Was muß man beim Kauf eines gebrauchten Anhängers beachten

  • Hallo,


    Ich möchte einen gebrauchten Anhänger 0,75t kaufen. Allerdings kenne ich mich Null aus wie muss ich ihn ummelden, brauche ich neues Schild, wann mache ich die Versicherung? In welcher Reihenfolge muß ich zu Kfz Behörde, Versicherung, Tüv? Wie kann ich den Anhänger vom Käufer Standort zu mir nach Hause fahren, falls Tüv abgelaufen wäre?


    kann mir jemand helfen. Danke

  • cska133

    Hat den Titel des Themas von „Was muß man beim Kauf eines gebrauchten Anhängers zu beachten“ zu „Was muß man beim Kauf eines gebrauchten Anhängers beachten“ geändert.
  • Idealerweise bekommst du den noch angemeldet übergeben. Da ist es nicht so schlimm, wenn der „TÜV“ abgelaufen ist. Da fährst du zur Prüfstelle, lässt den prüfen und danach meldest du den auf dich an.


    Um den nämlich auf dich anzumelden brauchst du aber in jedem Fall eine gültige Hauptuntersuchung. Einen abgemeldeten Anhänger ohne TÜV kriegst du also nur ganz schwer überführt, wenn du keine roten Nummern hast. Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchst du auch eine gültige Hauptuntersuchung.


    Für die Ummeldung brauchst du dasselbe wie beim Auto. Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Papiere, Nachweis Hauptuntersuchung.


    Nachtrag:

    Wenn du nicht gerade einen HP500 oder so etwas willst, sondern einen „normalen“ 750 kg Anhänger, dann sind die neu meist nicht viel teurer, manchmal sogar gleich teuer wie ein Gebrauchter.

  • Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchst du auch eine gültige Hauptuntersuchung.

    Das ist so nicht ganz korrekt.

    Du bekommst auch ohne gültige HU ein Kurzzeitkennzeichen.

    Damit darfst du allerdings das Fahrzeug nur zum TÜV fahren, auf direktem Wege und auch nur in dem Landkreis, in dem das Kennzeichen gültig ist.

    Darauf wirst du bei der Zulassungsstelle hingewiesen und das unterschreibst du auch!

    Also wenn der Anhänger einen Ort weiter steht und das nicht dein Landkreis ist, darfste das schon nicht mehr!

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Darum ist diese Regelung bissl doof, weils eben den Radius einschränkt. Wobei, „mein“ Landkreis ist größer als das Saarland :D

  • Das ist so nicht ganz korrekt.

    Du bekommst auch ohne gültige HU ein Kurzzeitkennzeichen.

    Damit darfst du allerdings das Fahrzeug nur zum TÜV fahren, auf direktem Wege und auch nur in dem Landkreis, in dem das Kennzeichen gültig ist.

    Darauf wirst du bei der Zulassungsstelle hingewiesen und das unterschreibst du auch!

    Also wenn der Anhänger einen Ort weiter steht und das nicht dein Landkreis ist, darfste das schon nicht mehr!



    Hatten wir doch erst kürzlich hier im Forum.
    Du bekommst ohne gültige HU definitiv(!) kein Kurzzeitkennzeichen.

    Was man bekommen kann, ist eine vorläufige Zulassung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis - ein ganz normales Kennzeichen, gedeckt mit Versicherungsschutz aber ohne HU Plakette (ob gesiegelt oder nicht, weiß ich gerade selber nicht).
    Man erhält zu diesem Kennzeichen auch vorläufige Papiere.
    Auflagen sind eben erwähnte Eingrenzung des Radius und ausschließlich Fahrten welche im direkten Zusammenhang zur Erlangung einer Zulassung stehen (Werkstätten, TÜV, Reifendienst, etc.).

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel


    2007er TPV 750kg Baumarkt-Hoppser

  • Hatten wir doch erst kürzlich hier im Forum.
    Du bekommst ohne gültige HU definitiv(!) kein Kurzzeitkennzeichen.

