Beiträge von rower

    Objektiv und unpolitisch betrachtet gibt es für jede Sache verschiedene Sichtweisen: im Grenzfall so viele, wie es Meinungsträger gibt.
    Natürlich kann man zum Beispiel die 100ér Regelung für Blödsinn halten.
    Ich halte es da für Blödsinn, die 100ér Regelung für Blödsinn zu halten und kann sehr gut damit leben, dass andere nur ein "Blödsinn" in Ihrer Meinung haben. :biggrins:


    Ich fahre ja nun täglich auf der Autobahn und ich kann eines ganz sicher feststellen:
    von den Anhängerfahrern mit 100ér-Schild halten sich deutlich mehr an die Verkehrsregeln als die ohne dieses Schild:
    von denen ohne Schild hält sich im Grunde keiner an die Verkehrsregeln bezüglich der Geschwindigkeit:shocked:,
    die mit dem Schild fahren fast alle deutlich langsamer als zugelassen.:belehr:


    Blödsinn hin oder her :cool:


    Manfred

    Bei 13 Zoll Kompakträdern 195/50 R 13 muss ein Luftdruck von ca. 6,5 bar gefahren werden, die sind dann schon deutlich härter als ein Standardreifen mit ca. 2,8 bar.



    Wenn man die 13 Zoll Kompakträder 195/50 R 13 mit der gleichen Belastung fährt wie ein Standardreifen, der mit ca. 2,8 bar gefahren wird;
    braucht man die 13 Zoll Kompakträdern 195/50 R 13 nicht mit einem Luftdruck von ca. 6,5 bar fahren: das ist dann viel zu viel und der Reifen springt wie ein "Flummi".


    Manfred

    LKW´s müssen bei 88 Km/h abgeregelt sein, daher fahren auch nur ganz wenige über "90".


    Wenn "alle" LKW´s "über 100 fahren"; ... wird es mal Zeit. den eigenen Tacho zu überprüfen. ;)


    Manfred



    88 = 80 + 5, die zwar nicht erlaubt sind, aber auch nicht bestraft werden, + 3 für die Messtoleranz.
    Ich gehe mal davon aus, dass sich der Gesetztgeber bei den "abgeregelten 88" etwas gedacht hat.

    vorwärts wäre die Masse weiter nach vorne Richtung Kupplung verschoben,
    Rückwärts wäre die Masse weiter Richtung Heck verschoben, was wieder mit Fido´s Zitat zu vergleichen wäre, der Hänger würde unruhiger liegen


    wie gesagt, es kommt immer auf den Hänger an, wenn der Hänger so lang ist, das man so weit vor fahren kann das die Stützlast passt, dann ist Vorwärts besser, die Fahrzeugmasse liegt dann zwischen Kupplung und Achse und das Hauptgewicht auf der Achse


    Rückwärts müsste er soweit hinten bleiben, das der Motor kurz vor der Achse ist und der Rest vom Auto im Heck ist, somit wirken viel stärkere Fliehkräfte bei einem Ausweichmanöver


    So in etwa wollte ich gestern auch was schreiben:


    dann war ich aber zu müde und zugegeben: ... auch zu faul :biggrins:


    Mit anderen Worten: dem stimme ich zu :super:



    Manfred

    Kann und darf ich die Bremstrommeln 4 - Loch durch 5 - Lochtrommeln einfach tauschen oder passt das Radlager da nicht ?


    Meist sind die Achsen in beiden Ausführungen ab Werk lieferbar; ein Tausch also problemlos möglich.
    Aber immer im Einzelfall prüfen, ob das in dem Fall auch tatsächlich so ist.
    Und ob das in deinem Fall geht, kann der Achsenhersteller beantworden oder oft auch der Ersatzteilhandel : Anhänger24 zum Beispiel;):biggrins:


    Manfred

    Bei der ET entscheidet der TÜV-Mensch nach der Freigängigkeit; 26 oder 25 mm sind da "Hupe".
    Die ET26 ist da eingetragen, weil die bei Brenderup halt eine Felge mit dieser ET zur Verfügung hatten: hätte auch ET25 oder .. oder werden können.
    Spurplatten sind nicht so einfach zu beantworten:
    ggf. sind 30 mm , die an die Achse geschraubt werden und daran dann das Rad, einfacher zu realisieren als 10mm, die nur dazwischengesteckt werden.
    ( bei Spurplatten und der wirksamen ET immer daran denken, dass die meisten Achsen und ihre Radlager für ET 30+-5 konstuiert wurden und
    eine erhebliche Abweichung davon zu deutlich erhöhtem Radlager-Verschleiß führen können ) Die Frage nach der technisch geplanten ET beantwortet der Achsenhersteller.


    Immer (fast) alles vorher mit dem TÜV absprechen : sehr vieles ist machbar, wenn die vorher gefragt werden.



    Manfred

    Kann man einen Anhänger denn einfach vorfahren und sagen : Ich habe die Breite geändert, tragen Sie mir bitte mal da x cm mehr ein. Und dann macht der das??? Mus ich das nicht begründen, das eine Verbreiterung notwendig war usw..... ?


    Das muss man nicht begründen, Du gibst ihm Geld ( nennt sich Gebühr ) .... und dafür trägt er Dir alles ein, was Du "einfach so" willst , ... wenn es zulässig ist.


    Müsste denn nun nicht Jede Felge mit der TL 625 kg oder mehr berechtigt sein , eingetragen zu werden ?


