Anhängerkupplung an Anhänger

  • Hallo ihr Lieben,


    was ich mich schon eine ganze Weile frage und ich noch nie eine Antwort drauf gefunden habe:
    Darf man an einen Anhänger hinten eine Anhängerkupplung (Kugelkopf) schrauben und wenn ja, darf man darauf einen Fahrradträger montieren?
    Und sollte man das alles dürfen, muss man das eintragen lassen?


    Ich bin mal gespannt auf eure Antworten.


    Nochmal zur Klarstellung, es geht nicht darum einen Anhänger da dran zu hängen.


    Liebe Grüße
    Steffen

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Normalerweise müsste das gehen wenn du die ensprechene Festigkeit für deine Anhänger Kupplung am Anhänger hast.


    Das haben ja einige mit ihren halben Autos auch so eingetragen.
    Irgendjemand ausm Forum hat so nen halben Bus der hat meine ich ne ahk dran.


    Wichtig ist hald dast du die Stützlast im Auge behältst.


    MfG Michael

  • Hallo


    klar geht das aber zu was?


    da ist es einfacher und vermutlich günstiger einfach nen Halter zu bauen,


    auf den den Träger mit Schellen oder Gurten fest machst


    als da irgend ne AHK hin zu basteln


    Gruß Mani

  • Durch die kurze Deichsel und das Heck vom Caddy ist auf der Deichsel sehr wenig Platz für eine Halterung. Der Vorteil der Kupplung ist, dass ich den Träger auch ohne Anhänger am Auto nutzen kann.


    Muss man eine Kupplung am Anhänger eintragen lassen?
    Wegen der Klappe des Anhängers würde ich den Kugelkopf demontierbar anbringen.

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  • Durch die kurze Deichsel und das Heck vom Caddy ist auf der Deichsel sehr wenig Platz für eine Halterung. Der Vorteil der Kupplung ist, dass ich den Träger auch ohne Anhänger am Auto nutzen kann.


    Ja geht...
    Hatten wir im Wohnwagen-Forum schonmal, da hat jemand aus gleichem Grund wie du auch eine AHK an den Wohnwagen montiert.
    Der wollte die Fahrräder auf einem AHK Träger am Wohnwagen mitnehmen um wenn er den Wohnwagen auf dem CP abgestellt hat trotzdem mit den Rädern am Auto
    die Gegend zu bereisen...


    War aber nicht ganz einfach, weil die Kupplung nicht einfach so an den Anhänger darf.
    Da musste ein Hilfsrahmen gebaut werden, der fest mit dem Hauptrahmen verschweisst wurde, dort kam dann die AHK dran. Einzelabnahme vom Tüv erforderlich,
    und Eintragung mit Nutzungszweck in die Papiere vom Anhänger.


    Fazit: Möglich, aber sicher nicht billig und auch nicht einfach mal schnell :super:

    Zugbulle Ford Kuga 2 - 4x4 - 2.0TDCi - 179 PS - 2016
    Hapert Amigo XXL - Tandem - 2000kg - 2016
    Wohnwagen Weinsberg FU 450 - 1350kg - 2016

    Saris Woddy - 750kg - ungebremst **verkauft**

  • Vielen Dank für deine Hilfreiche Antwort.
    Das mit der stabilen Befestigung ist tatsächlich so eine Sache. Und die Kosten mit TÜV und so sind vermutlich höher als den Anhänger gegen einen zu tauschen, wo noch die Räder mit drauf passen. :)


    LG
    Steffen

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  • Naja vor allem würde ich mir auch überlegen was man für einen Anhänger hat, mit welchem Gewicht man fährt und wie der federt.
    Ich hatte früher auch mal die Idee die Fahrräder auf dem Anhänger mitzunehmen (weil ich nen Caddy hatte, und ich die nicht mit kleiner Leiter aufs Dach wuchten wollte) und habe mir
    für den Anhänger Querträger gebaut und dort die Fahrradhalter drauf gesetzt.
    War ein kleiner Saris Hänger 750kg mit Gummiachse ohne Stoßdämpfer, habe ich nur einmal gemacht, der ist auf Kopfsteinpflaster so gehüpft das mit die Fahrräder leid taten...
    oder man hätte noch Sand mitnehmen müssen das der ruhiger liegt... alles in allem habe ich dann doch Dachgepäckträger gekauft und die Fahhräder aufs Dach geschnallt :biggrins:
    Nur Fahrräder auf dem Hänger sind Mist, das hoppelt zu sehr, weil zu leicht....

