Das versprochene Foto.
MfG Pit IMG-20181108-WA0005.jpg
Das versprochene Foto.
MfG Pit IMG-20181108-WA0005.jpg
Bei mir haben sie auch schön ausführlich geschrieben.
Meine Plakette ist auch schon mit Siegel gedruckt worden, die habe ich aber bei der Zulassungsstelle bekommen.
Ich habe mal in meinen Papieren nachgeschaut....
Bei jedem Anhänger ein anderer Text. Inhaltlich gleich....
Aber unterschiedlich formuliert.
Mit anderen Worten....
Schreibt jeder "fast" was Er will...
Aber ein Siegel sollte auf dem 100er Aufkleber sein....
Wenn ich wäre, würde ich solche Kandidaten erstmal anhalten...
Sonst kann man sich in Zukunft das ganze Procedere mit TÜV & Co. nämlich sparen
Nach dem Siegel wird schon geschaut, habe bisher kaum Autobahnfahrten mit dem Anhänger gehabt, hatte es aber bereits 2x, dass mir die Grünen Männchen schön dicht aufgefahren sind und sich ganz offensichtlich von der Spiegelung überzeugt haben.
Ist ja auch normal...
Ist ja auch nachvollziehbar...
Gruß Jens
hab jetzt lange gesucht nach dem Text, aber dieses blöde Formblatt finde ich nicht wo der Vorschlag drauf steht wie die Papiere geändert werden sollen, das Problem ist auch, es gibt mittlerweile die 4 Version dieser 9. Verordnung
und mit jeder Version hat sich ein bisschen was geändert
was bei allen gleich ist
§5, erst wenn die GESIEGELTE Plakette angebracht ist darf man die 100 km/h nutzen
ansonsten hab ich noch einen Text gefunden, wo so ziemlich alles drin steht was wichtig ist
Das sehe ich genauso !!!!
Ohne Plakette ist die ganze Sache nichts wert !!!!
Das ist ja alles richtig mit dem Siegel.
Aber in der Pfalz gehen die Uhren bei zumindest einigen Zul. stellen anders und man bekommt nur noch die stinknormalen Aufkleber plus einen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung.
Die Diskussion über den richtigen Text sind müssig, denn auch die Texte mit Gewichtsangabe sind nicht ganz richtig, weil nicht vollständig. Vollständig regelt es nur die Verordnung.
Da wir jetzt ja eh schon reichlich Themenfremd unterwegs sind, erlaube ich mir noch eine themenfremde Frage: wie ist das dann eigentlich bei einer Ummeldung in einen anderen Landkreis?
Ich habe bspw. auf dem Pferdeanhänger das gesiegelte 100er Schild aus BaWü bzw. dem dortigen Landkreis drauf.
Ich selber bin ja aber in Bayern unterwegs.
Müsste ich dann das hiesige 100er Siegelschild kleben?
Bei der Ummeldung damals wurde wie üblich halt einfach der eingetragene Kram mit übernommen in den neuen Schein und gut wars.
Meines Erachtens ist das nicht mehr notwendig.
Das alte Nummernschild kannst Du ja auch behalten...
Musst Dich halt nur polizeilich ummelden...
Müsste ich dann das hiesige 100er Siegelschild kleben
Das Siegel macht den Aufkleber zu einer Urkunde, so ähnlich wie bei den Kfz-Kennzeichen. Wer das Siegel vergibt sollte egal sein, die Urkunde verliert ihre Gültigkeit nicht, indem man sie woanders hin transportiert.
So sehe ich das auch - ohne es wirklich zu wissen.
Gesiegelt sollte generell ausreichen.
Ist mit Bordwanderhöhung aber immer noch überladen.
So isses! Und weil es grad halbwegs dazu passt: Auch eine Feinstaubplakette verliert bei der Ummeldung des Wagens nicht ihre Gültigkeit - auch wenn das in der Plakette eingetragene Kennzeichen vom aktuell auf dem Fahrzeug befindlichen Kennzeichen abweicht
absolut sicher mit deiner aussage
lies dir mal den link durch
...UNFÄHIGKEIT UND KEINE AHNUNG VOM JOB...
Frag drei Leute und bekomm vier Antworten...
Ich fahr bereits seit über 10 Jahren mit ner Plakette mit abweichendem Kennzeichen rum, Auto wird jedes Frühjahr an- und im Herbst wieder abgemeldet, in zwei unterschiedlichen Landkreisen (2008+09 in OAL, seit 2010 in KF), war in der Zeit bei den unterschiedlichsten Prüforganisationen vorstellig, hat noch nie jemanden interessiert. Bei mir bleibt ne Plakette so lange im Fahrzeug, bis die Frontscheibe getauscht wird. Egal, welches Kennzeichen drauf steht.
Aber gut, das ist nun wirklich weit weg vom Ursprungsthema - sorry für OT, back to Topic!
war in der Zeit bei den unterschiedlichsten Prüforganisationen vorstellig, hat noch nie jemanden interessiert. Bei mir bleibt ne Plakette so lange im Fahrzeug, bis die Frontscheibe getauscht wird. Egal, welches Kennzeichen drauf steht.
Dem TÜV ist die Plakette auch herzlich egal. Relevant wird diese ja erst, wenn man in einer der Umweltzonen ist. Wird dein Auto dort kontrolliert gibt's n Bußgeld. Solange du dich nicht in Umweltzonen rum treibst brauchst du ja noch nicht mal eine.
Ich habe meine zum Beispiel im Handschuhfach liegen und lege sie nur in Umweltzonen hinter die Scheibe.
Hatte ich schon mal erwähnt, dass ich Aufkleber hasse
Ich habe meine zum Beispiel im Handschuhfach liegen und lege sie nur in Umweltzonen hinter die Scheibe.
das kostet dann auch Bußgeld, die muß geklebt sein
Ich fahr bereits seit über 10 Jahren mit ner Plakette mit abweichendem Kennzeichen rum, Auto wird jedes Frühjahr an- und im Herbst wieder abgemeldet, in zwei unterschiedlichen Landkreisen (2008+09 in OAL, seit 2010 in KF), war in der Zeit bei den unterschiedlichsten Prüforganisationen vorstellig, hat noch nie jemanden interessiert.
Seit November 2013 können Mängel an der Umweltplakette sowie eine fehlende Kennzeicheneintragung zu schwerwiegenden Konsequenzen führen und die Ausstellung der TÜV-Plakette verhindern.
Ich habe meine zum Beispiel im Handschuhfach liegen und lege sie nur in Umweltzonen hinter die Scheibe.
Hatte ich schon mal erwähnt, dass ich Aufkleber hasse
Ich auch !
Verstehe manche nicht die zig Mautaufkleber auf der Frontscheibe habe ! Sieht unmöglich aus und soll sicher anderen zeigen, wo man schon alles war!?