    Ja, es kann jede Felge mit der entsprechenden TL eingetragen werden, wenn die sonstigen Bedingungen stimmen; ..... es brauchen auch keine C-Decken sein: es können auch PKW-Reifen mit dem entsprechenden LI sein.

    Darf ich meine Rückleuchten in eine Stahlfassung anfertigen,

    Ja, dafür gibt es keine Bauartgenehmigung, müssen halt den Vorschriften entsprechen und nicht scharfkantig sein.



    Ist StoßdämpferPflicht bei dieser Achsenart und 100 Km/h ?

    Ja; ... es sei denn, Du willst dich mit einen zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers in Höhe von 30% des Leergewichts deines Zugfahrzeuges begnügen.



    Manfred







    Ich habe mir heute eine KK92 bestellt, damit stimmen KTA-BAG / Kupplung und Adapterplatten überein.
    Den Rest wird der nächste Besuch beim TÜV zeigen.


    Gruß
    Steffen


    Eigentlich ist es so : ...
    dass die KK82 und KK92 heute nicht mehr zulässig sind als Neuabnahme :
    sie haben aber Bestandsschutz als Ersatzteil an alten DDR-Anhängern.


    Wäre auch logisch, da bei denen eine heute gültige Bauartgenehmigung nicht vorhanden ist.


    Selbst beim Umbau von KK82 auf KK92 an alten DDR-Anhängern sollen manche TÜV´s, obwohl zulässig, rumzicken.
    ( die KK82 gibt es nicht mehr als Neuteil bzw. hat es zumindest vorübergehend nicht mehr gegeben )



    Aaaaaber : ich stecke da nicht so tief in der Materie .....
    und das Geschriebene bitte ich deshalb nur als "Denkanstoß" zu betrachten.


    Es wäre ja die beste Lösung, wenn der Tüv es akzeptieren würde.



    Manfred

    Kettenfett aus der Sprühdose.
    Motorrad oder Fahrrad ist egal.
    Haftet sehr gut, schmiert sehr gut, ist relativ "trocken", und ist wasserfest.


    Habe ich "vor Jahren" einmal mangels Fett (vergessen) nehmen müssen; ... und seit dem nur noch.


    Dose kann man "so" im Auto dabei haben, kein Schmierkram mit Schmierfett ... und so.



    Aber jeder so, wie er möchte ;)


    Manfred


    hier die versprochene KTA-BAG:
    KTA-BAG.PDF


    Wenn Du keine Kugelkupplung des Typs KK82 oder KK92 an deinem Anhänger hast;
    hast Du keine Allgemeine Betriebserlaubnis für das Teil an deinem Anhänger.


    Und der Tüv wird dir das so leider nicht eintragen, weil die Bauartgenehmigung fehlt.


    Das Ding muss also mit einer KK82 oder KK92 montiert werden, wobei ich keine Ahnung habe, ob das an deinem Anhänger erlaubt ist.



    Manfred

    Was ihr sicher nicht berücksichtigt habt, war, dass die Federung des Wohnwagens ja auch auf Anschlag gedrückt wurde. Aber wenns auch keine 5cm waren, ein Millimeter reicht auch .....


    Jepp, das bedenkend könnten die Räder auch noch Bodenkontakt gehabt haben;
    dann aber so wenig, dass die Seitenführung wohl gegen Null tendierte.


    Manfred

    Unbestritten ist das so.


    Ich wollte auch nur darstellen, dass so etwas möglich ist.


    Bis zu dem Unfall hatten mein Vater und ich das komplette "Aushebeln" des Hecks für nicht realistisch gehalten.
    Anheben, entlasten des Hecks = ja ; aber Hinterräder in der Luft ? nie !
    Ohne die Kratzspuren der hinteren WW-Stützen auf der Straße würde ich das immer noch nicht einfach so glauben.


    Manfred

    Deine Bezug auf auf die verringerung der Bremskraft




    bei gebremsten Anhängern stimmt natürlich, aber bei ungebremsten Hängern geht ja diese Kraftkomponente
    voll über die Anhängerkupplung auf das Heck des PKW. Diese Kraftkomponente führt dann meiner Meinung nach,
    beim ungebremsten Hänger, zu einer Entlastung der Hinterachse vom PKW.



    Das "geht" mit gebremsten Anhänger genau so gut :


    vor Jahren, mein Vater :
    Opel-Commodore mit Monroe-Stoßdämpfern mit Luftunterstützung, um im Anhängerbetrieb das absinkende Heck anzuheben ....
    Wohnwagen 1.200 Kg ..... das Gespann steht schön gerade ...... ging Jahre gut


    dann eines Tages : Bergab , nicht steil, ca. 5% ...... Vollbremsung erforderlich
    Commodore taucht vorne stark ein, Heck kommt hoch,
    Wohnwagen drückt von schräg unten kräftig nach , hebelt das Heck aus, Gespann knickt ein
    runter von der Straße, rauf auf einen Stromverteiler ........ Dorf ohne Stromversorgung :biggrins:


    Comodore Front ziemlich verbogen, Vorderachse und Kühler putt; ... Wohnwagen heil ....... man glaubt es nicht


    Auf der Straße waren die Schleifspuren der hinteren Wohnwagen-Stützen deutlich zu sehen !


    Wir haben die Situation zu Hause dann nachgestellt :
    WW angekuppelt und den Commodore hinten angehoben, bis die hinteren WW-Stützen am Boden sind : der Hinterachse war ca 5 cm "in der Luft".



    Es "geht" also mit einem gebremsten Anhänger;
    heute vielleicht weniger, weil die Federwege meist nicht mehr so groß sind und die Autos nicht mehr so schaukelig.




    Manfred