Es gibt Vorschriften für die Kenntlichmachung "überbreiter" Ladung.
Diese gelten für Private und gewerblicht Transporte.
Bleibt man unter dieser Vorgabe müssen, sollten aber, auch scharfe Kanten wie diese "Ecken" nicht gekennzeichnet werden. Man muss aber als Transporteur die nötige Vorsicht beim Transport walten lassen.
Was gar nicht geht und bei einer Kontrolle nicht akzeptiert wird, sind diese flatternden Warnwesten zur Kennzeichnung.
Diese kann man höchstens zur Kennzeichnung der scharfen Kanten nutzen, dafür müssten sie aber fest um die Ecken gewickelt und entsprechend befestigt werden.