Anhänger 100km/h

  • Warum solche Regelungen nicht einfach und verständlich sind wird man vermutlich nie begreifen.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Ich sehe das auch so, ob ich nun bei 450 kg aufhöre zu laden, aber Zgg vom Anhänger bei 750 kg liegt, damit ich 100 fahren darf, oder ich muss bei 450 kg aufhören mit laden weil Zgg bei 450 kg liegt! Wo ist der Unterschied?? So oder So ist bei 450 kg Ende. Vor allem abgelastet wird ja ohne technische Änderung, der Anhänger kann immer noch das Gewicht tragen ohne das was passiert. Es ist dann Steuerhinterziehung!!



    Wenn man das Gewicht schlecht schätzen kann, dann lieber auf 100 km/h verzichten, oder wenn man an die Gewichtsgrenze kommt. Man sollte vielleicht mal beim KBA Einspruch gegen diese Regelung einlegen.


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Noch schlimmer wird das Ganze im Ausland!


    Wie schnell dürfen unsere französischen Freunde fahren? 130 km/h bei trockener Straße und 110 km/h bei nasser Straße.


    Wie schnell dürfen wir dort mit 100 km/h Zulassung fahren?


    100 km/h.


    Das zum Thema EU


    Wenn ich mit meinem Kipper (beladen) in der Schweiz unterwegs bin.....


    60 km/h! Auf der Autobahn! Die armen LKW Fahrer.


    Norwegen auch 60 km/h bei ungebremsten.... Sonst 80.


    Hilfe :D

  • .....und ich habe Zugfahrzeuge wo ich nicht rechnen / umrechnen muss.....


    Die armen Anderen.......


    Da kommt der Quatsch auch noch dazu.....


    Und wenn ich die jeweiligen Strafen sehe, wird mir ganz schlecht.


    Wie gut haben wir es doch bei uns.....

  • Aber die Norweger haben schon "aufgerüstet" : früher war bei ungebremsten bei 40 Km/h Schluss ...

    und das zulässige Gesamtgewicht bei den "Ungebremsten" lag bei 1/6 der Zugfahrzeug-Leergewichtes.


    In Schweden sah das ähnlich aus.


    Manfred

    Manfred

  • Echt verrückt, was so los ist.....

    Stell Dir das mal bei uns vor...

    40 auf der AB.

  • Hallo,


    ich habe mir extra einen kleinen Westfalia zugelegt mit 400kg zulässiges Gesamtgewicht geholt. Habe die 100er Plakette.

    Im Anhängerschein steht das das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 1340 Kg haben muss, sowie ABS usw.


    Wenn ich die ganzen 750Kg Anhänger sehe und wie die Zugfahrzeuge aussehen da dürfen viele keine 100km/h fahren. Leergewicht vom Zugfahrzeug müsste 2500kg betragen.


    In Deutschland gilt zgg, nicht die Beladung. Deshalb braucht man auch ganz schnell mal den BE-Schein auch wenn nciht mal die Hälfte der Nutzlast geladen ist.

    Meine Anhänger:

    Agados 1200kg mit Spriegel und Plane neu gekauft

    Westfalia 400kg mit Deckel und Fahrradträgern

    Halbes Auto (Peugeot 307 Break) 750kg

    TSA-Umbau 1200kg gebremst (Innenausbau in Arbeit)

    Eduard Rückwärtskipper 1500kg mit E-Pumpe

    Wohnwagen Weippert 535 mit 100er Zulassung

    Eduard 4020 Multifunktionsanhänger 2300kg abgelastet

    Boots- und Kanutrailer 500kg 5m lang (Verkauft)

  • Wie 1340kg dann könnte der Prüfer nicht rechnen 1333kg ist das grenzgewicht nicht das was du hast.

    Habe selbst einen 400kg Anhänger von Westfalia EZ 07.1975

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Na ja ; bedingt durcht die Bauart, dass der Anhänger keine Breme hat ... wäre es ja schon irgendwie "bauartbedingt" .

    Manfred

  • @ Biker144,


    wegen 7kg ist es mir egal. mein Zugfahrzeug ist schwerer, von daher kein Problem

    Da mein Anhänger eine Erstzulassung vom 01.07.1973 hat wollte der Prüfer nicht die 100km/h eintragen da vor 1980 Bauart bedingt nicht gewährleistet ist das die Teile dafür zugelassen sind usw.


    Beim zweiten Prüfer hat es dann geklappt.

    Da woltle ich dann nciht auch noch wegen 7kg diskutieren.