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  • Zitat von FU450

    War aber nicht ganz einfach, weil die Kupplung nicht einfach so an den Anhänger darf.

    Zitat von FU450


    Da musste ein Hilfsrahmen gebaut werden, der fest mit dem Hauptrahmen verschweisst wurde, dort kam dann die AHK dran. Einzelabnahme vom Tüv erforderlich,
    und Eintragung mit Nutzungszweck in die Papiere vom Anhänger.


    Oder aber, wenn man schon so einen Aufwand betreibt gestaltet man den Kugelkopf oder die ganze Halterung gleich abnehmbar damit sie als Ladung zählt. Hätte gleichzeitig den Vorteil das man nichtgebrauch nichts unnötiges montiert hat was eventuell im Weg ist.


  • Oder aber, wenn man schon so einen Aufwand betreibt gestaltet man den Kugelkopf oder die ganze Halterung gleich abnehmbar damit sie als Ladung zählt. Hätte gleichzeitig den Vorteil das man nichtgebrauch nichts unnötiges montiert hat was eventuell im Weg ist.


    Ging im Falle des Wohnwagens nicht, weil die Halterung wo letztendlich die AHK dran kommt musste an den Rahmen oder ein tragendes Teil (frag mich nicht nach der genauen Bezeichnung) und das musste eben verschweißt werden,
    weil man diese tragenden Teile nicht anbohren darf??? Ich weiß nicht wieso und weswegen, und auch nicht wo es steht, ich weiß nur der Nutzer hatte sich VORHER beim TÜV erkundigt und bekam gesagt wie er das machen soll, mit Maßen für die Dicke der Stahlteile etc.
    Damit fuhr der dann hin und bekam eine Einzelabnahme für seine Konstruktion.
    Dies wurde dann in die Hängerpapiere eingetragen mit dem Zusatz das diese aber nur für Fahrradträger mit Stützlast xyz zugelassen ist und nicht um einen weiteren Anhänger anzuhängen :biggrins:
    Achtung wer sowas vor hat, braucht dann natürlich auch noch ne E-Dose der Fahrradträger muss natürlich auch leuchten...


    Wenn man es abnehmbar macht nur damit es als Ladung zählt, weiß ich nicht wie das dann mit der Sicherung aussieht, bzw. ob das überhaupt als Ladung (dauerhaft) zulässig wäre, weils ja quasi nicht auf dem Anhänger ist (wie bestimmungsgemäß)
    sondern immer hinten dran hängt, wo eigentlich gar kein Anhänger mehr ist???...
    Aber ich verstehe sowieso den ganzen Hype nicht warum immer alles abnehmbar sein soll?
    Frage ich mich schon bei der AHK am PKW wieso abnehmbar?
    Habe an meinem neuem Kuga auch wieder ne feste dran.
    Kann doch dran bleiben... wieso soll ich die ständig dran und ab fummeln.... hab den Sinn davon noch nie verstanden.... :kratz:
    Entweder ich hab nen ordentliches Zugfahrzeug da stört auch die AHK nicht dran oder ich hab nen Sportwagen wo die vielleicht hässlich aussehen könnte, aber damit ziehe ich dann auch keinen Anhänger. :belehr:

    Zugbulle Ford Kuga 2 - 4x4 - 2.0TDCi - 179 PS - 2016
    Hapert Amigo XXL - Tandem - 2000kg - 2016
    Wohnwagen Weinsberg FU 450 - 1350kg - 2016

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  • Moin
    Ich kenne das nur von Womos,nirgends steht geschrieben,das man einen Gepäckträger oder ähnliches eintragen lassen muß+ich weiß
    von etlichen die selbstgebaute Motorradbühnen durch die Gegend fahren!Wer will mir das verbieten eine Halterung für eine abnehmbare Kupplung
    an mein Anhängerheck zu schrauben?Gerne lass ich mich eines besseren belehren.
    Gruß,Rainer

    Westfalia Komfort 600kg von 1981
    Westfalia Komfort 1200kg mit Haube von 1994

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    2Achs Zahnstangenkipper von ????
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    Alpenkreuzer Zeltwohnwagen zum klappen von ???
    Fahrradanhänger

    +alle stehen unter Dach

  • So viel Blödsinn in einem einzigen Beitrag....

    Ging im Falle des Wohnwagens nicht, weil die Halterung wo letztendlich die AHK dran kommt musste an den Rahmen oder ein tragendes Teil und das musste eben verschweißt werden, weil man diese tragenden Teile nicht anbohren darf???

    Achja, bohren darf man nicht, aber schweißen geht? :police:


    Achtung wer sowas vor hat, braucht dann natürlich auch noch ne E-Dose der Fahrradträger muss natürlich auch leuchten...