    Was man bekommen kann, ist eine vorläufige Zulassung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis - ein ganz normales Kennzeichen, gedeckt mit Versicherungsschutz aber ohne HU Plakette (ob gesiegelt oder nicht, weiß ich gerade selber nicht).
    Man erhält zu diesem Kennzeichen auch vorläufige Papiere.
    Auflagen sind eben erwähnte Eingrenzung des Radius und ausschließlich Fahrten welche im direkten Zusammenhang zur Erlangung einer Zulassung stehen (Werkstätten, TÜV, Reifendienst, etc.).

    Hatten wir letztes schon, die Aussage war aber auch da schon falsch.


    Du bekommst selbstverständlich ein Kurzzeitkennzeichen um damit eine HU oder Vollabnahme zu machen. Dieses Kurzzeitkennzeichen bekommt aber eine Einschränkung auf gewisse Landkreise.


    Gruß Niclas

  • Darum am besten einen zugelassenen Anhänger kaufen.


    Oder gnadenlos handeln, da der Anhänger ja nahezu unverkäuflich ist. Hab das im Sommer mit einem Freund gemacht.


    Autotransportanhänger für 40.- einen Tag lang ausgeliehen. Am Besichtigungsort Anhänger abgehängt und zwei Straßen weiter zum Verkäufer.

    Gut verhandelt, nachdem er die Problematik mit dem KZK erkannt hatte. Auch wir müssen ja den Anhäner mit einem extra Anhänger holen. Statt 900.- nur noch 450.- bezahlt, den Autotransporter geholt, Anhänger aufgeladen und heim. Am Wochenende alles durchgesehen, danach Versicherung gemacht und ein Kennzeichen zuteilen lassen, mit dem ungestempelten Kennzeichen zum TÜV, Plakette abgeholt und zugelassen.


    Lief eigentlich ideal. Angemeldet und womöglich noch mit TÜV hätten wir den Anhänger vermutlich kaum unter 750.- bekommen.

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • hallo Leute,

    vielen Dank für eure Antworten.


    So wie ich es verstehe sind es 4 Konstellationen:

    1. Angemeldet mit TÜV

    2. Angemeldet ohne TÜV

    3. Abgemeldet mit TÜV

    4. Abgemeldet ohne TÜV


    Da der Ankauf demnächst im Frühling hoffentlich bevorsteht, würde ich gerne im voraus für jede der 4 Konstellationen wissen was vor und nach dem Kauf zutun ist, beim Kauf worauf zu achten, bei welcher Behörde muss man was beantragen/abholen usw. So könnte ich eine oder einige Konstellationen bei der Suche nach dem Anhänger eventuell ja gar ausschließen, falls diese zu aufwendig ist.

    Ich gehe davon aus dass ich den Anhänger ausserhalb meines Zulassungskreises kaufen werde. Gesucht wird einen 750kg Anhänger mit Planne.


    Danke für eure Hilfe

  • Hatten wir doch erst kürzlich hier im Forum.
    Du bekommst ohne gültige HU definitiv(!) kein Kurzzeitkennzeichen.

    Was man bekommen kann, ist eine vorläufige Zulassung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis - ein ganz normales Kennzeichen, gedeckt mit Versicherungsschutz aber ohne HU Plakette (ob gesiegelt oder nicht, weiß ich gerade selber nicht).
    Man erhält zu diesem Kennzeichen auch vorläufige Papiere.
    Auflagen sind eben erwähnte Eingrenzung des Radius und ausschließlich Fahrten welche im direkten Zusammenhang zur Erlangung einer Zulassung stehen (Werkstätten, TÜV, Reifendienst, etc.).

