Ich verstehe die ganze Diskussion mit den Führerscheinen nicht.
Er kann sich auch einen 2,6t Anhänger hinter seinen BMW hängen, solange das Gespann auf der Waage nicht über 3,5t bei einem B hat.
Das zgG des Anhängers hat nichts mit dem zu tun, was du fährst.
Ich hoffe mal du selbst hast BE.
Bei Führerscheinen ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges relevant, nicht das tatsächliche.
Für B:
Wenn zGg des Anhängers > 750kg:
zGg des PKW + zGg des Anhängers <= 3500kg
Wenn zGg des Anhängers <= 750kg
zGg des PKW <= 3500kg und zGg des Anhängers <= 750kg
Für B96:
zGg des PKW + zGg des Anhängers <= 4250kg
Für BE:
zGg des PKW + zGg des Anhängers <= 7000kg
Bei allen gilt:
zGg des PKW <= 3500kg
Alles andere fällt unter Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist eine Straftat mit entsprechenden Strafen.