Richtig ist er und die Reifen zu alt somit hat der liebe Dekra Prüfing die 100kmh vorerst entzogen
Der "Was habt Ihr heute gemacht Thread"
-
-
Richtig ist er und die Reifen zu alt somit hat der liebe Dekra Prüfing die 100kmh vorerst entzogen
das geht den Dekra Fuzzi garnichts an, er kann dir nen Hinweis ins Prüfprotokoll schreiben, aber sonst NICHTS
hat der dir etwa den Stempel abgekratzt? den würde ich verklagen
wenn Du morgen neue Reifen drauf machst, darfst wieder fahren, und dann? wo kriegst dann die Plakette her, bzw das Siegel
-
Ach man ist da quasi selbst verantwortlich das man die Bedingungen für Tempo 100 einhält?
-
-
Ja! Bei den Reifen (Reifenalter), wie auch, dass die grundsätzlichen Bedingungen wie Leergewicht des Zugfahrzeugs passen - und auch, dass das NUR auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen gilt... nicht auf Landstraßen oder sonstwo.
Genau so, wie man auch selbst dafür verantwortlich ist, dass man nicht überlädt.
Mani hat da Recht - ein Hinweis hätte er draufschreiben sollen/dürfen, aber die Plakette abkratzen... zumal es eine Landesplakette ist (!), war WEIT ausserhalb seiner Befugnisse! Aber bin mal gespannt... interessant wirds, wenn Krümel wieder neuere, entsprechende Reifen drauf hat... ob der Prüfer ihm dann 'ne Landesplakette gibt...
-
Jopp, ist ja nix anderes, dass du auch selbst dafür verantwortlich bist, dass dein Zugfahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand ist…
-
Du bist für sehr viele Bedingungen zur Teilnahme am Straßenverkehr selbst verantwortlich.
-
-
genauso wie man selbst verantwortlich ist das man den richtigen FS hat, die richtigen und neuesten Verkehrsregeln kennt usw
Es ändert sich ja alle paar Jahre was, da kannst auch ned sagen das hab ich nicht gewusst, sagen schon hilft aber nix, man muss sich selbst auf aktuellem Stand halten
-
Habe letzte Tage die Dinge selbst in die Hand genommen und Auffahrrampen gebaut.
Und Freitag dann ausprobiert, sie machen sich soweit ganz gut.
Dann noch kurz kleine Anpassungen am Anhänger durchgeführt.
Vorher
Nachher
-
Wo habe ich geschrieben dass er ne Plakette angekratzt hat
Der Wowa hatte von Werk einen ungesiegelten drauf
Lediglich im Prüfbericht steht dass die 100kmh derzeit nicht erlaubt sind
Die 100 darf man auf Kraftfahrstrasse mit blauem Schild und Autobahnen fahren
-
-
Wo habe ich geschrieben dass er ne Plakette angekratzt hat
wenn du sagst
Zitatsomit hat der liebe Dekra Prüfing die 100kmh vorerst entzogen
dann geht man davon aus das er bis jetzt eine hatte
Er hat aber nichts zu entziehen, weils ihn nichts angeht
-
Der Prüfer darf dir sogar die Zulassung abkratzen wenn es sich um gefährliche Mängel handelt
Ist seit meine ich 1,5 Jahren so
-
Huhu
Gestern mal paar Aktuelle Bilder gemacht.... Habs in nen WanderTag mit dem Enkel mit eingebaut
Es ist Deutlich zurückgegangen.Die Brücken sind alle wieder passierbar.
Jedoch der Dammbruch.....etwas weiter von mir.
Dort sind weiterhin die Ortschaften evakuiert , weil das Wasser nicht in die Maas fließen kann , weil die Holländer die Flut Tore geschlossen haben.
Venlo und Roermond sind dort teil evakuiert , und dort stand es Gestern bis Oberkante der Schutzwälle. Höchststand dort wird heute erwartet.
Wenn es dort drüberschwappt , könnte es hier nochmal gefährlich werden.
Aber wie man der Presse entnehmen konnte , habt Ihr in Bayern nun auch solche Probleme ?!
