Nö
Wozu hab ich ein Multimeter😂
Kommt noch rein
Bin nur am überlegen ob über Bluetooth oder ne klassische Anzeige
Nö
Wozu hab ich ein Multimeter😂
Kommt noch rein
Bin nur am überlegen ob über Bluetooth oder ne klassische Anzeige
Habe heute die Kennzeichenhalterung an der 125er vom großen Kind noch 3cm nach hinten verlängert.
IMG_20210718_173005.jpg IMG_20210718_172938.jpg
Jetzt passen Freigängigkeit und Winkel.
So kann man auch einen kompletten Sonntag verbasteln. Aber, soll ja ordentlich werden.
Danach erste große Runde um EF mit dem Kind auf dem heißen Sitz. Macht ordentlich Spaß das kleine Gerät.
kc85
Heute nach der Feier wieder alles abgebaut und das neue Fahrzeug begutachtet 😂
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Genau die habe ich im WoMo und auf dem Boot verbaut und bin damit sehr zufrieden.
Grüße Mario
muß da am moped nicht mehr radabdeckung hinten sein???
Unter klar, Rändelschraube - aber mit angesetztem Vierkant (gibt es sowas auch mit Flachmaterial für Item-Profile)
Lange Schraube in den Nutenstein und mit der Rändelmutter das Profil runterziehen.
Oh je - Danke Harald - die Lösung kann so einfach sein
Jetzt passen Freigängigkeit und Winkel.
Der Winkel vom Kennzeichen vielleicht, aber dreh die Blinker bitte noch runter.
muß da am moped nicht mehr radabdeckung hinten sein???
Nö, schon einige Jahre nicht mehr.
Der Winkel vom Kennzeichen vielleicht, aber dreh die Blinker bitte noch runter.
Nö, schon einige Jahre nicht mehr.
also ist das hinfällig??
Kommt in 1. Linie darauf an, ob das Moped auf Basis der StVo zugelassen wurde oder eine EG-Zulassung hat. Ich ziehe mal eine Passage raus:
Bei der Radabdeckung sind für Maschinen mit EG-Zulassung zwar keine bestimmten Maße mehr explizit vorgeschrieben, eine "ausreichende" Abdeckung, die eine Verkehrsgefährdung ausschließt, ist aber zwingend. Ganz ohne Schutzblech geht es also nicht, und vor dem Ansetzen der Flex sollte man besser Rücksprache mit dem Prüfer halten. Bei Maschinen mit StVZO-Zulassung darf die untere Kante der Radabdeckung höchstens 150 mm über der Mitte der Hinterradachse enden. Das Maß wird aber im unbeladenen, also ausgefederten Zustand ermittelt.
Quelle: https://www.motorradonline.de/…itfaden-fuer-custombikes/
.........Die 100 darf man auf Kraftfahrstrasse mit blauem Schild und Autobahnen fahren
Nö.
§3 StVO, Kraftfahrtstraßen sind nicht generell "autobahnähnlich" ausgebaut.
Auch im §18 werden ausdrücklich noch einmal die Mindestforderungen für die "höhere erlaubte" Geschwindigkeit so aufgeführt.
Und ich kenne eine Ortsumgehung, da stehe keine Schilder außer Zeichen 331.1 , die ist aber nur als "normale " Landstraße gebaut.
Keine bauliche Trennung der Fahrtrichtungen, nur eine Fahrspur je Fahrtrichtung- ergo gelten die Geschwindigkeiten der "normalen Landstraße" ("außerorts")
Vor vielen vielen Jahren, ich war jung und ein Draufgänger, bin ich da mit Mopped mit 160 unterwegs gewesen.
Gut, daß die baulichen Gegebenheiten keine versteckten Blitzdingse erlaubten.
Hatte heute einem Vivaro in der Werkstatt, der selbst zum "Camper" ausgebaut wurde...
Ich sag nix
weil du vor Neid erblasst?!
Na, immerhin kommt man an alles gut ran...
kc85
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