Anhänger Verleih - Daten und Fakten

  • Bei den Autovermietern funktioniert das ganz gut. Da ist per Vertrag festgelegt, in welche Länder du fahren darfst.

    Gewisse hochwertige Fahrzeuge dürfen da nur innerhalb Deutschlands bewegt werden.

    Sobald das Fahrzeug die Grenze überschreitet, bekommt der Verleiher eine Mitteilung. In diesem Fall geht dann eine Meldung an die Polizei, die das Auto zur Fahndung ausschreibt.


    Hatten wir damals (auch bald wieder 6-7 Jahre her) mal bei einem Kunden machen müssen.

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)

  • lemcotex

    Danke für die Ausführung. Das Erklärt natürlich ein wenig diese Armeen an Anhängern.

    Ich schätze auch, dass es sehr hilfreich ist selbst in der "Pferde-Szene" aktiv zu sein. Da fühlt man sich als Mieter sicher wohler, wenn man weiß der Vermieter ist vom (Pferde-) Fach und kennt die spezifischen Anforderungen. Als wenn ich mir einen Anhänger von einem Vermieter hole, der mein Problem im Zweifelsfall gar nicht versteht und für Ihn der Pferdeanhänger genauso einfach ein Vermietgerät ist wie ein Kipper oder irgendein anderer Anhänger...

    Hauptsache Anhänger:dafuer:

  • Ich vermiete nur wovon ich auch Ahnung habe :bigggrins:.

    Bei mir gibt es Pferdeanhänger, Motorradtrailer, einen kleinen Alukoffer und einen Autotrailer.

    Pferdeanhänger hat mein Kollege auch. Wir unterscheiden uns in so fern das seine die SchickiMicki Sattelkammer Turnierreiter glücklich machen und meine Engländer mit vorderer Ausstiegsrampe es erleichtern die unwilligeren Kandidaten einzuladen die sich den Anhänger lieber 3 Stunden von außen ansehen ohne einen Huf hinein zu setzen. Hotti´s können seeeehhhr speziell sein (die Besitzer auch).


    Kipper, Kofferanhänger (auch mit Kühlung), Planenanhänger gibt es beim Kollegen. Einen Drehschemel hatte er auch - der hat sich in der Vermietung aber nicht rentiert und wird nur noch selbst gefahren.


    Die kleinen Planenanhänger sind hier echt schwierig, Ikea, Hornbach/Boels/Globus, der Wertstoff und Baustoffhandlungen verleihen Ihre. Daher habe ich nachdem wir bei 6 € Miete waren meine alle abgegeben.

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Fassen wir zusammen: GPS Tracking ist etwas, worüber man nachdenken sollte. Das Screening der Kunden nach geeigneten Maßstäben ist wichtig (z.B. wenn eine Berechtigung zum Nutzen des Anhängers nicht nachgewiesen werden kann oder eine Einweisung in den Anhänger nicht möglich ist oder nicht erwartet werden kann, dass die Nutzungsbedingungen eingehalten werden).

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Nicht nur GPS Tracking ist sinnvoll. Ich habe auch schon einen Fahrradtacho an einem Anhänger gesehen. Den Besitzer (ein Vermieter) drauf angesprochen, sagte er, so kann ich V max auslesen, ob da eine Wildsau mit gefahren ist. Der Spitzenwert lag wohl bei 166!!! km/h. Der bekommt auch nichts mehr geliehen!


    Und die gefahrenen KM kann er so auch nachhalten!

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Sowas kann man ja auch in die Bedingungen reinschreiben und dann auch automatisch zur Anzeige bringen, bevor die Rennleitung mit dem Kennzeichen bei einem selbst aufschlägt... Und auch bei GPS kann man ja Geschwindigkeiten ermitteln.. .obwohl man nun nicht sagen kann, ob der Anhänger nun selbst getrailert wurde oder auf eigenen Rädern unterwegs war. Das ginge wiederum bei einem echten Tacho (also vom Rad angetrieben)

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Nicht nur GPS Tracking ist sinnvoll. Ich habe auch schon einen Fahrradtacho an einem Anhänger gesehen. Den Besitzer (ein Vermieter) drauf angesprochen, sagte er, so kann ich V max auslesen, ob da eine Wildsau mit gefahren ist

    Einen Tacho brauchste dafür nicht mal extra: Als ich mir einen Autotransporter gemietet, hat mir der Vermieter bei der Rückgabe ähnliches erzählt. Er hat einen GPS-Tracker an jedem Fahrzeug und guckt dann kurz nach Abgabe mal wie schnell ca. gefahren wird.

    Ab einem gewissen Wert, ich glaube 140 km/h, bekommt er eine Benachrichtigung und kann handeln.

