der Führerschein / Fahrerlaubnis Thread, hier könnt ihr nicht schwarz fahren

  • Das mit der Druckluftbremse is aber nicht so einfach .

    Mal die SUCHE hier benutzen, wir haben nämlich einen User der diese hat! Und es wurde hier auch schon viel darüber geschrieben!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ja man braucht dann eine Druckluftbremse.

    Nein braucht man nicht unbedingt, man braucht eine sogenannte durchgehende Bremsanlage, das kann Druckluft, aber auch Hydraulik oder Elektrisch sein und das Zugfahrzeug muß eine Zugmaschine, ein LKW oder ein PKW der die Bedingungen zum echten Geländewagen erfüllt sein

  • [...]und das Zugfahrzeug muß eine Zugmaschine, ein LKW oder ein PKW der die Bedingungen zum echten Geländewagen erfüllt sein

    Wobei bei Pkw UND Geländewagen dennoch in jedem Fall bei 3500 kg Anhängelast Schluss ist.

    Nur als Zugmaschine (oder LKW) geht mehr - beim LKW das 1,5-fache der zGm, auch ÜBER 3500 kg; als Zugmaschine, sodass mindestens 2,2 kW je Tonne des Zug-Gesamtgewichts vorhanden sind.

    § 32a StVZO - Einzelnorm


    § 35 StVZO - Einzelnorm


    § 42 StVZO - Einzelnorm


    Deshalb ist Gerhards Land Cruiser auch als Zugmaschine zugelassen, wenn ich mich recht erinnere, denn nur so darf er zudem 2 Anhänger mitführen...


    edit:

    Beispiel:

    Dodge Ram 1500, 3300 kg zGm, 2700 kg Leergewicht:

    - als Pkw zugelassen: max. 3300 kg Anhängelast.

    - als Geländewagen zugelassen (vorausgesetzt, er würde die Anforderungen erfüllen): max. 3500 kg Anhängelast

    - als LKW zugelassen: max. 4950 kg Anhängelast

    - als Zugmaschine zugelassen (vorausgesetzt, er würde die Anforderungen erfüllen): rein mathematisch lt. StVZO bis zu 113.000 kg Anhängelast bei z.B. 250 kW Motorleistung - "natürlich" ist die Herstellerangabe von Dodge immer noch bindend und es wird schwer bis unmöglich sein, darüber zu gehen...

  • Die Laufzeit der Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Antragstellung = dem Tag, an dem du die Verlängerung beantragt hast.

    Das ist nun mal so bei behördlich ausgestellten Papieren oder Karten und ist zum Beispiel bei Personalausweisen auch so.

    Manfred

  • Und warum wird in FeV dann so kompliziert von verlängerten Führerkarten geschrieben? Ganz so einfach scheint es doch nicht zu sein.

    Da wird dann aus dem "Antrag auf Verlängerung" ein "Antrag auf Umstellung" und schon verliert man schnell mal 3 bis 4 Monate Laufzeit.


    Besitzstandswahrung gibt es auch nicht wirklich, oder warum verfällt die Fahrerlaubnis der Klasse 2?

  • Du behältst ja klasse2

    Darfst aber ab dem 50. Geburtstag nicht mehr Fahrzeuge über 3,5to Fahren solange du die Untersuchung gemacht hast.


    Für den Gewerblichen Güterkraftverkehr brauchst du noch zusätzlich die „95er“ Schulung.

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Genau, und früher - zu der Zeit als ich den ausgehändigt bekommen habe - war er unbefristet und ohne weitere Auflagen (die Straßenverkehrsregeln sollte man schon einhalten) gültig. Also nicht wirklich Bestandsschutz.


    Die Gewichtsgrenze liegt aber bei 7,5t für das Zugfahrzeug und 12t für das Gespann. Wobei das Gespann jetzt auch über mahr als 3 Achsen verfügen darf. Bei über 12t sind dann nur noch 3 Achsen erlaubt, sofern man nur die Klasse 3 hatte. Alles sehr logisch und verständlich aufgebaut.

