Aber man kann auch den Aktionsradius per Vertrag einschränken.
Papier ist geduldig!
Und was machst du wenn er den Radius doch verlässt?
GPS gesteuerte Bremse rein?
Aber man kann auch den Aktionsradius per Vertrag einschränken.
Papier ist geduldig!
Und was machst du wenn er den Radius doch verlässt?
GPS gesteuerte Bremse rein?
Bei den Autovermietern funktioniert das ganz gut. Da ist per Vertrag festgelegt, in welche Länder du fahren darfst.
Gewisse hochwertige Fahrzeuge dürfen da nur innerhalb Deutschlands bewegt werden.
Sobald das Fahrzeug die Grenze überschreitet, bekommt der Verleiher eine Mitteilung. In diesem Fall geht dann eine Meldung an die Polizei, die das Auto zur Fahndung ausschreibt.
Hatten wir damals (auch bald wieder 6-7 Jahre her) mal bei einem Kunden machen müssen.
Danke für die Ausführung. Das Erklärt natürlich ein wenig diese Armeen an Anhängern.
Ich schätze auch, dass es sehr hilfreich ist selbst in der "Pferde-Szene" aktiv zu sein. Da fühlt man sich als Mieter sicher wohler, wenn man weiß der Vermieter ist vom (Pferde-) Fach und kennt die spezifischen Anforderungen. Als wenn ich mir einen Anhänger von einem Vermieter hole, der mein Problem im Zweifelsfall gar nicht versteht und für Ihn der Pferdeanhänger genauso einfach ein Vermietgerät ist wie ein Kipper oder irgendein anderer Anhänger...
Ich vermiete nur wovon ich auch Ahnung habe .
Bei mir gibt es Pferdeanhänger, Motorradtrailer, einen kleinen Alukoffer und einen Autotrailer.
Pferdeanhänger hat mein Kollege auch. Wir unterscheiden uns in so fern das seine die SchickiMicki Sattelkammer Turnierreiter glücklich machen und meine Engländer mit vorderer Ausstiegsrampe es erleichtern die unwilligeren Kandidaten einzuladen die sich den Anhänger lieber 3 Stunden von außen ansehen ohne einen Huf hinein zu setzen. Hotti´s können seeeehhhr speziell sein (die Besitzer auch).
Kipper, Kofferanhänger (auch mit Kühlung), Planenanhänger gibt es beim Kollegen. Einen Drehschemel hatte er auch - der hat sich in der Vermietung aber nicht rentiert und wird nur noch selbst gefahren.
Die kleinen Planenanhänger sind hier echt schwierig, Ikea, Hornbach/Boels/Globus, der Wertstoff und Baustoffhandlungen verleihen Ihre. Daher habe ich nachdem wir bei 6 € Miete waren meine alle abgegeben.
Fassen wir zusammen: GPS Tracking ist etwas, worüber man nachdenken sollte. Das Screening der Kunden nach geeigneten Maßstäben ist wichtig (z.B. wenn eine Berechtigung zum Nutzen des Anhängers nicht nachgewiesen werden kann oder eine Einweisung in den Anhänger nicht möglich ist oder nicht erwartet werden kann, dass die Nutzungsbedingungen eingehalten werden).
Nicht nur GPS Tracking ist sinnvoll. Ich habe auch schon einen Fahrradtacho an einem Anhänger gesehen. Den Besitzer (ein Vermieter) drauf angesprochen, sagte er, so kann ich V max auslesen, ob da eine Wildsau mit gefahren ist. Der Spitzenwert lag wohl bei 166!!! km/h. Der bekommt auch nichts mehr geliehen!
Und die gefahrenen KM kann er so auch nachhalten!
Sowas kann man ja auch in die Bedingungen reinschreiben und dann auch automatisch zur Anzeige bringen, bevor die Rennleitung mit dem Kennzeichen bei einem selbst aufschlägt... Und auch bei GPS kann man ja Geschwindigkeiten ermitteln.. .obwohl man nun nicht sagen kann, ob der Anhänger nun selbst getrailert wurde oder auf eigenen Rädern unterwegs war. Das ginge wiederum bei einem echten Tacho (also vom Rad angetrieben)
Nicht nur GPS Tracking ist sinnvoll. Ich habe auch schon einen Fahrradtacho an einem Anhänger gesehen. Den Besitzer (ein Vermieter) drauf angesprochen, sagte er, so kann ich V max auslesen, ob da eine Wildsau mit gefahren ist
Einen Tacho brauchste dafür nicht mal extra: Als ich mir einen Autotransporter gemietet, hat mir der Vermieter bei der Rückgabe ähnliches erzählt. Er hat einen GPS-Tracker an jedem Fahrzeug und guckt dann kurz nach Abgabe mal wie schnell ca. gefahren wird.
Ab einem gewissen Wert, ich glaube 140 km/h, bekommt er eine Benachrichtigung und kann handeln.
