Und wo finde ich diese "Zündspule" bei meinem Diesel?
Kuriose und unpassende Gespanne
-
-
Beim TÜV ist dan die Winderheilung
Und wegen der Zündspuhle fahr ich Benziner.
-
aber Achtung
Ich kenne jemanden der hat im Abgeschleppten Auto gesessen . Hatte Führenschein Klasse 3. Alt Grau
der vordere rosa 3 .
Jedoch wurde mit einer sogenannten Abschleppstange abgeschleppt.
Das zählt dann als Starre verbindung , und der vordere Braucht dann einen LKW Führerschein.
Hätten die beiden Fahrer einfach getauscht , wäre alles safe gewesen.
So ist dem vorderen Fahren ohne gültigen FS vorgeworfen worden.
So ist es mir zugetragen worden
Gruß
Hepp
-
-
-
eben nicht
Das Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Es muss der Nothilfegedanke vorliegen. Unter anderem sind die Vorschriften des § 15a StVO und § 43 (3) StVZO zu beachten.
Abschleppen
Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die FE für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs – § 6 (1) letzter Satz FeV.
Der Führer des abgeschleppten Fahrzeugs muss nur geeignet sein und benötigt keine FE, da das Kfz nun als Fahrzeug betrieben wird
Da steht es so
-
-
-
-
danke verkauf' meine selber demnächst... Ersatz-Alltagsgurke is schon da, muss ich nur noch anmelden...
-
Vor ein paar Tagen auf der Autobahn entdeckt. Ein 3 Achser mit kleinen Reifen. Keine Ahnung was das für eine Kiste ist. An der Seite ist eine Türe. Rollendes Klo-Häuschen? Zugfahrzeug war von einer Gärtnerei.
Warum ist mir die Kiste aufgefallen? Mit 80 km/h auf der dreispurigen Autobahn auf der Mittelspur permanent unterwegs
Ich, mit mit Hänger auf der rechten Spur unterwegs und vorbei gezogen -
-
Ich, mit mit Hänger auf der rechten Spur unterwegs und vorbei gezogen
Genau meine Art praktizierter Humor
-
So machen wir das hier auf dem Land, und die Sherrifs sagen nichts
weil se beide Augen zudrücken oder nicht aufm aktuellen Stand sind, FRÜHER war das erlaubt, jetzt nicht mehr
Nochmal:
Schleppen ist mittlerweile laut §33 der StVZO verboten
und zu Holger
dieser Satz steht im Gesetz, das ist richtig §6 FeV kann man den nachlesen
Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die FE für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs – § 6 (1) letzter Satz FeV
mit, genügt die FE für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs, ist das Zugfahrzeug gemeint, damit keiner meint man braucht Klasse 2 oder CE wie früher beim Schleppen
in der alten STVO Fassung stand immer, beim Abschleppen müssen die Fahrer den Führerschein ihrer jeweiligen Fahrzeugklasse haben, die zulässigen Anhängelasten müssen nicht beachtet werden (damit man im Notfall eben auch nen kleinen LKW mitm PKW abschleppen darf)
Der Führer des abgeschleppten Fahrzeugs muss nur geeignet sein und benötigt keine FE, da das Kfz nun als Fahrzeug betrieben wird
dieser Satz steht aber NICHT im Gesetz, NIRGENDS
dieser Satz gehört zum früheren SCHLEPPEN, aber das ja nun verboten ist §33 STVZO
der schreibt das sogar selbst weiter unten unter SCHLEPPEN
ZitatLiegen die Voraussetzungen des Abschleppens nicht vor, wird das Kfz verbotswidrig als Anhänger betrieben. Nunmehr liegt ein verbotenes Schleppen i.S.d. § 33 StVZO vor und ist ordnungswidrig.
FE-Rechtlich wird ein Zug gebildet. Man benötigt die Klasse BE, C1E oder CE, da das geschleppte Fzg. i.d.R. mehr als 750 kg zG aufweist. Nach dem alten FE-Recht, benötigt man die Klasse 2 (Zug mit mehr als 3 Achsen).
Der Fahrer des geschleppten Kfz benötigt keine FE, da sein Kfz verbotswidrig als Anhänger betrieben wird
leider hat er das auch im Abschleppen übernommen, das steht aber NIRGENDS im Gesetz,
Eventuell wurde das irgendwann geändert, aber ich finde nichts dazu wann bzw wo das steht
auf einer andern Seite die natürlich auch keine offizielle Rechtsseite ist, habe ich diesen Text gefunden
ZitatWenn ein Fahrzeug mit dem Nothilfegedanken „abgeschleppt“ wird, um eine Gefahr aus dem Verkehrsraum zu ziehen, dann muss nur der Fahrer des abschleppenden Fahrzeugs einen gültigen Fahrausweis besitzen. Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs muss keinen Führerschein besitzen.
Wenn das Fahrzeug nicht abgeschleppt sondern nur geschleppt wird und es keine Gefahr für den Verkehr darstellt, dann müssen beide Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis haben.
das ist das genaue Gegenteil von dem was ich kenne, aber da fehlt außerdem der Hinweis mit Klasse 2 beim Schleppen und der Hinweis das mit §33 eben das Schleppen eh verboten wurde
Ich bleibe auf jeden Fall bei der mir altbekannten Vorschrift und werde keinen ohne FS abschleppen, vor allem da man dazu mehr als nen FS braucht, nämlich Erfahrung
-
Genau meine Art praktizierter Humor
Solche Situationen kenn ich auch. Viele Haben immer Angst einen Anhänger vor einen zu haben... weil se denken man fährt nur Schneckentempo.
