Anhänger ablasten

  • Hallo alle zusammen!


    Folgende Frage an die Experten:


    Ich überlege mir die anschaffüng eines Anhängers: ungebremst, 250x125, gerne mit Hochplane.


    Jedoch alles teuer.


    Manchmal trifft mal aber einen 1,3t Anhänger mit kaputte Bremse.


    Kann ich die Bremse einfach abbauen und dann ablasten?


    Hat jemand schon sowas gemacht? :wonder:

  • Gute Idee :idea:, sollte funktionieren:).

    1. Trotzdem den Tüv vorher fragen,
    nicht dass die Bremse raus ist und dann
    auf der Fahrt zum Tüv etwas passiert
    oder dem Ober-Ing irgendwas einfällt,
    was ihm nicht passt.

    2. Und im Fahrzeugschein die zulässige Anhängelast
    ungebremst beachten.

    Gruß twtrailer :angel:

    Anhänger z.Zt.:
    2000/1500kg Tandem Hochplane:), 5,50 m Wohnwagen=), HP400-Flachplane

  • Noch ´ne Idee:


    eleganter ist mit Mehrwert die Reparatur der Bremse.


    :o twtrailer

    Anhänger z.Zt.:
    2000/1500kg Tandem Hochplane:), 5,50 m Wohnwagen=), HP400-Flachplane

  • Und beim ungebremsten Anhänger darf die Auflaufeinrichtung nicht mehr auflaufen, muss also auf "starr" umgebaut werden ( vorher mit dem TÜV besprechen, welche Maßnahmen er akzeptiert )




    Manfred

    Manfred

  • Erst mal herzlich Willkommen, Rasmuss77


    Ups, das muss ich ja auch noch machen.
    Unser Brenderup hat 600kg, und Leergewicht nur 165kg und ziehen darf ich nur 450kg mit unseren Fiesta.:confused::confused:


    Am besten ich besorge mir wieder einen Zeltwohnwagen mit 400kg. Und baue den wieder zu einen Anhänger um.:D
    So einer wie unser alter war.


    Dieser hier.

  • Erwin, Du darfst Deinen Brenderup halt nur mit maximal 285 kg beladen.


    Ich denke auch, die Reparatur der Bremse ist einfacher und kostengünstiger als alle notwendigen Umbaumaßnahmen. Nebenbei bleibt die höhere Nutzlast erhalten.



    °

  • @ Erwin,

    auf keinen Fall ablasten, außer Du spekulierst
    auf die 100km/h-Zulassung.
    Mit einem anderen Zugfahrzeug (geliehen)
    oder Anhänger verliehen, darfst Du jetzt mehr zuladen,
    nach dem Ablasten hättest Du diese Möglichkeit
    nicht mehr.

    Gruß twtrailer =)

    Anhänger z.Zt.:
    2000/1500kg Tandem Hochplane:), 5,50 m Wohnwagen=), HP400-Flachplane

  • @twtrailer


    Die 100 kmh ist schon im schein eingetragen, nur das 100kmh Schild ist hin hinten nicht dran.


    Unser Brenderup ist ein Ungebremster Anhänger.


    Das steht alles bei mir drin.
    Bemerkungen:
    RUESTZST. :PL.USPR:*ZIFF.9
    VERRINGERT, ZIFF.14 ERHOEHT
    SICH:BIS 25 U.ZIFF.13:HOCH
    BIS 1970 JE NACH AUSR.*ZIFF
    21 U.23 A.FELGE 4 1/2JX13H2
    ET 27,29 OD.30MM*Ziff.21 U.23
    AUCH GEN.:175/70SR13 DUN LOP OD.175/R13 82S CONTINENTAL
    OD.175/70R13 82S Rally 280/70 UNIROYAL JEWALS A. FELGE
    2 1/2JX13H2,ET 27,29 OD.30MM*ZIFF .21 U.23 AUCH M KENNZEICHEN:MAX 100KM/H ZUL* AUFLERT.:VFAHRT A.OEF-HECKKLAPPE DIESE HOCHSTELLEN
    U. VERRIEGELN SOWIE B. AUSR.M.STUETZEINR.DIESE ANHEBEN U.SICHERN*

  • >>> Die 100 kmh ist schon im schein eingetragen, nur das 100kmh Schild ist hin hinten nicht dran. <<<


    Und wenn Du dann das Schild hinten dran hast; ....... und der Fiesta ein in den Papieren eingetragenes Leergewicht von mind. 2000 Kg hat : ........


    dann darfste mit der Kombination auch "100" fahren :D:D:D



    Beim ( jetzt mal so einfach geschätzten, kenne das Baujahr ja nicht ) Leergewicht vonn 1100 Kg musst Du auf 330 kg ablasten, um die 100 Km/h-Regel nutzen zu können .... :(



    Manfred

    Manfred

  • Wenn Du 100 fahren willst , ...... must Du das Schild dran haben ......


    und den Anhänger auf 266 Kg ablasten lassen ...... :(



    weil "100" mit mit Anhänger ohne Bremse und/oder ohne Stoßdämpfer dürfen nur ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 30% des Leergewichtes des Zugfahrzeuges haben.



    In deinem Fall : 30% von 880 Kg sind 266,4 Kg = 266 Kg in den Papieren.


    Außerdem ist bei der 100ér Regelung ABS zwingend vorgeschrieben ...... immer.



    Manfred

    Manfred

  • Aufpassen mit der 100 km/h Eintragung: das bezieht sich nur auf die Bereifung, du hast keine 100 km/h Eintragung gem. der Ausnahmeverordnung ! :police:


    (Du darfst reine Anhängerreifen fahren, die nur bis 100 km/h zugelassen sind, bekommst aber keine 100 km/h Plakette).


    Bei einem ungebremsten Anh. gibts relativ leicht die Plakette ( hängt nur von den Reifen ab ), aber ausnutzen kann das kaum jemand, außer vielleicht Mani mit dem Patrol :)

  • Stimmt ........ gut aufgepasst :D


    das habe ich nicht geprüft ........ weil : ......



    wenn hier jemand schreibt, er habe die 100ér Zulassung, ...... dann glaube ich das einfach ........ =)
    und prüfe nicht noch nach, ob das auch stimmt: ..... was er über den eigenen Anhänger schreibt . :rolleyes:



    Manfred

    Manfred

  • Ja gut, ich denke mal ich lasse alles so wie es ist. Auf der Bahn fahren wir auch immer 89km/h genau wie die LKW Fahrer.


    Mit 89km/h könnte uns eigentlich nicht passieren, denn wenn der LKW Fahrer vor uns 89km/h fährt, und wir auch dann müssten die uns beide rausziehen. Und das macht kein Polizist. und wenn man mit 89km/h über die Bahn fährt, sagen die Polizisten auch nichts. Wir haben es noch nicht erlebt das die uns mit 89 rausgeholt haben.