so wie ich die norddeutschen TÜVtler kenne, wollen die auch noch ne Bestätigung von Stema das die Blechkiste das aushält
Nördlich der Elbe wird es meist schon wieder etwas "entspannter" ![]()
Manfred
so wie ich die norddeutschen TÜVtler kenne, wollen die auch noch ne Bestätigung von Stema das die Blechkiste das aushält
Nördlich der Elbe wird es meist schon wieder etwas "entspannter" ![]()
Manfred
hatte ich unseren Tüv prüfer diesbezüglich mal gefragt, und laut seiner aussage zählt in diesem Fall der höhere wert.
Die wichtige Frage ist da : sieht das die Rennleitung auch so ?
Manfred
Ein Mofa ist auch nur für 25 kmH zugelassen, nicht für 80 kmH
Jepp .... das steht so in den "Papieren"
und was steht in den "Papieren" von Anhängern, die keine "100ér" Zulassung haben ?
Manfred
Ein "Dings-Bums", dass nur eine (1) Achse und keinen Motor hat .....
kann nach seiner Bauart absolut nicht zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sein .... wiiieee denn .
Auch mit 2 Achsen, Drehschemel ... aber ohne eigene Lenkung und ohne Motor .... kann "das Ding" nach seiner Bauart absolut nicht zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sein.
Der Gesetzestext bezieht sich darauf, dass man füher ( bis ca. in die Mitte der 60ér Jahre oder so ) einen normalen PKW mit einen Zugvorrichtung versehen konnte ... und als Anhänger mitführen durfte ![]()
( Das ist heute zum Beispiel in den USA noch so gestattet: da ziehen einige Wohnmobilisten ihren PKW hinterher )
Das ist in Deutschland nicht mehr gestattet : Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen NICHT als Anhänger genutzt werden .
Manfred
Apropos Reifen/Räder: Ich würde gerne die Reifen/Felgen des Zugfahrzeuges fahren (15 Zoll Mangelsfelgen mit 225/65 mit 112 x 5). Z. Z. sind 4 x 100er Felgen drauf. Wie wäre denn die günstigste Lösung für eine Felgenadaption? Diese Spurverbreiterungsringe kosten so um die 110 Euro und angesichts der Tatsache, dass eine neue Achse irgendwo bei 170 Euro läge, macht das wenig Sinn.
Kommt darauf an:
die Anhängerfelgen/Reifen sind "normal" ja recht schmal und haben meist eine ET von 30 mm ......
wie groß ist die ET der Zugfahrzeugfelgen und wieviel Platz ist am Anhänger zwischen Reifen und "Kasten" / Aufbau ?
Vielleicht brauchst du ja alleine dafür schon die Spurverbreiterung ?
Manfred
Stress pur weil nur EINE FIN eingeschalgen sein darf!
VG
Alex
Die haben doch "einen an der Marmel" .....
An vielen ( allen ? ) "Autos" sind die FIN heutzutage zur Erschwerung des Diebstahls doch auch an mehreren Stellen eingeschlagen.
Manfred
Aber dass ein Hersteller Fahrzeuge in Serie herstellt und dann keine Nummer reinmacht, kann wohl nicht sein. Ich bin sicher, dass bei einer solchen reihenweisen Fertigung die Nummer vorgeschrieben ist,
Gruss Ruddi
Na ja Ruddi, das ist so : nicht alle Menschen sind so perfekt wie Du und machen leider mal Fehler.
Undenkbar, das du etwas nicht machst, was vorgeschrieben ist ..... oder etwas machst, was nicht zulässig ist (Gurte umnähen und so
)
Aber andere Menschen ( so wie ich und andere auch nicht so perfekte ) machen dann und wann mal einen Fehler .....
und wenn man etwas falsch machen kann; ..... dann macht man auch irgendwann einmal etwas nicht ganz richtig ..... und schon fehlt so eine Nummer , wegen Mittagspause oder so.
Ich meine, auch perfekte Menschen ( wie du ) sollten manchmal etwas Nachsicht üben. ![]()
Manfred
Beim Auflasten im Allgemeinen und auch mit Blei oder Beton oder so muss man aber aufpassen, dass die Blaukittel einem nicht 1 oder 2 Sitzplätze streichen ![]()
( nicht mit Farbe
; ..... in den Papieren
)
Manfred
Hallo Ruddi, nun komm mal wieder "runter" .....
dies ist ein öffentliches Forum bzw. zumindest ein öffentlich einsehbares Forum ....
da können Dinge, die vom Gesetzgeber im Sinne der Sicherheit grundsätzlich nicht gestattet sind ,
nicht mit einem positiven Statement für den "Regelbrechenden" abgeschlossen werden.
Offensichtlich nicht zugelassene Dinge sollten in einem öffentlichen Forum nicht so offensiv vertreten oder "verteidigt" werden.
Es geht nicht darum dass deine Naht zweifellos zehn mal so gut ist wie die des Herstellers .....
es ist für die Verwendung im öffentlichen Raum schlichtweg verboten ..... und deshalb kannst du dazu in einem der Öffentlichkeit
zugänglichen Forum nicht wirklich eine Zustimmung bekommen.
Also: .... komm einfach wieder "runter" ![]()
![]()
Manfred
Anhängerräder werden üblicherweise ohne Mittenzentrierung über die Radschrauben zentriert.
Manfred
O.K. ; ... ich dachte schon, du wärest gedanklich irgendwie auf dem "Holzweg" . ![]()
![]()
Manfred
in dem falle geht es leider nicht weil der a6 hinten scheibenbremse hat,
Und wie funktioniert die Handbremse im A6, der noch nicht zum Anhänger umgebaut wurde ; ... so ganz ohne Trommel ? ![]()
Manfred
der golf 4 hat 2,5m radstand.
Ein Passat etwa 2,7m
und ein touareg 2,85m
das so ein passat oder ein touareg so einen einer Pferdeanhänger deutlich besser zieht ist klar, es ging sich aber um den vergleich, denn Passat oder Touareg ziehen eher einen doppelanhänger, Und da bin ich der Meinung, das das mindestens genau so gut aussieht für den golf. Warum auch nicht, so groß ist der unterschied mit dem Radstand nicht. Und auch die Leergewichte sind bei weitem nicht so groß.
Was dabei von (fast) allen immer übersehen wird: ....
ist der "Hebelweg" der AHK, mit dem der Anhänger auf des Zugfarzeug einwirkt:
beim Golf ca. 0,8 m bei einem Radstand von 2,5 m beträgt die Hebellänge ca. 32% des Radstandes,
beim Passat ca. 1,1 m bei einem Radstand von 2,7 m beträgt die Hebellänge ca. 40% des Radstandes.
Wer das Hebelgesetz und dessen physikalische Bedingungen kennt, wundert sich auch daher eigenlich nicht,
warum sich der Golf mit seinem kurzen Hecküberhang auch mit schweren Anhängern so relativ unbeeindruckt fahren lässt.
Manfred
Na ja :
die Frage war wohl, ob man sich darauf verlassen kann, dass die dänische Rennleitung die Gesetze und Vorschriften auch kennt ......
oder ob es da genau solche "Hohlbratzen" wie bei der deutschen Rennleitung gibt, die als "Rennleiter" die eigenen Vorschriften nicht kennen
und ihrerseits gesetzeswidrig die Weiterfahrt mit dem "B"-Schein unterbinden.
Manfred
Da kannst du das Stützrad "einfach so" anschrauben ( weil: die Löcher sind dazu da ) und es ist nicht eintragungsplichtig.
Es wird auch nicht eingetragen: es sei denn, du gehst zum TÜV, bestichst die mit Geld und bittest um Eintragung eines Bauteiles,
dass die mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nie eingetragen haben.
Aber gegen Geld werden die dir auch das Stützrad eintragen, wenn du darauf bestehst. ![]()
Anhänger mit einer eingetragenen Stützlast von über 50 Kg müssen zwingend mit einem Stützrad ausgerüstet sein; .....
und ich habe noch niiiieee einen solchen Anhänger mit einem eingetragenen Stützrad gesehen.
Manfred
An dieser stelle die frage ob das geht und ob die Deichsel wirklich einfach nur "eingeklemmt" ist (mit einem Bügel)?
-Der Klemmbock richtung Achse mach mir sorgen. Ich weiß nicht mal wie ich es Zeichnen Sol.
Ist in der Deichsel ein Loch (Quer? für Scheerstift?) und das wird dann mit dem Klemmbock verschraubt?
Die Deichsel wird wirklich einfach nur mit einem Bügel "eingeklemmt" .
Auch hinten braucht die Deichsel einfach nur mit einem Bügel "eingeklemmt" werden; ... ohne "Scheerstift"
Es gibt auch keine Vorschrift, dass die Deichsel mit der Achse verbunden sein muss.
2 Klemmbügel reichen: es muss alles nur sauber und stabil genug ausgeführt sein.
Manfred
er hätte keinen TÜV bekommen weil die Betriebsbremse (ACHTUNG) auf dem
Rollenprüfstand rechts zu links 30 70 zu stark unterschiedlich wäre, Handbremse wäre lauft Prüfstand OK.
Mir erschließt sich gerade nicht, wie Handbremse und Betriebsbremse bei einem üblichen auflaufgebremsten Anhänger verschiedene Werte Haben können.
Oder war mit "Handbremse OK" gemeint, dass da 30/70 akzeptiert werden; .... bei der "Betriebsbremse" aber nicht ?
Die Anhänger-Bremsenprüfung läuft beim TÜV-Hamburg auch auf dem Rollenprüfstand wie von Mani beschrieben.
Wobei der "Blaukittel" mir sagte, dass die Prüfung der "Betriebsbremse" keine wirklich verwertbaren Werte auswerfe,
sondern eher der Prüfung der Gesamtfunktion als solche und da insbesondere der AE diene, wenn die Werte der "Handbremse" für eine "Betriebsbremse" OK sind.
Manfred
Also; ..... mal in Kurzform :
mit meinem Wohnwagen war ich zuerst beim TÜV und dann bei der Zulassungstelle ..... und danach stand in der Zulassung: Höchstgeschwindigkeit 100 Km/h
Dazu gab es für Geld bei der Zulassungsstelle das 100 Km/h-Schild und dann durfte ich mit dem Ding 100 fahren.
Manfred
Und in der Langform: ......
standen da auch noch die Bedingungen, unter welchen Umständen : ABS, Leergewicht des Zugfahrzeuges, Reifenalter max. 6 Jahre ![]()
Aber in der Kurzform stand da wörtlich in der Zulassung: Höchstgeschwindigkeit 100 Km/h
![]()
Na jaaaa : ..... wenn in der Zulassung steht ...... "Höchstgeschwindigkeit 100 km/h" ....... wird er wohl schon mal beim TÜV gewesen sein.
Aber: ..... "100" fahren geht trotzdem nicht ohne Schild .![]()
Manfred
Zu beachten gilt weiterhin, das das zgg vom wohnwagen nicht höher als das leergewicht vom wohnwagen sein darf.
DAS .... erscheint mir erklärungsbedürftig ![]()
Manfred