"Wenn auf dem Autobahnzubringer ein alter Polo hinter dir fährt und er dich unbedingt auf dem Beschleunigungsstreifen überholen will.
Du dann mal kurz die 500NM freien Lauf lässt und ihm zeigst wer hier vorn fährt....
#UNBEZAHLBAR!"
-
-
Ich vermute Petrus gings um den "Hänger"
-
Ja, es ging mir ums recht vorbeischleichen.
Wobei mir der Gedanke an 500NM auch reinlaufen würde - bei meinem Zugesel stehen nur im Optimalfall 300NM an
-
Du dann mal kurz die 500NM freien Lauf lässt und ihm zeigst wer hier vorn fährt....
#UNBEZAHLBAR!"
Naja ob unbezahlbar oder einfach nur Assi... Der Polo will auf die Fahrbahn. Gibt tatsächlich auf dem Beschleunigungsstreifen gas (die meisten schaffen das ja nun nicht) um ordentlich in den laufenden Verkehr einzuscheren. Nun beschleunigt derjenige, der die ganze Zeit eine durchgängige Geschwindigkeit gehalten hat, weil sein Schw... größer und sein Auto mehr PS hat. Da verstehe ich schon wenn ein Polofahrer mal ungehalten reagiert.
Sinnvolles und richtiges Verhalten wäre m.M. auf der durchgehenden Fahrbahn ein gleichmäßiges Tempo halten. Der auf dem Beschleunigungsstreifen kann so das Fahrzeug einschätzen und sich überlegen, ob er davor sprich er gibt ordentlich Gas oder dahinter sprich er reduziert seine Geschwindigkeit einscheren möchte. Aber auf der durchgehenden Fahrbahn Gas geben um einem schwächeren das einscheren unmöglich zu machen
Vor allem da hinterher das Auto ohne Anhänger eh schneller fahren wird.
-
-
Beim TÜV ist dan die Winderheilung
Und wegen der Zündspuhle fahr ich Benziner.
Ich fahr auch Benziner, auch wenn das eigentlich nichts zur Sache tut. Der Diesel musste nur für den Joke so her.
Aber worauf ich hinaus wollte: So einfach ist es heutzutage nicht mehr, egal bei welchem Antriebsprinzip. Selbst bei einem Benziner steckst du nicht mehr einfach die Zündspule ab, wenn die z.B. als einzelne Zündmodule je Zylinder ausgeführt ist, am besten noch als Zündleiste oder in den Ventildeckel integriert. Dann eher noch KW- oder NW-Sensor. Aber generell solltest du heutzutage wissen, was du tust, sonst kannst du mit solchen Übungen auch richtig Sachschaden anrichten.
Und dazu kommt, dass heute bei derartigen Manövern die Wunderheilung meist nicht mehr sofort vollständig ist, sondern so was meistens erstmal einen OBD-Fehler wirft, spricht, die Motorkontrollleuchte zündet. Das ist genau das, was du aufm Hof vom TÜV gebrauchen kannst...
-
Naja ob unbezahlbar oder einfach nur Assi... Der Polo will auf die Fahrbahn. Gibt tatsächlich auf dem Beschleunigungsstreifen gas (die meisten schaffen das ja nun nicht) um ordentlich in den laufenden Verkehr einzuscheren. Nun beschleunigt derjenige, der die ganze Zeit eine durchgängige Geschwindigkeit gehalten hat, weil sein Schw... größer und sein Auto mehr PS hat. Da verstehe ich schon wenn ein Polofahrer mal ungehalten reagiert.
Sinnvolles und richtiges Verhalten wäre m.M. auf der durchgehenden Fahrbahn ein gleichmäßiges Tempo halten. Der auf dem Beschleunigungsstreifen kann so das Fahrzeug einschätzen und sich überlegen, ob er davor sprich er gibt ordentlich Gas oder dahinter sprich er reduziert seine Geschwindigkeit einscheren möchte. Aber auf der durchgehenden Fahrbahn Gas geben um einem schwächeren das einscheren unmöglich zu machen
Vor allem da hinterher das Auto ohne Anhänger eh schneller fahren wird.
nochmal zum Verständnis....
Wir waren beide auf dem Beschleunigungsstreifen.
Er hinter mir. Er hat es aber nicht für nötig gehalten hinter mir zu bleiben und fuhr schon auf die Autobahn auf und war neben mir.
Sodass ich mich garnicht hätte einordnen können.
Bleiben zwei Möglichkeiten.
Bremsen oder Gas geben
-
So klingt es anders. Dagegen kann man dann nix sagen.
-
-
nochmal zum Verständnis....
Was heißt hier "NOCHMAL" ?
DAS hast du vorher nicht geschrieben ... Absicht, um zu provozieren ?
Da ist nichts mit "NOCHMAL".
Hättest das gleich geschrieben, wäre deine Beschreibung als voll OK angesehen worden.
-
"Wenn auf dem Autobahnzubringer ein alter Polo hinter dir fährt und er dich unbedingt auf dem Beschleunigungsstreifen überholen will.
Hättest das gleich geschrieben, wäre deine Beschreibung als voll OK angesehen worden.
Ich fand die Beschreibung verständlich
Ebenso die genussvolle Reaktion
Du dann mal kurz die 500NM freien Lauf lässt und ihm zeigst wer hier vorn fährt....