    Gruß Mario

    Meine Anhänger:

    Agados 1200kg mit Spriegel und Plane neu gekauft

    Westfalia 400kg mit Deckel und Fahrradträgern

    Halbes Auto (Peugeot 307 Break) 750kg

    TSA-Umbau 1200kg gebremst (Innenausbau in Arbeit)

    Eduard Rückwärtskipper 1500kg mit E-Pumpe

    Wohnwagen Weippert 535 mit 100er Zulassung

    Eduard 4020 Multifunktionsanhänger 2300kg abgelastet

    Boots- und Kanutrailer 500kg 5m lang (Verkauft)

  • Ich hab mal wegen der beknackten 100er-Regelung nachgefragt. Wie befürchtet, kam eine nichtssagende Antwort, bei der ich zudem bezweifle, daß das Problem überhaupt verstanden wurde.


    Ich werde nicht weiter nachhaken, nicht das die noch auf die Idee kommen, auch bei Tempo 80 eine ähnlich idiotische Regelung einzuführen, was die Eintragung des zulassigen Gesamtgewichts betrifft.


    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Lohnt sich nicht.


    Wenn jemand vom Fach ist und einen Fehler macht, wird er das im Zweifelsfall nachvollziehen können.
    Da hier aber anscheinend Leute am Werk sind, die garnicht wissen, was sie tun, lohnt sich der Aufwand nicht. Siehe auch Wechselkennzeichen...

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Das ist wie beim Fußball:


    80 Milionen Deutsche wissen, wie man richtig Fußball spielt ...

    und dann schicken sie 11 Trottel, die das gar nicht können, zum Länderspiel. :shocked:


    Manfred

    Manfred

  • Ich kann die "Aufregung" um die 0,3-Regel für ungebremste bei der 100ér Zulassung nicht wirklich nachvollziehen.


    Hier sind eh viele der Meinung, dass ungebremste Anhänger beim Bremsen zu unsicher sind:

    da bin ich teilweise dabei ... und dann soll man bei denen überhaupt die "100" erlauben ?


    "Kein" Mensch regt sich darüber auf, dass die ungebremste Anhängelast vom Gesetzgeber limitiert ist:

    absolut max. 750 Kg und max. 50% des Leergewichtes des Zugfahrzeuges. Maximalwerte ... manche Hersteller genehmigen weniger.


    Man kann diese Regel jetzt gut finden oder nicht :

    hier sind eh viele der Meinung, dass ungebremste Anhänger beim Bremsen zu unsicher sind.


    Und jetzt kommt die 100ér Regel:

    um einen Anhänger aus einer um 25% höheren Geschwindigkeit (80 zu 100) abzubremsen,

    muss man 56% mehr Bremsernergie aufwenden ( "vernichten" )

    Teilt man die an sich "zulässigen" 50% ungebremste Anhängelast durch 1,56 ... erhalten wir einen Wert von ca. 32 %


    Und schon sind wir beim Faktor 0,3 für ungebremste Anhänger.


    Und damit sich die "blöden Fiesta-Fahrer" nicht damit befassen müssen, wie weit sie einen 750Kg-Anhänger für die 100ér Regel beladen dürfen,

    hat der Gesetzgeber die 0,3ér Regel halt für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers vorgeschrieben.

    Dabei geht es auch um die Kontrollierbarkeit eines "Bonus"-Gesetzes ... : die Regel heißt 80 ... keiner MUSS 100 fahren.


    Man kann darüber trefflich diskutieren ... aber aufregen lohnt eher nicht.



    Man kann auch gleich weitermachen:

    warum hat ein Wohnwagen den Faktor 0,8, mit Schlingerdämpfer dann 1,0 ?

    während ein "normaler" Anhänger die Faktoren 1,1 bzw. 1,2 hat.


    Ist das wirklich "berechtigt",

    weil ein Hochlader-Koffer mit einer Breite von 2 Metern und einer Höhe von 3 Metern

    sooo viel besser auf der Staße liegt als ein Wohnwagen mit 2,3 m Breite und 2,6 m Höhe ?


    Oder liegt es vielleicht daran, dass die Wohnwagenfahrer in der Masse vom Gesetzgeber für "zu doof" gehalten wird ?

    Das ist ein Punkt, wo ich dem Gesetzgeber nicht widersprechen möchte.




    Manfred


    Himmel ... ich habe wohl zu viel Zeit :biggrins:

  • Zitat

    Himmel ... ich habe wohl zu viel Zeit

    Aber, in meinen Augen, recht:thumbup:


    Für mich bräuchten die ungebremsten gar keine Möglichkeit für die 100km/h.


    Aber dafür muss man auch mal ehrlich bewerten, wer schonmal 1t, 2t(...) an der kupplung hatte, und warum auch immer unerwartet ruckartig bremsen musste, der weiß selbst bei einem gebremsten kann es einem kurz "anders" werden.


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:


  • Schade, daß Du trotz den vielen Zeit das Problem nicht verstanden hast. Es geht nämlich nicht um den Faktor. Macht aber nichts...

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.