  • Du behältst ja klasse2

    Darfst aber ab dem 50. Geburtstag nicht mehr Fahrzeuge über 3,5to Fahren solange du die Untersuchung gemacht hast.


    Für den Gewerblichen Güterkraftverkehr brauchst du noch zusätzlich die „95er“ Schulung.

    Ab dem 50. darfst du weiter LKW fahren, aber nur privat. :/

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Ohne 95er ist das korrekt, aber nicht ohne die Untersuchungen. D.h. mit 50 muß eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden und die Untersuchungen absolviert !

    Gruss


    Stefan



    WWAPD

    Kia Sorento XM 2.2 Diesel

    Kia Sorento JC 2.5 Diesel

    Opel Frontera 2,2 DTI RIP
    Ford Maverick (Terrano 2)RIP
    Hyundai Santa Fe (CM)RIP

    Subaru Förster 2,0 D RIP

    Eduard 2to
    Partenheimer 600kg
    Hobby 1600kg

  • Genau, und früher - zu der Zeit als ich den ausgehändigt bekommen habe - war er unbefristet und ohne weitere Auflagen (die Straßenverkehrsregeln sollte man schon einhalten) gültig. Also nicht wirklich Bestandsschutz.


    Die Gewichtsgrenze liegt aber bei 7,5t für das Zugfahrzeug und 12t für das Gespann. Wobei das Gespann jetzt auch über mahr als 3 Achsen verfügen darf. Bei über 12t sind dann nur noch 3 Achsen erlaubt, sofern man nur die Klasse 3 hatte. Alles sehr logisch und verständlich aufgebaut.

    Hab diese interessante Schlüsselzahl 79 in meinem Führerschein auch.

    79(c1e>12000kg, l≤3)


    Zitat:

    Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden

    Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und

    mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und

    zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann

    und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger,

    bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs

    übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).

    Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelfahrzeuge mit einer zulässigen

    Gesamtmasse von mehr als 7, 5 t.

    Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen



    Klasse 3, jetzt Schlüsselzahl 79:

    - Zugfahrzeug bis 7.500kg und Zuggewicht bis 12000kg: unbegrenzte Achsen

    - Zugfahrzeug bis 7.500kg und Zuggewicht bis 18,75t bei zulassungsfreien Anhängern: unbegrenzte Achsen

    - Zugfahrzeug bis 7.500kg Anhänger bei denen die zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt: 3 Achsen


    Klasse 5, jetzt Schlüsselzahl 174:

    - Alle Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger aber maximal 25 km/h, keine Gewichtsbegrenzung


    Klasse T: Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 km/h, keine Gewichtsbegrenzung



    - Ich darf also die klassischen Möbel-LKW fahren bis 18,75 Tonnen mit 3 Achsen und 80 km/h

    - ich darf ein Zugfahrzeug bis 7.500kg und zGG 18,75t fahren mit mehr als drei Achsen aber zulassungsfreien Anhängern, aber nur bis 25 km/h

    - Ich darf z. B. für meinen Cousin (Landwirt) seine Kartoffeln mit dem großen Traktor mit 60 km/h und zwei Anhängern fahren

    - Hole ich jetzt für mich Holz aus dem Wald darf ich nur nen Traktor mit 40 km/h fahren, da ich aber nen Anhänger nutze darf ich den nur mit 25 km/h bewegen


    Diese Führerscheinklassen können einen echt in den Wahnsinn treiben. Klasse 2 zu machen lohnt sich für mich aber nicht.

