ja, stimmt, die 100er-Regelung ist jetzt schon maximal beknackt.
Ich bezog das auf die "normalen" 80km/h...
ja, stimmt, die 100er-Regelung ist jetzt schon maximal beknackt.
Ich bezog das auf die "normalen" 80km/h...
Warum solche Regelungen nicht einfach und verständlich sind wird man vermutlich nie begreifen.
Ich sehe das auch so, ob ich nun bei 450 kg aufhöre zu laden, aber Zgg vom Anhänger bei 750 kg liegt, damit ich 100 fahren darf, oder ich muss bei 450 kg aufhören mit laden weil Zgg bei 450 kg liegt! Wo ist der Unterschied?? So oder So ist bei 450 kg Ende. Vor allem abgelastet wird ja ohne technische Änderung, der Anhänger kann immer noch das Gewicht tragen ohne das was passiert. Es ist dann Steuerhinterziehung!!
Wenn man das Gewicht schlecht schätzen kann, dann lieber auf 100 km/h verzichten, oder wenn man an die Gewichtsgrenze kommt. Man sollte vielleicht mal beim KBA Einspruch gegen diese Regelung einlegen.
Andreas
Noch schlimmer wird das Ganze im Ausland!
Wie schnell dürfen unsere französischen Freunde fahren? 130 km/h bei trockener Straße und 110 km/h bei nasser Straße.
Wie schnell dürfen wir dort mit 100 km/h Zulassung fahren?
100 km/h.
Das zum Thema EU
Wenn ich mit meinem Kipper (beladen) in der Schweiz unterwegs bin.....
60 km/h! Auf der Autobahn! Die armen LKW Fahrer.
Norwegen auch 60 km/h bei ungebremsten.... Sonst 80.
Hilfe
.....und ich habe Zugfahrzeuge wo ich nicht rechnen / umrechnen muss.....
Die armen Anderen.......
Da kommt der Quatsch auch noch dazu.....
Und wenn ich die jeweiligen Strafen sehe, wird mir ganz schlecht.
Wie gut haben wir es doch bei uns.....
Aber die Norweger haben schon "aufgerüstet" : früher war bei ungebremsten bei 40 Km/h Schluss ...
und das zulässige Gesamtgewicht bei den "Ungebremsten" lag bei 1/6 der Zugfahrzeug-Leergewichtes.
In Schweden sah das ähnlich aus.
Manfred
Echt verrückt, was so los ist.....
Stell Dir das mal bei uns vor...
40 auf der AB.
Hallo,
ich habe mir extra einen kleinen Westfalia zugelegt mit 400kg zulässiges Gesamtgewicht geholt. Habe die 100er Plakette.
Im Anhängerschein steht das das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 1340 Kg haben muss, sowie ABS usw.
Wenn ich die ganzen 750Kg Anhänger sehe und wie die Zugfahrzeuge aussehen da dürfen viele keine 100km/h fahren. Leergewicht vom Zugfahrzeug müsste 2500kg betragen.
In Deutschland gilt zgg, nicht die Beladung. Deshalb braucht man auch ganz schnell mal den BE-Schein auch wenn nciht mal die Hälfte der Nutzlast geladen ist.
Alles anzeigenHallo,
ich habe mir extra einen kleinen Westfalia zugelegt mit 400kg zulässiges Gesamtgewicht geholt. Habe die 100er Plakette.
Im Anhängerschein steht das das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 1340 Kg haben muss, sowie ABS usw.
Wenn ich die ganzen 750Kg Anhänger sehe und wie die Zugfahrzeuge aussehen da dürfen viele keine 100km/h fahren. Leergewicht vom Zugfahrzeug müsste 2500kg betragen.
In Deutschland gilt zgg, nicht die Beladung. Deshalb braucht man auch ganz schnell mal den BE-Schein auch wenn nciht mal die Hälfte der Nutzlast geladen ist.
Wie 1340kg dann könnte der Prüfer nicht rechnen 1333kg ist das grenzgewicht nicht das was du hast.
Habe selbst einen 400kg Anhänger von Westfalia EZ 07.1975
das zulässige Gesamtgewicht bei den "Ungebremsten" lag bei 1/6 der Zugfahrzeug-Leergewichtes
Dann brauch ich doch keinen Anhänger mehr.
Und bei 40km/h darf ich in D schonmal gar nicht auf die Autobahn.
...wobei das ja nichtmal "bauartbedingt" wäre...
Vermutlich durfte man in Norwegen damit dann aber auch net auf die AB...
Na ja ; bedingt durcht die Bauart, dass der Anhänger keine Breme hat ... wäre es ja schon irgendwie "bauartbedingt" .
@ Biker144,
wegen 7kg ist es mir egal. mein Zugfahrzeug ist schwerer, von daher kein Problem
Da mein Anhänger eine Erstzulassung vom 01.07.1973 hat wollte der Prüfer nicht die 100km/h eintragen da vor 1980 Bauart bedingt nicht gewährleistet ist das die Teile dafür zugelassen sind usw.
Beim zweiten Prüfer hat es dann geklappt.
Da woltle ich dann nciht auch noch wegen 7kg diskutieren.
Gruß Mario
Ich hab mal wegen der beknackten 100er-Regelung nachgefragt. Wie befürchtet, kam eine nichtssagende Antwort, bei der ich zudem bezweifle, daß das Problem überhaupt verstanden wurde.