    Nur, wenn die originalen Lampen durch den Fahhradträger oder die Fahrräder verdeckt werden. Beim PKW geht das schnell, beim WoMo/WoWa ja eher net... :confused:



    Entweder ich hab nen ordentliches Zugfahrzeug da stört auch die AHK nicht dran oder ich hab nen Sportwagen wo die vielleicht hässlich aussehen könnte, aber damit ziehe ich dann auch keinen Anhänger. :belehr:

    Na hast du ne Ahnung... :biggrins:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001


  • Achja, bohren darf man nicht, aber schweißen geht? :police:


    Jawohl, genau so ist es...!


    Nur wenn die originalen Lampen durch den Fahhradträger oder die Fahrräder verdeckt werden. Beim PKW geht das schnell, beim WoMo/WoWa ja eher net... :confused:


    In der Fragestellung des TE ging es darum das er eine AHK an einen (kleineren) PKW Anhänger!!! schrauben wollte um darauf dann seine Fahrräder auf dem Träger zu transportieren,
    da werden die Lichter mit Sicherheit zumindest teilweise durch die Fahrräder verdeckt, weil die AHK ziemlich weit unten sitzen muss wegen dem Rahmen, um Wohnwagen ging es garnicht.
    Deswegen schrub ich er solle möglicherweise an eine Dose denken.



    Na hast du ne Ahnung... :biggrins:


    Nee hab ich eigentlich garnicht.
    Darum darfst du mir auch gern erzählen das auch der Ford Probe ein perfektes Zugfahrzeug darstellt an dem einen feste AHK wegen der
    sportlichen Optik des Rennboliden unvorteilhaft aussehen würde.
    Das glaube ich Dir dann :kapitulier::genau::gnade::unschuldig:

    Zugbulle Ford Kuga 2 - 4x4 - 2.0TDCi - 179 PS - 2016
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    Saris Woddy - 750kg - ungebremst **verkauft**

  • Selbst an einem Kia Sorento oder Sportage halte ich eine starre Anhänger Kupplung für nicht schön.
    Da braucht man nicht mal einen Sportwagen fahren.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Ist immer wie alles Ansichtssache lieber Stone, darf auch gern jeder so tun wie er möchte :super:



    Mich stört die feste nicht, mich würde die Fummelei nerven, deswegen werde ich immer wieder eine feste nehmen.
    Nur meine persönliche Meinung, darf jeder nach seinem Gusto machen und entscheiden :genau:


    Ich wollte damit keine Grundsatzdisskusion auslösen.

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  • Wieso sollte die AHK eintragungspflichtig sein? Nachdem an die AHK kein Anhänger gehängt werden darf, ist eine entsprechend Prüfung nicht erforderlich. Das Einzige, was mir als eintragungspflichtig einfällt, ist eine mögliche Änderung der Länge des Anhängers durch die AHK.


    Wenn ich mir auf die Ladefläche meines Anhängers einen V8-Motor schraube, muß ich für die HU des Anhängers ja auch keine AU machen. Aber auch hier gilt: ist der Motor fest verschraubt, wäre ggf. die eingetragene Höhe des Anhängers anzupassen.


    Viele Grüße
    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • ich glaube nicht das das sooo einfach ist
    wenn ich am auto eine ahk montiere,ohne e-zeichen,
    muß ich die eintragen bzw abnehmen lassen
    auch wenn ich keinen anhänger dran hängen will,sondern nur nen fahrradträger nutzen will
    die ganzen konstruktionen an womos ect mit fahradträger oder fürs moped
    sind nicht eintragungspflichtig wenn sie abnehmbar sind,sind sie festverbunden,dann muß das eingtragen werden


    ähnlich verhält es sich mit den dachgepäckträgern,die an der reeling/regenrinne befestigt werden
    nicht eintragungspflichtig
    wird der dachträger aber verschraubt+aufs dach genietet gehört er zum fhrz+bedarf der abnahme
    im falle der ahk am anhänger würde ich sagen das die eingetragen werden muß als halterung für transportträger ect
    vermutlich mit hinweis das "kein" anhänger angehängt werden darf


    wird wohl nirgends ne klare aussage dazu zu finden sein,vermutlich einzelfall endscheidung

  • Nochmal zur Klarstellung :)
    Es geht um einen Pkw Anhänger, genauer gesagt um einen Stema 750-13 (der Toom Anhänger).
    Eine als Ladung zu deklarierende Lösung kommt mir aus mehreren Gründen sehr entgegen:


