Ja, deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass die Verwendung der Öse vermutlich in der Stvo des jeweiligen Landes verankert ist. Dann ist es für uns bindend obwohl eine Öse nicht vorgeschrieben ist.
Abreissseil und Hollandöse im Ausland
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In der Schweiz steht es auch in einer "StVZO" drin:
https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19950165/index.html#a189
Interessant ist aber auch die Erwähnung hier:
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19680244/index.html
DAS ist die Übereinkunft der Staaten über die Straßenverkehrsregeln.
Anhang 5 Absatz 16 ist die "Hilfsverbindung" einmalig erwähnt.
mfg JAU
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Naja - andere Beispiele:
Die Briten dürfen in DE auch nicht mit ihren Pkw von WoMos o.ä. gezogen durchfahren.
Lang-LKW, die in Skandinavien an der Tagesordnung sind, dürfen auch nicht in DE durchfahren.
Ist doch das Gleiche in grün - sind in den jeweiligen Ländern zugelassen (Stvzo), hier aber (Stvo oder Stvzo?!) verboten - also dürfen die auch hier nicht fahren.
Also halte ich mich auch dran, was die Schweizer oder sonstwer wollen, bevor ich 'ne dreistellige Strafe zahlen muss. Sinnvoll oder nicht, ist mir da mal echt egal.
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Naja - andere Beispiele:
Die Briten dürfen in DE auch nicht mit ihren Pkw von WoMos o.ä. gezogen durchfahren.
Lang-LKW, die in Skandinavien an der Tagesordnung sind, dürfen auch nicht in DE durchfahren.
Die Beispiele verstehe ich nicht,
was Womo anbetrifft.
Bei LKW ist in D nun mal bei 44t Schluß, alles andere nur mit Sondererlaubnis und Begleitfahzeug.
Unsere großen Betonpumpen dürfen neuerdings im Stadtgebiet von Hamburg, München, Berlin und Frankfurt auch nur noch mit Begleitfahrzeug fahren.
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Die Beispiele verstehe ich nicht,
was Womo anbetrifft.
Es geht dabei um so Transportlösungen wie Abschleppachsen oder Koppeldeichsel. Wird von manchen genutzt um einen kleinen PKW in Campingurlaub mitzunehmen damit sie das Wohnmobil am Platz stehen lassen zu können.
mfg JAU
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Stellt euch mal vor, es gäbe ein europäisches Land, in dem Fahrzeuge ohne Blinker zugelassen werden.
Diese Fahrzeuge dürften dann auch in Deutschland rumfahren, obwohl sie hier nicht zulässig wären (STVZO). Allerdings wären die Fahrer trotzdem dazu verpflichtet Fahrtrichtungswechsel anzuzeigen (STVO). Wie die das machen sollen, ohne Blinker? Ist erstmal nicht geklärt, da müssen die sich was einfallen lassen. Im Falle von Blinkern gibt es Oldtimer ohne Blinker als Präzedenzfälle, die dürfen das durch Winken machen. Alternativ können natürlich auch alle ohne Blinker irgendwas Nachrüsten was blinkt.
In NL wäre ein Fahrzeug ohne Öse nicht zulassungfähig. Bei uns schon. Wir dürfen daher grundsätzlich erstmal auch mit unseren Autos ohne Öse in NL rumfahren. Sobald wir aber einen Anhänger anhängen gibt es in deren STVO (wie auch immer die dort heißt) die Regel, dass das Abreisseil an die Öse angebunden werden muss. Als einziges Land hat NL sogar eine ganz genaue Vorschrift, wie das Seil zu befestigen ist: Um die Kupplung rum UND durch eine Öse gefädelt wieder auf das Seil einhaken.
An diese Regel müssen wir uns halten, wie wir das mit einem Fahrzeug ohne Öse schaffen sollen ist erstmal uns überlassen, Im Zweifel müssen wir eine Öse nachrüsten die wir zuhause nicht brauchen. Buhu.
Nur am Rande: Auch bei uns gilt, das, wenn eine Öse dran ist, diese auch benutzt werden muss, das drüberlegen ist nur zulässig, wenn das Fahrzeug über keine Öse verfügt.
