Beiträge von rower

    den herrn manfred musste ich etwas anders ansprechen, weil dieser sich über jay lustig gemacht hat.


    Der Herr Manfred hat sich nicht über jay lustig gemacht, was der jay auch sicher so verstanden hat ..... :biggrins:



    sondern über einer gewissen "Chrisberto" ; ..... dem 4,5 Stunden nach seiner Fragestellung und dreimaliger Wiederholung
    noch immer kein fertiger Umbauplan serviert wurde und darüber ziemlich "angezickt" war:


    ich zitiere mal : "Habe nun auch drei mal geschrieben, was ich mir erhofft habe, irgendwie kommt es aber nicht ganz an... "


    Manfred






    Nur die Ruhe - der Feierabend kommt erst noch und damit erhöht sich dann auch die Userzahl hier wieder
    ;)


    Und dann kommen all die User "aus den Ecken", die einen ungebremsten Brenderup 2260s auf 1300 Kg aufgerüstet haben und genau sagen können,
    welche Teile mit welchen Bestell-Nr. gekauft werden müssen und wie genau der Umbau vonstatten gehen muss, damit das Vorhaben gelingt.
    Da werden sich sicher schon noch so einige erfahrene "Brenderup-Umbauer" melden :weglach::weglach::weglach:



    Sorry ..... ach was: nicht sorry ..... das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen :biggrins:
    Ich muss wohl irgendetwas geraucht haben :confused::weglach::weglach::weglach:


    Manfred

    Hab den BE. Stimmt, komme auf 3,6 t Gesamtgewicht, bisschen zuviel...hatte vergessen, dass ja das voll beladene Auto als Berechnungsgrundlage herangezogen wird :rolleyes:.

    ^


    Hat der Audi eine Beschränkung des Gesamtzuggewichtes auf 3,5 to ?


    Mit "BE" darft Du bis mind. 7 to Gesamtgewicht ( im Grenzfall ca. 8,5 to - Geländewagen mit 5 to-Hänger )
    Und das sind auch eher die zulassungs-technisch bedingten Grenzen der mit "BE" fahrbaren Fahrzeuge.
    "Fahrerlaubnistechnisch" mit "BE" = Zugfahrzeug bis 3,5 to Gesamtgewicht + Anhänger ohne Gewichtsbeschränkung.


    Manfred

    Manfred, auf Zug stimmt schon


    wenns Rad einfedert, geht der Dämpfer auseinander


    Gruß Mani



    Wenn man bei einer typischen Anhängerachse mit ihrem begenzten Einfedeungsvermögen diesen Einfedervorgang durch einen Stoßdämpfer noch erschwert,
    "hopst" der Anhänger in einem Schlagloch noch mehr hoch. Anschließend federt die Achse schnell wieder aus ( weil "Dämpfer auf Zug" und weniger "auf Druck" gewählt wurde ),
    und lässt den Anhänger noch höher hopsen.


    Wenn man dagegen einen Stoßdämpfer mit "Druckstufe" verbaut :
    kann das Rad ungedämpft weiter und schneller einfedern, der Anhänger hopst schon mal nicht ganz so hoch ...
    beim Ausfedern wird die Achse durch die Druckstufe gedämpft und der Anhänger wird vom zurückfedernden Rad nicht plötzlich noch höher "hochgehopst".


    Hoppeliges Fahrverhalten ist vor allem (fast) immer das Resultat einer zu schwachen Dämpfung der Ausfederung. Auch bei Autos.
    Und da eine Anhänger Gummifederachse eh schon nicht sonderlich dringend einen Stoßdaämpfer braucht, braucht der Einfedervorgang eher gar nicht gedämpft werden.


    Manfred

    und auf Zug Arbeiten.


    Warum ?


    Hast du keine Gummifeder-Achse ?


    Bei Anhänger-typischer Einbaulage (Gummifeder) ist "auf Druck arbeiten" effizienter und "weicher" ....



    oder wie sind die Dämpfer bei deinem Hänger verbaut ?



    Manfred

    Ein "Dings-Bums", dass nur eine (1) Achse und keinen Motor hat .....



    kann nach seiner Bauart absolut nicht zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sein .... wiiieee denn .


    Auch mit 2 Achsen, Drehschemel ... aber ohne eigene Lenkung und ohne Motor .... kann "das Ding" nach seiner Bauart absolut nicht zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sein.


    Der Gesetzestext bezieht sich darauf, dass man füher ( bis ca. in die Mitte der 60ér Jahre oder so ) einen normalen PKW mit einen Zugvorrichtung versehen konnte ... und als Anhänger mitführen durfte :super:


    ( Das ist heute zum Beispiel in den USA noch so gestattet: da ziehen einige Wohnmobilisten ihren PKW hinterher )


    Das ist in Deutschland nicht mehr gestattet : Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen NICHT als Anhänger genutzt werden .



    Manfred

    Apropos Reifen/Räder: Ich würde gerne die Reifen/Felgen des Zugfahrzeuges fahren (15 Zoll Mangelsfelgen mit 225/65 mit 112 x 5). Z. Z. sind 4 x 100er Felgen drauf. Wie wäre denn die günstigste Lösung für eine Felgenadaption? Diese Spurverbreiterungsringe kosten so um die 110 Euro und angesichts der Tatsache, dass eine neue Achse irgendwo bei 170 Euro läge, macht das wenig Sinn.