  • Ich darf also die klassischen Möbel-LKW fahren bis 18,75 Tonnen mit 3 Achsen

    Nein, Du darfst keinen dreiachsigen LKW bis 18,75t fahren, sondern nur einen ZUG mit einachsigem Anhänger, insgesamt über 12t


    bei zweiachsigem Anhänger darf der gesamte ZUG nur 12t haben, bei Einachsigem oder Tandemanhänger mit Achse unter 1m darf das Zugfahrzeug maximal 7,5t haben und der Anhänger soviel wie das Zugfahrzeug hergibt, also genau genommen auch mehr als die 18,75t


    genauer gesagt, einen einachsigen Anhänger oder Tandemanhänger mit Achsabstand unter 1 m der die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ausnutzt, das können auch 20t sein


    das mit 18,75t ist nur die Zahl die sich aus 7,5t plus normale 1,5 fache zulässige Anhängelast ergibt


    an ne Zugmaschine darfst aber auch mehr anhängen und darfst auch noch fahren, solange sie nicht über 7,5t hat

  • Nein, Du darfst keinen dreiachsigen LKW bis 18,75t fahren, sondern nur einen ZUG mit einachsigem Anhänger, insgesamt über 12t

    Moin,


    war blöd formuliert, lag wohl am Glühwein:

    Meinte halt die klassichen 7,5-Tonner mit dem Einachser bzw. Tandem, also insgesamt 3 Achsen genau wie Du geschrieben hast.

    Sind ja früher massenhaft bei Möbel- und Umzugsunternehmen usw. gelaufen.


    Aber Du hast Recht, die 18,75 Tonnen sind nicht wirklich irgendwo zu finden.

    Nachdem ich jetzt aber noch mal ne Weile rumgesucht habe da mir gerade langweilig war habe ich zumindest einen sehr wahrscheinlichen Grund für diese Zahl gefunden über die ich immer wieder gestolpert bin (Sollten daher 18,5t sein, nicht rechnerische 18,75t):


    § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO



    3.Doppelachslast von Anhängern unter Beachtung der Vorschriften für die Einzelachslast

    a)Achsabstand weniger als 1,0 m11,00t

    Ich hoffe mal das stimmt, habe über die Jahe immer wieder mal nachgeguckt und neue Fehler in meinen bisherigen Annahmen gefunden...

  • - Ich darf z. B. für meinen Cousin (Landwirt) seine Kartoffeln mit dem großen Traktor mit 60 km/h und zwei Anhängern fahren

    MIst Klasse T aber nur wenn es sich um eine Land oder Forstwirtschaftliche fahrt handelt ... vom Acker zum Hof, vom Hof in den Trog , ist es eine Fahrt zur Stärkefabrik oder eine andere wobei es sich um eine Fahrt zum Verkauf , also Gewerbliche Fahrten, brauchst du Klasse C/ CE (2)

    Unsere Azubis haben allesamt Klasse T, dürfen aber alle keine Probe oder Überführungsfahrt machen .

    Standesgemäß und effizient sind zum Transport nur echte Dieselfahrzeuge... Benzin, Gas und Elektro nutzt man im Stadtgarten 8o

  • Wenn ich das alles lese, freue ich mich immer, dass ich die alte Klasse 2 habe und auf nichts achten muss, außer auf Gefahrgut!

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  • Hast du deinen denn schon auf die Plastikkarte Umschreibung lassen?

    Wenn nicht hat du hinter auch die witzigen kleinen Zahlen überall dran und kannst dir die Bedeutung im Internet zusammen suchen.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Ja, habe ich schon.


    Habe genauestens drauf geachtet, dass nichts verloren geht. 171 & 172 habe ich mit drin, Busse ohne Fahrgäste heißt das!

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  • Ich auch, aber deine Links haben mit Führerscheinen bis auf einen nichts zu tun


    und die Fahrlehrerseite ist was FS Dinge angeht sehr gut gemacht, übersichtlich, verwendet größtenteils nur die Gesetzestexte bzw verweisst auf diese und ist immer aktuell, eine der wenigen ("privaten") Seiten die man empfehlen kann