die vom Hersteller oder aaS erlaubte zulässige Anhängelast überschreiten darf, ist doch nun totaler Quatsch. Erst recht nicht mit 100km/h
Darum geht es hier doch gar nicht. Und wurde von meiner Seite auch nie behautet.
Man darf beim Wohnanhänger aber 100 fahren wenn das zGG des Anhängers höher ist als die zul. Anhängelast (wenn alle übrigen Bedingungen erfüllt sind). Siehe Gesetzestext.
mfg JAU