    Kommt darauf an:
    die Anhängerfelgen/Reifen sind "normal" ja recht schmal und haben meist eine ET von 30 mm ......
    wie groß ist die ET der Zugfahrzeugfelgen und wieviel Platz ist am Anhänger zwischen Reifen und "Kasten" / Aufbau ?
    Vielleicht brauchst du ja alleine dafür schon die Spurverbreiterung ?



    Manfred


    Aber dass ein Hersteller Fahrzeuge in Serie herstellt und dann keine Nummer reinmacht, kann wohl nicht sein. Ich bin sicher, dass bei einer solchen reihenweisen Fertigung die Nummer vorgeschrieben ist,


    Gruss Ruddi


    Na ja Ruddi, das ist so : nicht alle Menschen sind so perfekt wie Du und machen leider mal Fehler.
    Undenkbar, das du etwas nicht machst, was vorgeschrieben ist ..... oder etwas machst, was nicht zulässig ist (Gurte umnähen und so :biggrins: )


    Aber andere Menschen ( so wie ich und andere auch nicht so perfekte ) machen dann und wann mal einen Fehler .....


    und wenn man etwas falsch machen kann; ..... dann macht man auch irgendwann einmal etwas nicht ganz richtig ..... und schon fehlt so eine Nummer , wegen Mittagspause oder so.



    Ich meine, auch perfekte Menschen ( wie du ) sollten manchmal etwas Nachsicht üben. ;)



    Manfred

    Beim Auflasten im Allgemeinen und auch mit Blei oder Beton oder so muss man aber aufpassen, dass die Blaukittel einem nicht 1 oder 2 Sitzplätze streichen :(


    ( nicht mit Farbe :rolleyes:; ..... in den Papieren :biggrins: )



    Manfred

    Hallo Ruddi, nun komm mal wieder "runter" .....


    dies ist ein öffentliches Forum bzw. zumindest ein öffentlich einsehbares Forum ....


    da können Dinge, die vom Gesetzgeber im Sinne der Sicherheit grundsätzlich nicht gestattet sind ,
    nicht mit einem positiven Statement für den "Regelbrechenden" abgeschlossen werden.


    Offensichtlich nicht zugelassene Dinge sollten in einem öffentlichen Forum nicht so offensiv vertreten oder "verteidigt" werden.


    Es geht nicht darum dass deine Naht zweifellos zehn mal so gut ist wie die des Herstellers .....
    es ist für die Verwendung im öffentlichen Raum schlichtweg verboten ..... und deshalb kannst du dazu in einem der Öffentlichkeit
    zugänglichen Forum nicht wirklich eine Zustimmung bekommen.


    Also: .... komm einfach wieder "runter" ;):biggrins:


    Manfred


    der golf 4 hat 2,5m radstand.
    Ein Passat etwa 2,7m
    und ein touareg 2,85m


    das so ein passat oder ein touareg so einen einer Pferdeanhänger deutlich besser zieht ist klar, es ging sich aber um den vergleich, denn Passat oder Touareg ziehen eher einen doppelanhänger, Und da bin ich der Meinung, das das mindestens genau so gut aussieht für den golf. Warum auch nicht, so groß ist der unterschied mit dem Radstand nicht. Und auch die Leergewichte sind bei weitem nicht so groß.


    Was dabei von (fast) allen immer übersehen wird: ....


    ist der "Hebelweg" der AHK, mit dem der Anhänger auf des Zugfarzeug einwirkt:


    beim Golf ca. 0,8 m bei einem Radstand von 2,5 m beträgt die Hebellänge ca. 32% des Radstandes,
    beim Passat ca. 1,1 m bei einem Radstand von 2,7 m beträgt die Hebellänge ca. 40% des Radstandes.


    Wer das Hebelgesetz und dessen physikalische Bedingungen kennt, wundert sich auch daher eigenlich nicht,
    warum sich der Golf mit seinem kurzen Hecküberhang auch mit schweren Anhängern so relativ unbeeindruckt fahren lässt.



    Manfred

    Na ja :


    die Frage war wohl, ob man sich darauf verlassen kann, dass die dänische Rennleitung die Gesetze und Vorschriften auch kennt ......
    oder ob es da genau solche "Hohlbratzen" wie bei der deutschen Rennleitung gibt, die als "Rennleiter" die eigenen Vorschriften nicht kennen
    und ihrerseits gesetzeswidrig die Weiterfahrt mit dem "B"-Schein unterbinden.



    Manfred

    Da kannst du das Stützrad "einfach so" anschrauben ( weil: die Löcher sind dazu da ) und es ist nicht eintragungsplichtig.


    Es wird auch nicht eingetragen: es sei denn, du gehst zum TÜV, bestichst die mit Geld und bittest um Eintragung eines Bauteiles,
    dass die mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nie eingetragen haben.
    Aber gegen Geld werden die dir auch das Stützrad eintragen, wenn du darauf bestehst. :biggrins:


    Anhänger mit einer eingetragenen Stützlast von über 50 Kg müssen zwingend mit einem Stützrad ausgerüstet sein; .....
    und ich habe noch niiiieee einen solchen Anhänger mit einem eingetragenen Stützrad gesehen.


    Manfred