Genau, und früher - zu der Zeit als ich den ausgehändigt bekommen habe - war er unbefristet und ohne weitere Auflagen (die Straßenverkehrsregeln sollte man schon einhalten) gültig. Also nicht wirklich Bestandsschutz.
Die Gewichtsgrenze liegt aber bei 7,5t für das Zugfahrzeug und 12t für das Gespann. Wobei das Gespann jetzt auch über mahr als 3 Achsen verfügen darf. Bei über 12t sind dann nur noch 3 Achsen erlaubt, sofern man nur die Klasse 3 hatte. Alles sehr logisch und verständlich aufgebaut.
Hab diese interessante Schlüsselzahl 79 in meinem Führerschein auch.
79(c1e>12000kg, l≤3)
Zitat:
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden
Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und
mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und
zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann
und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger,
bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).
Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelfahrzeuge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 7, 5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen
Klasse 3, jetzt Schlüsselzahl 79:
- Zugfahrzeug bis 7.500kg und Zuggewicht bis 12000kg: unbegrenzte Achsen
- Zugfahrzeug bis 7.500kg und Zuggewicht bis 18,75t bei zulassungsfreien Anhängern: unbegrenzte Achsen
- Zugfahrzeug bis 7.500kg Anhänger bei denen die zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt: 3 Achsen
Klasse 5, jetzt Schlüsselzahl 174:
- Alle Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger aber maximal 25 km/h, keine Gewichtsbegrenzung
Klasse T: Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 km/h, keine Gewichtsbegrenzung
- Ich darf also die klassischen Möbel-LKW fahren bis 18,75 Tonnen mit 3 Achsen und 80 km/h
- ich darf ein Zugfahrzeug bis 7.500kg und zGG 18,75t fahren mit mehr als drei Achsen aber zulassungsfreien Anhängern, aber nur bis 25 km/h
- Ich darf z. B. für meinen Cousin (Landwirt) seine Kartoffeln mit dem großen Traktor mit 60 km/h und zwei Anhängern fahren
- Hole ich jetzt für mich Holz aus dem Wald darf ich nur nen Traktor mit 40 km/h fahren, da ich aber nen Anhänger nutze darf ich den nur mit 25 km/h bewegen
Diese Führerscheinklassen können einen echt in den Wahnsinn treiben. Klasse 2 zu machen lohnt sich für mich aber nicht.