Tracker habe ich sogar am Anhänger den nur ich fahre wenn er verliehen wird. Die Dinger kosten heute echt nicht mehr die Welt und du weißt wo er ist und ob ihn wer bewegt hat obwohl er es nicht darf. (Mit dem Deichselschloss wäre das auch höchst kriminell)
Gab es nichtmal einen Kühlanhänger, der vom Anlieferplatz noch weitergefahren wurde?
Wäre die Frage, ob die Tracker rechtlich in Ordnung sind bei Leihanhängern.
Datenschutz usw. weil der Vermieter muss ja nicht wissen wo ich war, und mit dem Tracker am Anhänger weiß er das ja.
die großen Trailer-Vermieter (TIP, Hauser etc.) haben alle ihre Fahrzeuge mit GPS-Sendern ausgestattet...von daher sehe ich datenschutzrechtlich keine Bedenken...es geht um das Eigentum des Verleihers
Steht im Mietvertrag:
- Zum Zwecke der Überwachung von Gebiets- und Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie zur Bestimmung der Laufleistung ist ein GPS Tracker installiert.
- Vertragsstrafe für Manipulation des Trackers = Kaufpreis des Anhängers.
Steht im Mietvertrag:
Klar, dann ist es in Ordnung finde ich.
Mit der - Vertragsstrafe für Manipulation des Trackers = Kaufpreis des Anhängers kommt er im natürlich niemals durch. Ich kann vieles in die AGB`s und Verträge schreiben, was dann im Rechtsstreit wieder von Gerichten einkassiert wird.
Wichtig ist in die AGB zu schreiben, dass wenn eine Klausel gegen geltendes Recht verstößt nicht die ganze AGB ungültig ist!
Die sog. „Salvatorische Klausel“
... wenn bei der Überprüfung der Daten Verstöße festgestellt werden, werden diese ohne Ausnahme umgehend zur Anzeige gebracht...
Und die Vertragsstrafe kann man schon fordern.. vielleicht muss man aber auch die Summe anpassen EUR 500 oder so und eventuelle Schäden durch Höchstgeschwindigkeit extra abrechnen. Hier geht es ja auch darum, sich als Halter gegen Strafen wegen Verkehrsvergehen abzusichern.
Bei der Gelegenheit fällt mir ein, daß man vielleicht noch ein Gerät installiert, daß die Beladung überwacht. Hier kann man ja wirklich bleibende Schäden verursachen. Wenn man auf einen 1,3t Anhänger 2 t draufdonnert, kann man den Anhänger - ohne umfangreiche Revision - wahrscheinlich nie wieder vermieten. Daher eben auch die Vertragsstrafe...
Und dazu kommt dann natürlich auch der Aufwand (man muß sich mit Vorwürfen als Halter auseinander setzen, Reparaturen etc), die entgehenden Mieteinnahmen. Das kann man entweder einzeln nachweisen und sich über die einzelnen Beträge vor Gericht rumstreiten, oder das in eine pauschale Vertragsstrafe stecken, die dann eben nicht einzeln aufgedröselt werden muß. Aber wie gesagt... Ich habe keine Anhängervermietung. Das ist nur meine persönliche Meinung...
Die AGB sollten eh von einem Rechtsanwalt (der sich auch damit auskennt) geprüft und angepaßt werden. Und wenn es einzelne Punkte, die man hier als kritisch ansieht, gibt, kann man sich die im Mietvertrag noch mal ausdrücklich gegenzeichnen lassen. (Wir weisen ausdrücklich auf §34 - GPS Überwachung, §35 Gewichtsüberwachung §36 Vertragsstrafen hin, Unterschrift:...........)
Hi,
Alles gute Ideen. Die Frage ist : findest du dann ausreichend viele Mieter? Ich als Mieter würde mich ungern derart überwachen lassen. Da geh ich lieber wo anders hin, bzw. miete dort nur im absoluten Notfall.
Gerhard
Guter Punkt!
"Bitte beachten Sie, daß der Anhänger sowohl mit einer Beladungsüberwachungsanlage als auch mit einem GPS-Tracker ausgestattet ist. Die hieraus gewonnen Daten bei ordnungsgemäßer Rückgabe automatisch gelöscht und nur in genau bezeichneten Ausnahmefällen ausgelesen und an den Vermieter weitergegeben:
- das Fahrzeug verläßt das im Mietvertrag vereinbarte Nutzungsgebiet
- das Fahrzeug überschreitet die für dieses Fahrzeug zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 15 km/h
- das Fahrzeug wird um mehr als 50 kg überladen"
- die zurückgelegte Fahrstrecke (in km) wird auf jeden Fall gespeichert und verarbeitet, um eine ordnungsgemäße Wartung der Fahrzeuge zu gewährleisten"
Letztendlich zerbreche ich mir hier den Kopf eines anderen
Wenn du mit solchen Kleinigkeiten Warum ich keinen Anhänger mehr verleihe mental klarkommst mach es.