Der "Was habt Ihr heute gemacht Thread"

  • Richtig ist er und die Reifen zu alt somit hat der liebe Dekra Prüfing die 100kmh vorerst entzogen

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Richtig ist er und die Reifen zu alt somit hat der liebe Dekra Prüfing die 100kmh vorerst entzogen

    das geht den Dekra Fuzzi garnichts an, er kann dir nen Hinweis ins Prüfprotokoll schreiben, aber sonst NICHTS


    hat der dir etwa den Stempel abgekratzt? den würde ich verklagen


    wenn Du morgen neue Reifen drauf machst, darfst wieder fahren, und dann? wo kriegst dann die Plakette her, bzw das Siegel

  • Ja! Bei den Reifen (Reifenalter), wie auch, dass die grundsätzlichen Bedingungen wie Leergewicht des Zugfahrzeugs passen - und auch, dass das NUR auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen gilt... nicht auf Landstraßen oder sonstwo.


    Genau so, wie man auch selbst dafür verantwortlich ist, dass man nicht überlädt.


    Mani hat da Recht - ein Hinweis hätte er draufschreiben sollen/dürfen, aber die Plakette abkratzen... zumal es eine Landesplakette ist (!), war WEIT ausserhalb seiner Befugnisse! Aber bin mal gespannt... interessant wirds, wenn Krümel wieder neuere, entsprechende Reifen drauf hat... ob der Prüfer ihm dann 'ne Landesplakette gibt... :saint::rolleyes:

  • genauso wie man selbst verantwortlich ist das man den richtigen FS hat, die richtigen und neuesten Verkehrsregeln kennt usw


    Es ändert sich ja alle paar Jahre was, da kannst auch ned sagen das hab ich nicht gewusst, sagen schon hilft aber nix, man muss sich selbst auf aktuellem Stand halten

  • Wo habe ich geschrieben dass er ne Plakette angekratzt hat

    Der Wowa hatte von Werk einen ungesiegelten drauf

    Lediglich im Prüfbericht steht dass die 100kmh derzeit nicht erlaubt sind



    Die 100 darf man auf Kraftfahrstrasse mit blauem Schild und Autobahnen fahren

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Der Prüfer darf dir sogar die Zulassung abkratzen wenn es sich um gefährliche Mängel handelt

    Ist seit meine ich 1,5 Jahren so

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Huhu

    Gestern mal paar Aktuelle Bilder gemacht.... Habs in nen WanderTag mit dem Enkel mit eingebaut ;)


    Es ist Deutlich zurückgegangen.Die Brücken sind alle wieder passierbar.

    Jedoch der Dammbruch.....etwas weiter von mir.

    Dort sind weiterhin die Ortschaften evakuiert , weil das Wasser nicht in die Maas fließen kann , weil die Holländer die Flut Tore geschlossen haben.

    Venlo und Roermond sind dort teil evakuiert , und dort stand es Gestern bis Oberkante der Schutzwälle. Höchststand dort wird heute erwartet.

    Wenn es dort drüberschwappt , könnte es hier nochmal gefährlich werden.


    Aber wie man der Presse entnehmen konnte , habt Ihr in Bayern nun auch solche Probleme ?!

    Viel Glück allen


    Gruß

    Hepp

  • Gestern einen „Planenspanner“ gesehen - hat jemand einen Tipp, unter welchem Suchbegriff oder wo so etwas käuflich erworben werden kann:

    2C258B76-EA86-4490-9C7E-F0D887621D24.jpeg


    Unter klar, Rändelschraube - aber mit angesetztem Vierkant (gibt es sowas auch mit Flachmaterial für Item-Profile)


    Danke schon mal

    Peter

  • Der Prüfer darf dir sogar die Zulassung abkratzen wenn es sich um gefährliche Mängel handelt

    Ist seit meine ich 1,5 Jahren so

    Jain - er darf die HU-Plakette abkratzen - aber NICHT die Landesplakette - die geht ihn nix an!!! Egal, ob auf nem Kennzeichen oder 'ner 100er-Plakette...


    edit: Und nicht bei gefährlichen Mängeln, sondern nur bei verkehrsunsicheren Mängeln...

  • Einzig und allein darf ein Prüfer bei erheblichen Mängeln die Polizei hinzuziehen und dann muss es die Polizei erledigen… aber selbst stilllegen darf er nicht.


    Und selbst die Prüf-Plakette halte ich für Problematisch, wenn er die abkratzt.


    Beispiel: HU am Anhänger noch 2 Monate gültig, fährst früher hin, weil willst ihn verkaufen.

    Jetzt hat dein Anhänger einen erheblichen Mangel, würde er mir die abkratzen, sehe ich das als Sachbeschädigung an, ich kann mein Anhänger ja auch einfach abholen lassen und das am nächsten Tag reparieren lassen, dann hätte er mir 2 Monate TÜV geklaut, nur weil er durch die neue Prüfung fällt, erlischt ja nicht die noch gültige HU, ist ja z.B. wichtig, wenn du den Anhänger ummelden willst…


    Und ein erheblicher Mangel ist z.B. eine einseitig nicht funktionierende Lichtanlage … also wenn dafür die Plakette abgekratzt wird, dann dürften 80% der Anhänger nicht mehr fahren.


    Und auch die Polizei kratzt nicht einfach Plaketten ab, da muss das schon sehr krass sein der Mangel.

  • der TÜVtler oder Polizei darf ein Fahrzeug Stilllegen wenn das Fahrzeug Verkehrsunsicher ist oder zb kein Versicherungsschutz besteht


    aber dazu reichen keine normalen Mängel, da muß es schon sehr weit fehlen


    sie können dir die Weiterfahrt untersagen, dann mußt das Fahrzeug abschleppen lassen zur Werkstatt bringen und erst wenn das Fahrzeug wieder neu abgenommen ist und die Mängel beseitig sind darfst wieder damit auf die Straße


    die Prüfdienste dürfen ne neue Plakette verweigern bei erheblichen Mängel, aber nicht die alte abkratzen, das dürfen sie nur wenn die Kiste Verkehrsunsicher ist, zb riesige Rostlöcher, oder Tieferlegung in Verbindung mit Breitreifen, Spurplatten und wenn dann noch die Reifen anstehen, wenn also selbst die fahrt zur nächsten Werkstatt eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt


    die Polizei darf dir die Zulassungsplakette abkratzen wenn zb keine Versicherung vorliegt und die VS es dem Landratsamt gemeldet hat und das Fahrzeug ausgeschrieben wird zur Stilllegung

  • wollte grade so wiedergeben.... TÜV darf bei mehr als erheblichen Mängeln stilllegen.... Polizei darf bei Verdacht auf solche Mängel stilllegen.... danach geht's zum Sachverständigen....

    Ich kenne es derart dass der Prüfer das Auto stilllegt und dem Anwärter auf die neue Plakette nahe legt das Fahrzeug abzuholen.... und gleichzeitig geht ne Meldung an die örtliche Polizei dass das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb genommen werden darf....

  • Batterieeinbau am Wohnwagen fertiggestellt

    IMG-20210718-WA0004.jpg

    IMG-20210718-WA0006.jpg

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Haste denn auch ne Ladezustandsanzeige für die Batterie ??

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75