Liebes Forum,
Ich habe gerade dieses Forum entdeckt und hoffe auf Eure Hilfe oder auch Tipps.
Meine Situation ist folgende:
Ich habe mir vor fast zwei Jahren einen zwei to. Tadem- Planenanhänger von einer Müncher Fa. bauen lassen.
Ich bin im Frühjahr 2018 nach Teneriffa umgezogen und wollte den Anhänger einerseits für den Transport
meiner Sachen benutzen und zweitens Transporte in meiner neuen Heimat durchführen.
Die Fa. im Münchner Osten hat mir ein Angebot gemacht und den Anhänger auch nach meinen Wünschen gebaut.
Der Hersteller nannte mir ein Leergewicht von unter 600 Kg. und eine Nutzlast von 1400 Kg.
Also passte alles, da ich hier auf der Insel eine Nutzlast von 1360 Kg. benötige.
Für die Zulassung war ein Einzelgutachten durch den TüV- Süd fällig, was die auch erstellten.
Die Zulassung verlief in Deutschland dementsprechend auch problemlos.
Das böse Erwachen kam erst hier, als ich den Anhänger zur Ummeldung dem spanischen TüV vorführen mußte.
Ich darf in Spanien maximal 180 Tage oder sechs Monate mit deutschen KFZ- Kennzeichen fahren und bin dann
zwingend verpflichtet das Fahrzeug hier in Spanien zuzulassen.
Der Anhänger hat kein Leergewicht, wie im TüV- Süd Einzelgutachten und allen Fahrzeugpapieren dokumentiert von 595 Kg., sondern
755 Kg. und ist hier somit hier auf Teneriffa nicht zulassungsfähig.
Seit fast einem Jahr steht der Anhänger jetzt auf einem gemieteten Stellplatz der mir jeden Monat 60 €. kostet.
Der Prüfer vom TüV- Süd hat in E-Mails an mich mittlerweile eingestanden, dass er gar keine technische Überprüfung des Anhänger für
sein Gutachten vorgenommen hat, sondern die Daten nach Angaben des Hersteller nur übernommen hat.
Also, was ist ein Einzelgutachten des TüV- Süd eigentlich wert.
Mittlerweile versucht der TüV- Süd mir ein Änderungsgutachten schmackhaft zu machen.
Es besteht lt. TüV- Süd die Möglichkeit den Anhänger aufzulasten um die hier auf Teneriffa ermittelten Gewichte
anzupassen. Das nutzt mir aber garnichts, da ich einerseits 2000 Kg. mit meinem Fahrzeug ziehen darf,
andererseits aber die 1360 Nutzlast brauche.
Ich möchte noch hinzu fügen, dass der Anhänger sich noch im gleichen unveränderten Auslieferungszustand befindet,
wie ich ihn beim Hersteller abgeholt habe,. Es wurde lediglich zusätzlich vom Hersteller auf meinen Wunsch noch eine
Deichselbox aus Alu von 8,6 Kg. verbaut.
Ich habe das ganze mittlerweile einem Rechtsanwalt übergeben der Klage auf Wandlung des Kaufvertrage zu erwirken will und
zusätzlich den Tüv- Süd Gutachter und den Leiter des Tüv- Süd in München Perlach als Zeugen vorgeladen.
Vielleicht laden wir auch die Presse dazu ein. Wäre nach dem ganzen Ärger und Kosten ganz lustig.
Ich bin gespannt wie die mündliche Gerichtsverhandlung ausgeht und wie der TüV- Süd begründet, das Sie Einzelgutachten
nur auf Aussagen dritter ohne eigene technische Überprüfung erstellen und unterschreiben.
Lieben Gruß nach Deutschland.
Eure Meinungen und Erfahrungen sind mir wichtig
Aro