PS: 9 von 10 Leuten mit aktuellen Fahrzeugen (13 Jahre und jünger) die mir schon gesagt haben, sie hätten keine Öse an ihrer AHK, haben doch eine, wussten nur nicht wo. Ich würde nicht ausschließen dass ich die beim 10. nur selbst nicht gefunden hab.
Die Dinger sind manchmal sehr versteckt, gerade bei abnehmbaren oder klappbaren Kupplungen befinden sich die Ösen meist unter dem Fahrzeug, neben der Stelle wo die Kupplung den Fahrzeugumriss verlässt. Liegt einfach daran, das je nach Land die abnehmbare/klappbare Kupplung nicht als fest mit dem Fahrzeug verbunden gilt. Sie sind dann gerne auch noch schwarz lackiert, damit man sie nicht so gut sieht. Dazu sind die Ösen dann oft Bohrungen durch die Halteplatte der Kupplung, in der Regel ungeeignet um ein klassisches Abreisseil mit Federhaken dort durchzufädeln (was in NL so vorgeschrieben ist), muss man sich dann mit einem Feuerwehrkarabiner behelfen den man dort einhakt um das Seil durchfädeln zu können.
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Stellt euch mal vor, es gäbe ein europäisches Land, in dem Fahrzeuge ohne Blinker zugelassen werden.
Diese Fahrzeuge dürften dann auch in Deutschland rumfahren, obwohl sie hier nicht zulässig wären
genau so ist es, sie dürfen hier rum fahren weil laut Gesetz andere zulassungs und Ausrüstungsvorschriften anzuerkennen sind, solange sie hier zu Besuch sind, bleiben sie dauerhaft hier, müssen sie Blinker nachrüsten
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Ihr dreht euch hier echt im Kreis.
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tja, weil eben jedes Gesetz was anderes sagt
es gibt sogar irgendwo nen Text, weil es gibt ja zur StVO und FZV und StVZO immer noch jede Menge Anhänge, da steht was drin wegen nicht vorhandenen Blinkern oder wenn se kaputt sind, weiß es leider nicht mehr genau
sinngemäss steht da, wenn keine Blinker vorhanden sind, oder defekt oder wars beim abschleppen wenn Elektrik kaputt ist, jedenfalls gibts da irgendwo nen Passus da steht das man dann durch Handzeichen sein Abbiegen anzeigen muß
weil ich mir noch dachte, aha und wie mach ich das wenn ich allein bin beim rechts abbiegen? aufm Beifahrersitz krabbeln oder darf ich dann nur mit Beifahrer fahren/abschleppen, wie gesagt weiß nimmer genau um was es da ging, nur eben das man Handzeichen geben muß, steht eben in irgend so nem Anhang drin
wir bräuchten mal nen Verkehrsrichter hier, aber da kann ja auch jeder urteilen wie er will
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Blinker müssen vorhanden sein, auch bei Oldtimern. Wenn original keine vorgesehen waren, rüstet die jeder so nach, daß sie auch problemlos zu demontieren sind.
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Blinker müssen vorhanden sein, auch bei Oldtimern.
Jupp.
Ich bin jetzt auch zu faul ein Quelle zu suchen, aber Fahrrichtungsanzeiger in Form von Blinkleuchten sind bis heute eine der wenigen Zulassungsvorschriften für die es eine Nachrüstpflicht gibt.
mfg JAU
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Zitat
Anstelle der vorgeschriebenen Blinkleuchten für gelbes Licht sind an Fahrzeugen mit Erstzulassung bis zum 1.4.1974 auch Winker mit gelbem Blinklicht oder Pendelwinker zulässig, wenn die Fahrzeuglänge nicht mehr als 4,0 m und die Fahrzeugbreite nicht mehr als 1,6 m beträgt
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Ja zu blinken. Warnblinken wird da schwierig und die sind auch nachzurüsten.
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also Winker waren schon in der ersten Ausgabe von 1937 vorgeschrieben, die hab ich gefunden
Warnblinker gabs erst später, und wurde dann auch Nachrüstpflichtig bei älteren Fahrzeugen
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Also ich bin der Meinung....
Deutsche Vorschriften hin oder her...
An die müssen wir uns halten...
Sicherlich die Ausländer auch ...