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - heute)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - heute)


    Motorräder:

    Honda CBR 600F PC 35, EZ 2002 (03.2019 - 04.2022)

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Tracker habe ich sogar am Anhänger den nur ich fahre wenn er verliehen wird. Die Dinger kosten heute echt nicht mehr die Welt und du weißt wo er ist und ob ihn wer bewegt hat obwohl er es nicht darf. (Mit dem Deichselschloss wäre das auch höchst kriminell)

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Gab es nichtmal einen Kühlanhänger, der vom Anlieferplatz noch weitergefahren wurde? 8o

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Wäre die Frage, ob die Tracker rechtlich in Ordnung sind bei Leihanhängern.

    Datenschutz usw. weil der Vermieter muss ja nicht wissen wo ich war, und mit dem Tracker am Anhänger weiß er das ja.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • die großen Trailer-Vermieter (TIP, Hauser etc.) haben alle ihre Fahrzeuge mit GPS-Sendern ausgestattet...von daher sehe ich datenschutzrechtlich keine Bedenken...es geht um das Eigentum des Verleihers

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)

  • Steht im Mietvertrag:
    - Zum Zwecke der Überwachung von Gebiets- und Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie zur Bestimmung der Laufleistung ist ein GPS Tracker installiert.

    - Vertragsstrafe für Manipulation des Trackers = Kaufpreis des Anhängers.

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Steht im Mietvertrag:

    Klar, dann ist es in Ordnung finde ich.


    Mit der - Vertragsstrafe für Manipulation des Trackers = Kaufpreis des Anhängers kommt er im natürlich niemals durch. Ich kann vieles in die AGB`s und Verträge schreiben, was dann im Rechtsstreit wieder von Gerichten einkassiert wird.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Die sog. „Salvatorische Klausel“

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)

  • ... wenn bei der Überprüfung der Daten Verstöße festgestellt werden, werden diese ohne Ausnahme umgehend zur Anzeige gebracht... :)

    Und die Vertragsstrafe kann man schon fordern.. vielleicht muss man aber auch die Summe anpassen EUR 500 oder so und eventuelle Schäden durch Höchstgeschwindigkeit extra abrechnen. Hier geht es ja auch darum, sich als Halter gegen Strafen wegen Verkehrsvergehen abzusichern.
    Bei der Gelegenheit fällt mir ein, daß man vielleicht noch ein Gerät installiert, daß die Beladung überwacht. Hier kann man ja wirklich bleibende Schäden verursachen. Wenn man auf einen 1,3t Anhänger 2 t draufdonnert, kann man den Anhänger - ohne umfangreiche Revision - wahrscheinlich nie wieder vermieten. Daher eben auch die Vertragsstrafe...

    Und dazu kommt dann natürlich auch der Aufwand (man muß sich mit Vorwürfen als Halter auseinander setzen, Reparaturen etc), die entgehenden Mieteinnahmen. Das kann man entweder einzeln nachweisen und sich über die einzelnen Beträge vor Gericht rumstreiten, oder das in eine pauschale Vertragsstrafe stecken, die dann eben nicht einzeln aufgedröselt werden muß. Aber wie gesagt... Ich habe keine Anhängervermietung. Das ist nur meine persönliche Meinung...
    Die AGB sollten eh von einem Rechtsanwalt (der sich auch damit auskennt) geprüft und angepaßt werden. Und wenn es einzelne Punkte, die man hier als kritisch ansieht, gibt, kann man sich die im Mietvertrag noch mal ausdrücklich gegenzeichnen lassen. (Wir weisen ausdrücklich auf §34 - GPS Überwachung, §35 Gewichtsüberwachung §36 Vertragsstrafen hin, Unterschrift:...........)

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Hi,


    Alles gute Ideen. Die Frage ist : findest du dann ausreichend viele Mieter? Ich als Mieter würde mich ungern derart überwachen lassen. Da geh ich lieber wo anders hin, bzw. miete dort nur im absoluten Notfall.


    Gerhard

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 03/2021

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 06/2021

  • Guter Punkt!

    "Bitte beachten Sie, daß der Anhänger sowohl mit einer Beladungsüberwachungsanlage als auch mit einem GPS-Tracker ausgestattet ist. Die hieraus gewonnen Daten bei ordnungsgemäßer Rückgabe automatisch gelöscht und nur in genau bezeichneten Ausnahmefällen ausgelesen und an den Vermieter weitergegeben:

    - das Fahrzeug verläßt das im Mietvertrag vereinbarte Nutzungsgebiet

    - das Fahrzeug überschreitet die für dieses Fahrzeug zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 15 km/h

    - das Fahrzeug wird um mehr als 50 kg überladen"

    - die zurückgelegte Fahrstrecke (in km) wird auf jeden Fall gespeichert und verarbeitet, um eine ordnungsgemäße Wartung der Fahrzeuge zu gewährleisten"
    Letztendlich zerbreche ich mir hier den Kopf eines anderen :)

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03