Ich werde nicht weiter nachhaken, nicht das die noch auf die Idee kommen, auch bei Tempo 80 eine ähnlich idiotische Regelung einzuführen, was die Eintragung des zulassigen Gesamtgewichts betrifft.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr wayko,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist derzeit nicht beabsichtigt die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3171), die zuletzt durch Artikel 481 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, erneut zu ändern. Die technischen Voraussetzungen und Bedingungen, wie beispielsweise der Faktor aus Nummer 1a) X=0,3, wurden aus Gründen der Verkehrssicherheit so gewählt und sollen auch unter ungünstigen Bedingungen die Gespannstabilität sicherstellen. Die Fahrstabilität der Kombination bzw. des Zuges ist abhängig von den Massen und technischen Eigenschaften des Zugfahrzeuges und dessen Anhänger. Insofern kann genehmigungsrechtlich nur eine Betrachtung einer einzelnen konkreten Kombination erfolgen. Eventuelle Einschränkungen durch Verwendung unterschiedlicher Zugfahrzeuge liegen im Ermessen des Fahrzeughalters bzw. des Fahrzeugführers.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Internet: www.bmvi.de
Bin gerade in B. Soll ich mal vorbeifahren
Lohnt sich nicht.
Wenn jemand vom Fach ist und einen Fehler macht, wird er das im Zweifelsfall nachvollziehen können.
Da hier aber anscheinend Leute am Werk sind, die garnicht wissen, was sie tun, lohnt sich der Aufwand nicht. Siehe auch Wechselkennzeichen...
Das ist wie beim Fußball:
80 Milionen Deutsche wissen, wie man richtig Fußball spielt ...
und dann schicken sie 11 Trottel, die das gar nicht können, zum Länderspiel.
Manfred
Ich kann die "Aufregung" um die 0,3-Regel für ungebremste bei der 100ér Zulassung nicht wirklich nachvollziehen.
Hier sind eh viele der Meinung, dass ungebremste Anhänger beim Bremsen zu unsicher sind:
da bin ich teilweise dabei ... und dann soll man bei denen überhaupt die "100" erlauben ?
"Kein" Mensch regt sich darüber auf, dass die ungebremste Anhängelast vom Gesetzgeber limitiert ist:
absolut max. 750 Kg und max. 50% des Leergewichtes des Zugfahrzeuges. Maximalwerte ... manche Hersteller genehmigen weniger.
Man kann diese Regel jetzt gut finden oder nicht :
hier sind eh viele der Meinung, dass ungebremste Anhänger beim Bremsen zu unsicher sind.
Und jetzt kommt die 100ér Regel:
um einen Anhänger aus einer um 25% höheren Geschwindigkeit (80 zu 100) abzubremsen,
muss man 56% mehr Bremsernergie aufwenden ( "vernichten" )
Teilt man die an sich "zulässigen" 50% ungebremste Anhängelast durch 1,56 ... erhalten wir einen Wert von ca. 32 %
Und schon sind wir beim Faktor 0,3 für ungebremste Anhänger.
Und damit sich die "blöden Fiesta-Fahrer" nicht damit befassen müssen, wie weit sie einen 750Kg-Anhänger für die 100ér Regel beladen dürfen,
hat der Gesetzgeber die 0,3ér Regel halt für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers vorgeschrieben.
Dabei geht es auch um die Kontrollierbarkeit eines "Bonus"-Gesetzes ... : die Regel heißt 80 ... keiner MUSS 100 fahren.
Man kann darüber trefflich diskutieren ... aber aufregen lohnt eher nicht.
Man kann auch gleich weitermachen:
warum hat ein Wohnwagen den Faktor 0,8, mit Schlingerdämpfer dann 1,0 ?
während ein "normaler" Anhänger die Faktoren 1,1 bzw. 1,2 hat.
Ist das wirklich "berechtigt",
weil ein Hochlader-Koffer mit einer Breite von 2 Metern und einer Höhe von 3 Metern
sooo viel besser auf der Staße liegt als ein Wohnwagen mit 2,3 m Breite und 2,6 m Höhe ?
Oder liegt es vielleicht daran, dass die Wohnwagenfahrer in der Masse vom Gesetzgeber für "zu doof" gehalten wird ?
Das ist ein Punkt, wo ich dem Gesetzgeber nicht widersprechen möchte.
Manfred
Himmel ... ich habe wohl zu viel Zeit
ZitatHimmel ... ich habe wohl zu viel Zeit
Aber, in meinen Augen, recht
Für mich bräuchten die ungebremsten gar keine Möglichkeit für die 100km/h.
Aber dafür muss man auch mal ehrlich bewerten, wer schonmal 1t, 2t(...) an der kupplung hatte, und warum auch immer unerwartet ruckartig bremsen musste, der weiß selbst bei einem gebremsten kann es einem kurz "anders" werden.
Gruß benni
Alles anzeigenIch kann die "Aufregung" um die 0,3-Regel für ungebremste bei der 100ér Zulassung nicht wirklich nachvollziehen.
(...)
Manfred
Himmel ... ich habe wohl zu viel Zeit
Schade, daß Du trotz den vielen Zeit das Problem nicht verstanden hast. Es geht nämlich nicht um den Faktor. Macht aber nichts...