Aber wenn wir ins Ausland fahren und vorher schon gehört haben, dass dort im Beispiel der Öse saftige Bußgelder drohen, dann wird eben eine drangeschraubt und gut ...
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Die StVZO gilt als Zulassungsordnung nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge
Die StVO ohne Z gilt als Straßenverkehrsordnung für alle Fahrzeuge die in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen.
Und es gibt noch den Abschnitt 4 der FZV mit vorgaben für den zeitweiligen Betrieb von ausländischen Fahrzeugen in D.
Will heißen in D kann ein ausländisches Fahrzeug nicht gegen Vorschriften der StVZO verstoßen, aber sehr wohl gegen die StVO. Genauso ist das in den Niederlanden oder der Schweiz. Die Vorschrift betrifft dort nicht die Zulassungsvorschriften sondern ist eine Verhaltensvorgabe die in den äquivalenten Vorschriften analog zu unserer StVO stehen - also auch von ausländischen Fahrzeugen einzuhalten sind.
........Maik und auch Jau liegen mit der Aussage 100% richtig (auch wenn der Eingangssatz von Maik vermutlich jede Einsicht im Keim erstickt hat).
Damit das auch klarer wird das Maik richtig liegt, hier mal ein Ausschnitt aus der Nachfrage von Camping-geniesser.ch bei den Schweizer Behörden (ASTRA als auch beim Strassenvekehrsamt und beim TCS
Zitat.....
Auf unsere Anfrage, ob diese Vorschrift nur für Schweizer oder für alle gelte, haben wir vom ASTRA folgende Antwort erhalten: «Ausländische Fahrzeuge müssen grundsätzlich den technischen Anforderungen ihres Immatrikulationslandes entsprechen. Zu beachten hat der Fahrzeuglenker aber die Verkehrsregeln jenes Landes, welches er gerade befährt. Da die Bestimmung über das Anbringen des Abreissseils auch in der schweizerischen Verkehrsregelnverordnung enthalten ist, gilt sie auch für ausländische Fahrzeuge.»
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Nachzulesen hier: Klick mich, ich bin ein Link
Aber im Allgemeinen halte ich es so wie bereits von einigen gesagt wurde.....wenn es halt Vorschrift ist, dann mach ich es halt dran...... und gut isses.
Was will ich da diskutieren.
Aber jeder kann gerne mit einem österreichischen oder schweizer Polizeibeamten dahingehend diskutieren... schau ma mal obs hinhaut.
Übrigens zu Wissen von Polizeibeamten:
Ich wurde mit dem Motorrad schon mal (außerhalb geschlossener Ortschaften) rausgewunken, weil ich nach Ansicht des Polizeibeamten unnötig hin- und hergefahren wäre (habe mit dem Motorrad tatsächlich gewendet).
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also Winker waren schon in der ersten Ausgabe von 1937 vorgeschrieben, die hab ich gefunden
Es gibt auch noch ältere Fahrzeuge. Bei denen erlaubt eine Ausnahmeregelung eine Winkerkelle statt Blinkleuchten.
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Gibt es bei diesen Abreißseilen eine Vorschrift, wo und wie diese am ANHÄNGER zu befestigen sind? Am Fahrzeug ist ja soweit klar.
Fahre öfters zu meinen Eltern die in den Niederlanden in Kerkrade wohnen.
Mein HP400 hat bisher kein Abreißseil, müsste ich also nachrüsten. Da ich bei den Kääsköppen aufgewachsen bin, weiß ich wie die ticken und geh da kein Risiko ein.
Hab grad mal bei Ebay geguckt und verschiedene Seile gefunden. Jeweils mit verschiedenen "Anschlüssen" für am Hänger;
Version 1 mit offener Öse
Version 2 mit Ringöse
Version 3 mit Gabelkopf
Speziell bei dem Gabelkopf rätsel ich noch wie das zu befestigen ist.
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Meines Wissens, abreisseile nur bei Anhängern mit Bremse. Sonnst machen sie ja wenig Sinn...
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Dann lies doch bitte mal den Thread hier genau. Eben darum geht es nämlich: dass eben auch UNGEBREMSTE Anhänger ein Sicherungsseil (kein Abreissseil!) haben müssen.