    RE: Transport eines Bootsanhängers zum Gutachter

  • eine vorläufige Zulassung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis - ein ganz normales Kennzeichen, gedeckt mit Versicherungsschutz aber ohne HU Plakette (ob gesiegelt oder nicht, weiß ich gerade selber nicht).

    Ohne Siegel.


    Die Versicherung sollte schriftlich bestätigen das diese Fahrten auch gedeckt sind, ist wohl (noch?) nicht selbstverständlich.

    Und für die eigentliche Anmeldung braucht man ne neue eVB.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Ohje, da will wieder einer nichts zahlen aber nen neuen Anhänger bekommen, oder wie soll man so ne Aussage verstehen?

    Ich gehe davon aus dass ich den Anhänger ausserhalb meines Zulassungskreises kaufen werde. Gesucht wird einen 750kg Anhänger mit Planne.

    wenn du nen 750 kg Hupfer willst, dann kannst in den nächsten Baumarkt gehen und kaufst dir einfach einen


    oder wenn bisschen mehr Qualität willst, gehst zum nächsten Fachhändler, aber für nen 750er fährt man keine 100 km, die Dinger gibts an jeder Ecke, das was dir da irgendwo sparst hast vorher durchs suchen und rumfahren mehrfach ausgegeben


    Gruß Mani

  • Kann mich da Mani nur anschließen.... 750kg Hänger bekommst überall zu genüge

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Also mal ein kleiner TIP, da Du wahrscheinlich den Anhänger nur gelegentlich nutzen wirst würde ich Dir von einem Anhänger mit 100-er Zulassung abraten,da die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein dürfen. Das ist dann ein TÜV-Mangel und man bekommt mit zu alten Reifen keine bestandene HU. Bei gewerblichen Besitzern oder die es immer eilig haben,sieht das etwas anders aus. wie gesagt, ist meine Meinung

  • Zitat

    Das ist dann ein TÜV-Mangel und man bekommt mit zu alten Reifen keine bestandene HU

    Blödsinn.

    Und es wurde im Forum schon sehr häufig richtig aufgeklärt, der Anhänger bekommt selbstverständlich eine HU.

    Es gibt hier nur einen Verweis auf das Reifenalter.


    Bitte vorsichtig mit Halbwissen.


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • danke für eure Ratschläge.

    Gesucht ist einen mit Hochplane, also mit Spriegel. 100kmh-Erlaubnis brauche ich nicht ja, wird nicht gesucht.

    was soll das jetzt heißen? Irgendeine voreilig gemachte Schlußfolgerung oder wie. Dass ich ausserhalb meines Zulassungeskreises fahren werde, war einfach eine Art Orientierung in Bezug auf die Antworten der 4 Fragen. Klar, wenn ich ihn bei mir um die Ecke finde, werde ich ihn hier kaufen., habe aber online nichts gescheides gefunden.

    Ich möchte einfach im voraus alle Szenarien durchspielen, damit ich weiß was sich lohnt bzw was aufwendig ist.

    Also können wir uns auf die Hilfe bzgl. der 4 Konstellationen konzentrieren:

    1. Angemeldet mit TÜV

    2. Angemeldet ohne TÜV

    3. Abgemeldet mit TÜV

    4. Abgemeldet ohne TÜV


    danke euch

  • Hallo cska133 ,

    deine 4 Fallvorgaben wurden in den vorangegangenen Posts schon beantwortet...


    1. anhängen und mit nach Hause fahren, EVB Nummer besorgen und ummelden..

    2. anhängen und mit nach Hause fahren, TÜV machen und dann EVB Nummer...

    3. EVB Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen besorgen und dann wie in Punkt 1 verfahren...

    4. den Anhänger am besten stehen lassen...


    Was darf der Hopser denn überhaupt kosten?


    Und mal eine Frage unter uns...


    Wenn Du nicht weißt, was zu erst zu machen ist TÜV, Zulassung, EvB Nummer, usw....

    Wie willst Du den Zustand eines gebrauchten Anhängers beurteilen?