    • Keine Sondereintragung (TÜV Kosten, Wiederverkaufswert)
    • Einfache Demontage, da die Kupplung im Regelbetrieb stören würde



    Ich habe da nochmal ein bisschen drüber nachgedacht und mir Folgendes dazu ausgedacht:
    Heck.pngSeite2.png


    Legende:



    • Rot: Flacheisen
    • Pink: Boden des Anhängers
    • Grün: Winkel Profil
    • Orange: Vierkantprofil
    • Blau: Kugelkopf aus dem Zubehörhandel


    Die Flacheisen werden mit Flügelschrauben in ein Konterblech mit Gewinde unter der Bodenplatte an derselben festgeschraubt. Zwischen Heckklappe und Bodenplatte ist ein Spalt, durch diesen reichen die Flacheisen nach draußen.
    Das Winkelprofil drückt von unten gegen die Bodenplatte.


    Ich bin mal gespannt was ihr dazu meint. Besonders die vielen Selbstbauer und Leute vom Fach.


    LG
    Steffen

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  • Ich denke schon, daß es so einfach ist. Eben weil ich strenggenommen keine AHK, sondern nur ein Metallteil als Fahrradträgerhalterung montiere, das ggf. die Fahrzeuglänge ändert. Die Längenänderung wäre dann einzutragen. An diesem Metallteil montiere ich dann einen (abnehmbaren) Fahrradträger. Der ist Ladung. Und die Ladungssicherung, also wie die Ladung am Anhänger befestigt ist, fällt in meinen persönlichen Verantwortungsbereich. Hier wird das eben über einen Kugelkopf gelöst.


    Nicht anders war es bei meinem alten Pajero. Ich hatte mir hinten ein kleines Zugmaul zum rangieren angeschraubt, ohne Prüfzeichen. Das war natürlich nicht eintragungsfähig, aber auch nicht eintragungspflichtig. Grund: an der Fahrzeuglänge hatte sich nichts geändert, so die Aussage vom TÜV. Im Bereich der StVO durfte ich das Teil halt nicht nutzen.


    Abschleppfahrzeuge habe oft auf der Ladefläche einen Kugelkopf montiert, wo dann Anhänger angehängt werden können, wärend sie auf der Ladefläche transportiert werden. Diese Teile sind ebenfalls nicht als AHK eingetragen. Für mich logisch, es ist ja nur ein Hilfsmittel zur Ladungssicherung.



    im falle der ahk am anhänger würde ich sagen das die eingetragen werden muß als halterung für transportträger ect
    vermutlich mit hinweis das "kein" anhänger angehängt werden darf


    Und wenn Du Zurrösen nachrüstest, mußt Du die eintragen lassen als "Halterung" für Spanngurte? Oder Du schraubst Dir Motorradschienen auf den Anhängerboden, mußt Du die eintragen lassen als "Halterung" für Motorräder? Beides nein. Ich denke, der grundsätzliche Gedankenfehler ist, daß wir uns auf den Begriff "AHK" versteifen. Dabei ist es nur ein Metallteil zur Befestigung eines Fahrradträgers. Und genau so, wie die Zurrösen und die Motorradschienen vernünftig zu montieren sind, ist das Metallteil zur Befestigung eines Fahrradträges vernünftig zu befestigen. Das ist alles und liegt in meinem Verantwortungsbereich.


    Viele Grüße


    Clemens

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  • Mindestens ein Mitglied hier hat sich so eine AHK an einem halben Auto eintragen lassen mit der Einschränkung, dass dort nur Fahrradträger montiert werden dürfen. Das ist im Fahrzeugschein (heute Zulassungsbescheinigung Teil 1) vermerkt und der Schein ist hier im Forum auch als Foto vorhanden. Auf die Schnelle habe ich das aber nicht gefunden. Ich meine, dass war Wolle, bin aber nicht sicher. Der Postfrosch hat eine AHK, aber im thread ist dazu nichts vermerkt.


    Wer findet es schneller? Die Zeit läuft...

  • Noch eine Nachfrage zum Thema Ladung oder Anbau.
    Sind nachgerüstete Zurrösen eigentlich Eintragungspflichtig, da geschraubt oder Eintragungsfrei da innerhalb der Außenmaße oder werden die einfach ignoriert? Und wo findet man entsprechende Regelungen, die vor Gericht standhalten würden zu dem Thema?
    Sowohl TÜV als auch Polizei haben da ja anscheinend stets unterschiedliche Meinungen und alle mündlichen Aussagen sind vor Gericht ja auch nicht gültig.


    LG
    Steffen

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