen oben anheften damit die Neulinge das ohne lang suchen gleich finden

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Dacia Jogger Extreme+ 110TCE, EZ: 09/2024

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Oder man bereitet das mal abschließend für das Wiki auf.


    kc85

    „Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem.“ :biggrins:

    J. W. v. Goethe


    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Hab ich gestern wohl übersehen 😉

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

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    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

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    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Hallo Siggi!


    Hoffentlich beherzigst Du die Hinweise....


    Als Vermieter MUSS man das wissen...

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, oder wie war das?



    Und wenn mein Auto keine 1350 darf und zwar nur 1200 kg?


    Hintergrund ist der, dass ich beabsichtige mir einen Autoanhänger für die Vermietung kaufen will, aber mein Auto darf nur 1800 kg ziehen und der Autotrailer hat ein ZGG von 3000 kg. Ich weiß halt nicht ob ich diesen leer überführen darf.


    Schönen Gruß

    Ganz dringend erst die Versicherung für "Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge" suchen und die EVB am besten DIREKT mitnehmen.

    Sonst wird die Vermietung auf ganz wackeligen Beinen/Rädern stehen.

    Die Gefahr der Abmahnung inclusive. Und in diesen knappen Zeiten wird die noch größer.

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart