Beiträge von rower


    Wenn man konsequent wäre, müsste man mir (und allen anderen 3-ern) die Fahrzeuge über 3,5to "wegnehmen", wenn man nicht eine Prüfung mit dem Siebeneinhalbtonner samt Anhänger besteht. Aber da steht sowas wie Bestandsschutz davor.


    Jepp :super:


    Und dann bitte schön auch allen 2ér Besitzern das Fahren mit Anhänger gleich mitverbieten; ... denn die haben ihren Schein ja schließlich auch ohne Anhänger "Fahrschul"-Schulung und Prüfung gemacht. :rolleyes:
    Und klar: sieht man doch: die alten Hasen mit dem 2ér können sowieso nicht mit Anhänger Fahren ... ohne Anhänger-Prüfung geht das doch gaaar nicht :evil:


    Au weia :biggrins::biggrins::biggrins:



    Mein Sohn durfte mit 18 und damals noch ohne "E" am "B" mit meinem RAV und unserem 6m Wohnwagen mit 1,5 To zGG mit "100" über die Autobahn und mit dem Trum durch den Hamburger Stadtverkehr.
    Der Fahrlehrer hat ihm dann mit nem Tiguan und nem fast leeren 1200Kg-Hängerchen mit wichtiger Miene etwas "beigebracht" was er längst schon konnte.
    Bei der Prüfung musste er dann ohne Einweisung rückwärts rechts um die Ecke in eine Straße zurückstoßen und den Anhänger einparken.
    Diese Art des Rückwärtsfahrens ohne Einweisung ist im "echten Leben" aber verboten .... und in der Prüfung so vorgeschrieben.
    Nach der natürlich bestandenen Prüfung durfte er nun das leere 1200-Kg-Hängerle unseres Nachbarn mit meinem Terrano (zGG 2510 Kg) auf der Straße um einen Meter "vorziehen".
    Mit dem Honda meiner Frau durfte er das leere Hängerle vorher auch nicht einen cm bewegen, da der Honda leer = 1140 Kg.
    Aaaaaber mit meinem RAV und unserem 6m Wohnwagen mit 1,5 To zGG mit "100" über die Autobahn : das war erlaubt.


    Ein ziemlicher Schwachsinn das Ganze.


    O.K. : ... das mit dem Honda ist jetzt ja erlaubt.



    Manfred


    Es gibt auch Werkstätten welche die HU machen, die können dann die halle oder das Tor schließen, und das Fahrzeug nicht angemeldet bewegen.


    Werkstätten haben eine Haftpflicht-Versicherung, die Schäden durch das "betriebsübliche" Bewegen von nicht zugelassenen Fahrzeugen abdecken; ... das geht gar nicht anders.


    Die Bewegung von nicht zugelassenen Fahrzeugen auf dem Gelände des TÜV wäre natürlich auch versicherbar: ...
    aber warum sollten die dafür Geld ausgeben: ist doch nun wirklich nicht betriebsüblich ... und muss ja wohl auch nicht sein. ( als Betriebszweck )



    Manfred

    und diese Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten


    Mani; .... diesmal bist DU es, der sich "verrennt" ( passiert ja selten genug )


    Alter "B" :


    750 Kg-Anhänger geht immer ... absolut und ohne Beschränkung


    3500 + 750 Kg geht immer, obwohl über 3500, aber Hänger nur 750


    3000 + 751 Kg geht nicht


    2750 + 751 Kg geht auch nicht, weil 1 KG über 3500 und Hänger 1 Kg über 750 Kg.



    Die neue Regelung basiert auf der Tatsache; ... dass 3500 + 750 = 4250 Kg "gehen"


    Wenn also 4250 Kg im Prinzip möglich sind, warum sollen dann nach neuer Meinung des Gesetzgebers 2900 Kg + 800 Kg = 3700 Kg nicht möglich sein.


    Es ist zwar unheimlich selten, dass Politiker "vernünftig" handeln: aber es pssiert dann doch einmal.


    Caravanführerschein wird das Ding mit dem Zusatz genannt, weil sich die Caravanindustrie mit ihrer Lobby dafür stark gemacht hat.
    Mit den oben genannten Argumenten.
    Manchmal machen Lobbyisten doch Sinn.


    Manfred



    äääähhh ....


    den letzten Beitrag von Larac4 hatte ich nicht gelesen ( Asche auf mein Haupt )


    Dem Beitrag hätte ich nur vollinhaltlich zustimmen müssen; ... statt mir die Finger wund zu tippen

    Wir würden dann gerne die Reifengröße vom Jeep montieren, allerdings konnte ich noch nirgends finden, welche Größen überhaupt erlaubt sind auf einer neuen gebremsten Achse.


    Da brauchst du auf jeden Fall die "große Bremse", z.B. Alko 2361.
    die Alko Anhängerachse B1800-9 Euro-PLUS, 1800 kg zum Beispiel hat die Bremse: kostet so um 600,- €.
    die genaue maximale Reifengröße kann ich jetzt aber nicht mehr sagen ..... vergessen :o
    ( ich wollte die 2361 vor ca. 3 Jahren mal mit 265/70-16 ... und das "ging" )


    (die Bremse 2051 reicht bei 1500 Kg bis mind. zur Reifengröße 205/65-15 .... viiieeel mehr geht da aber nicht, wenn überhaupt ... 205/70-15 ???? )


    Wenn da dann noch die Jeep-Felgen drauf sollen: Spurplattenadapter für Lkr 5 X 112 auf 5 x 114,3 oder so, glaub ich.
    Ggf. kann man die Achse auch mit dem Jeep-Lochkreis bei ALKO bestellen .... dann kommt man mit 600,- Euronen für die Achse aber sicher nicht mehr klar.
    Klar kosten "Spurplatten " auch Geld; ist aber unterm Strich wohl preiswerter.



    Manfred

    "garnix" ist ein Synonym für spezifizierte männliche Tätigkeiten und wird als Eigenwort zusammen geschrieben.


    "garnix" ist die die Bezeichnung für eine intensive Tätigkeit.


    "garnix" machen oder "an garnix" denken können nur Männer; ... und danach muss man sich erst einmal ordentlich entspannen.


    Frauen können das nicht und sie können sich das auch nicht vorstellen:


    Wenn sie fragt: "an was denkst Du ?" und "Mann" anwortet : "an garnix" ; .... sind sie sauer und sagen: "das kann man nicht !"



    Deshalb wird dieses wichtige Wort "garnix" zusammen geschrieben: "gar nichts" ist etwas ganz anderes und hat mit "garnix" gar nichts zu tun. :belehr:





    :biggrins::biggrins::biggrins:
    Manfred

    Die 0,5-Promille-Grenze gilt ja nur, wenn "nix passiert"


    Im Falle eines Unfalles gilt jede Fahrt über 0,3 Promille erst einmal als Trunkenheitsfahrt,
    auch wenn man nicht Unfallverursacher ist;
    weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass man den Unfall nüchtern hätte verhindern können.
    Ausnahme: das unabwendbare Ereigniss.


    Zu Recht, wie ich meine; und ich bin da besonders militant, seit der Mann einer Mitarbeiterin
    ( als Fußgänger auf dem Fußweg ) von einen angetrunkenen Autofahrer totgefahren wurde.


    und Sprüche wie "ob die zwei Bier der Versicherung zur Ausrede helfen" bringen mich da ganz nach oben auf die Palme.


    Manfred

    den herrn manfred musste ich etwas anders ansprechen, weil dieser sich über jay lustig gemacht hat.


    Der Herr Manfred hat sich nicht über jay lustig gemacht, was der jay auch sicher so verstanden hat ..... :biggrins:



    sondern über einer gewissen "Chrisberto" ; ..... dem 4,5 Stunden nach seiner Fragestellung und dreimaliger Wiederholung
    noch immer kein fertiger Umbauplan serviert wurde und darüber ziemlich "angezickt" war:


    ich zitiere mal : "Habe nun auch drei mal geschrieben, was ich mir erhofft habe, irgendwie kommt es aber nicht ganz an... "


    Manfred






    Nur die Ruhe - der Feierabend kommt erst noch und damit erhöht sich dann auch die Userzahl hier wieder
    ;)


    Und dann kommen all die User "aus den Ecken", die einen ungebremsten Brenderup 2260s auf 1300 Kg aufgerüstet haben und genau sagen können,
    welche Teile mit welchen Bestell-Nr. gekauft werden müssen und wie genau der Umbau vonstatten gehen muss, damit das Vorhaben gelingt.
    Da werden sich sicher schon noch so einige erfahrene "Brenderup-Umbauer" melden :weglach::weglach::weglach:



    Sorry ..... ach was: nicht sorry ..... das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen :biggrins:
    Ich muss wohl irgendetwas geraucht haben :confused::weglach::weglach::weglach:


    Manfred

    Hab den BE. Stimmt, komme auf 3,6 t Gesamtgewicht, bisschen zuviel...hatte vergessen, dass ja das voll beladene Auto als Berechnungsgrundlage herangezogen wird :rolleyes:.

    ^


    Hat der Audi eine Beschränkung des Gesamtzuggewichtes auf 3,5 to ?


    Mit "BE" darft Du bis mind. 7 to Gesamtgewicht ( im Grenzfall ca. 8,5 to - Geländewagen mit 5 to-Hänger )
    Und das sind auch eher die zulassungs-technisch bedingten Grenzen der mit "BE" fahrbaren Fahrzeuge.
    "Fahrerlaubnistechnisch" mit "BE" = Zugfahrzeug bis 3,5 to Gesamtgewicht + Anhänger ohne Gewichtsbeschränkung.


    Manfred

    Manfred, auf Zug stimmt schon


    wenns Rad einfedert, geht der Dämpfer auseinander


    Gruß Mani



    Wenn man bei einer typischen Anhängerachse mit ihrem begenzten Einfedeungsvermögen diesen Einfedervorgang durch einen Stoßdämpfer noch erschwert,
    "hopst" der Anhänger in einem Schlagloch noch mehr hoch. Anschließend federt die Achse schnell wieder aus ( weil "Dämpfer auf Zug" und weniger "auf Druck" gewählt wurde ),
    und lässt den Anhänger noch höher hopsen.


    Wenn man dagegen einen Stoßdämpfer mit "Druckstufe" verbaut :
    kann das Rad ungedämpft weiter und schneller einfedern, der Anhänger hopst schon mal nicht ganz so hoch ...
    beim Ausfedern wird die Achse durch die Druckstufe gedämpft und der Anhänger wird vom zurückfedernden Rad nicht plötzlich noch höher "hochgehopst".


    Hoppeliges Fahrverhalten ist vor allem (fast) immer das Resultat einer zu schwachen Dämpfung der Ausfederung. Auch bei Autos.
    Und da eine Anhänger Gummifederachse eh schon nicht sonderlich dringend einen Stoßdaämpfer braucht, braucht der Einfedervorgang eher gar nicht gedämpft werden.


    Manfred

    und auf Zug Arbeiten.


    Warum ?


    Hast du keine Gummifeder-Achse ?


    Bei Anhänger-typischer Einbaulage (Gummifeder) ist "auf Druck arbeiten" effizienter und "weicher" ....



    oder wie sind die Dämpfer bei deinem Hänger verbaut ?



    Manfred

    Ein "Dings-Bums", dass nur eine (1) Achse und keinen Motor hat .....



    kann nach seiner Bauart absolut nicht zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sein .... wiiieee denn .


    Auch mit 2 Achsen, Drehschemel ... aber ohne eigene Lenkung und ohne Motor .... kann "das Ding" nach seiner Bauart absolut nicht zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sein.


    Der Gesetzestext bezieht sich darauf, dass man füher ( bis ca. in die Mitte der 60ér Jahre oder so ) einen normalen PKW mit einen Zugvorrichtung versehen konnte ... und als Anhänger mitführen durfte :super:


    ( Das ist heute zum Beispiel in den USA noch so gestattet: da ziehen einige Wohnmobilisten ihren PKW hinterher )


    Das ist in Deutschland nicht mehr gestattet : Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen NICHT als Anhänger genutzt werden .



    Manfred

    Apropos Reifen/Räder: Ich würde gerne die Reifen/Felgen des Zugfahrzeuges fahren (15 Zoll Mangelsfelgen mit 225/65 mit 112 x 5). Z. Z. sind 4 x 100er Felgen drauf. Wie wäre denn die günstigste Lösung für eine Felgenadaption? Diese Spurverbreiterungsringe kosten so um die 110 Euro und angesichts der Tatsache, dass eine neue Achse irgendwo bei 170 Euro läge, macht das wenig Sinn.


    Kommt darauf an:
    die Anhängerfelgen/Reifen sind "normal" ja recht schmal und haben meist eine ET von 30 mm ......
    wie groß ist die ET der Zugfahrzeugfelgen und wieviel Platz ist am Anhänger zwischen Reifen und "Kasten" / Aufbau ?
    Vielleicht brauchst du ja alleine dafür schon die Spurverbreiterung ?



    Manfred