Viel Glück allen
Gruß
Hepp
-
-
Gestern einen „Planenspanner“ gesehen - hat jemand einen Tipp, unter welchem Suchbegriff oder wo so etwas käuflich erworben werden kann:
2C258B76-EA86-4490-9C7E-F0D887621D24.jpeg
Unter klar, Rändelschraube - aber mit angesetztem Vierkant (gibt es sowas auch mit Flachmaterial für Item-Profile)
Danke schon mal
Peter
-
Der Prüfer darf dir sogar die Zulassung abkratzen wenn es sich um gefährliche Mängel handelt
Ist seit meine ich 1,5 Jahren so
Jain - er darf die HU-Plakette abkratzen - aber NICHT die Landesplakette - die geht ihn nix an!!! Egal, ob auf nem Kennzeichen oder 'ner 100er-Plakette...
edit: Und nicht bei gefährlichen Mängeln, sondern nur bei verkehrsunsicheren Mängeln...
-
Passau hat Hochwasser, aber die sinds gewohnt, ist bis jetzt wie fast jedes Jahr einmal
Berchtdesgaden hats etwas erwischt und Obersdorf, aber nix dramatisches bis jetzt
-
-
Einzig und allein darf ein Prüfer bei erheblichen Mängeln die Polizei hinzuziehen und dann muss es die Polizei erledigen… aber selbst stilllegen darf er nicht.
Und selbst die Prüf-Plakette halte ich für Problematisch, wenn er die abkratzt.
Beispiel: HU am Anhänger noch 2 Monate gültig, fährst früher hin, weil willst ihn verkaufen.
Jetzt hat dein Anhänger einen erheblichen Mangel, würde er mir die abkratzen, sehe ich das als Sachbeschädigung an, ich kann mein Anhänger ja auch einfach abholen lassen und das am nächsten Tag reparieren lassen, dann hätte er mir 2 Monate TÜV geklaut, nur weil er durch die neue Prüfung fällt, erlischt ja nicht die noch gültige HU, ist ja z.B. wichtig, wenn du den Anhänger ummelden willst…
Und ein erheblicher Mangel ist z.B. eine einseitig nicht funktionierende Lichtanlage … also wenn dafür die Plakette abgekratzt wird, dann dürften 80% der Anhänger nicht mehr fahren.
Und auch die Polizei kratzt nicht einfach Plaketten ab, da muss das schon sehr krass sein der Mangel.
-
der TÜVtler oder Polizei darf ein Fahrzeug Stilllegen wenn das Fahrzeug Verkehrsunsicher ist oder zb kein Versicherungsschutz besteht
aber dazu reichen keine normalen Mängel, da muß es schon sehr weit fehlen
sie können dir die Weiterfahrt untersagen, dann mußt das Fahrzeug abschleppen lassen zur Werkstatt bringen und erst wenn das Fahrzeug wieder neu abgenommen ist und die Mängel beseitig sind darfst wieder damit auf die Straße
die Prüfdienste dürfen ne neue Plakette verweigern bei erheblichen Mängel, aber nicht die alte abkratzen, das dürfen sie nur wenn die Kiste Verkehrsunsicher ist, zb riesige Rostlöcher, oder Tieferlegung in Verbindung mit Breitreifen, Spurplatten und wenn dann noch die Reifen anstehen, wenn also selbst die fahrt zur nächsten Werkstatt eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt
die Polizei darf dir die Zulassungsplakette abkratzen wenn zb keine Versicherung vorliegt und die VS es dem Landratsamt gemeldet hat und das Fahrzeug ausgeschrieben wird zur Stilllegung
-
wollte grade so wiedergeben.... TÜV darf bei mehr als erheblichen Mängeln stilllegen.... Polizei darf bei Verdacht auf solche Mängel stilllegen.... danach geht's zum Sachverständigen....
Ich kenne es derart dass der Prüfer das Auto stilllegt und dem Anwärter auf die neue Plakette nahe legt das Fahrzeug abzuholen.... und gleichzeitig geht ne Meldung an die örtliche Polizei dass das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb genommen werden darf....
-
-
-
Haste denn auch ne Ladezustandsanzeige für die Batterie ??