Letztens so einen Fall gehabt: ein entfernter Bekannter hatte einen selbstverschuldeten Auffahrunfall.
Wegen Ölaustritt (Ölkühler zerdrückt) wurde der Wagen abgeschleppt und untergestellt.
Dort hat dann der aufnehmende Beamte "unzulässige Spurverbreiterungen" erkannt.
Mein Bekannter hat erst dadurch davon erfahren, dass er vom Landratsamt ne schriftliche Mängelrüge mit Aufforderung zur Beseitigung erhalten hat.
Das war ein Riesentheater bis er das klären konnte, denn es waren definitiv keine Spurverbreiterungen verbaut.
Das konnte er dadurch klären, dass er vor Ort auf der Polizeistation Einsicht in die Akte bekommen hat (das geht normalerweise nur über einen Anwalt) und sich dann herausgestellt hat, dass der aufnehmende Beamte die neuen Bremsscheiben (genauer: deren Töpfe) als Spurplatten angesehen hat...
Die Rennerei und den Stress hat man dennoch, nur weil der Aufnehmende vor Ort nicht genau geschaut hat.
Und im Zweifel hätte man echt noch nen Anwalt einschalten müssen für so einen Quatsch.
Kuriose und unpassende Gespanne
-
-
weil der Aufnehmende vor Ort nicht genau geschaut hat.
ne ne ne : da das nicht den Tatsachen entsprach ... kann er das ja nicht gesehen haben.
Also war das Absicht ... oder Dummheit des Aufnehmenden ( Hallooo: Verkehrspolizei ... oder ? )
Und Dummheit würde ich offiziell keinem Polizisten unterstellen Oder ?
Was bleibt ? richtig !!!! -
Ja, so sieht es der Bekannte ehrlich gesagt auch... das es eher kein Versehen war.
War übrigens direkt meine erste Vermutung "der hat die Töpfe der neuen Bremsscheiben als Spurplatten missinterpretiert".
Aber DU hast das Geschiss am Hacken, denn so eine Polizistenaussage in der Akte zählt erst mal mehr als dein verzweifeltes "Da SIND keine Platten verbaut!" gegenüber der Schrieberstellerin in der Amtsstube.
"Dann können Sie ja zum TÜV, der kann das bestätigen!" (ja super, und die kosten habe ich an der Backe und du regulär deine Aufgabe abgeschlossen denn nur darum gehts der Tante!).
Wie gesagt: Riesentheater bis das geklärt wurde und es konnte auch nur deswegen geklärt werden, weil er ohne Anwalt dennoch Akteneinsicht bekommen hat und das "Beweisfoto" der Spurplatten sehen konnte.
Danach war das dann auf kurzem Dienstweg geklärt. -
-
Ich hatte mal einen Unfall in einem kleinen Ort. Auf einer, im rechten Winkel, abbiegenden Straße kam mir, auf meiner Fahrspur ein PKW entgegen und es kam zum Zusammenstoß.
Das entgegenkommende Fahrzeuge stand ca. 50cm neben "meiner" Bordsteinkante.
Polizei geholt. Alles vermessen und fotografiert.
Versicherungstechnisch gab es dann nur Probleme. Also wurde von mir geklagt.
Das Ende war Teilung 70/30, warum? Leider waren bei der Polizei die Unterlagen zum Unfall und die Fotos verschwunden.
Da hat mir die erfolgreiche Dienstaufsichtsbeschwerde auch nicht's genutzt. Denn egal wie wenig Mitschuld man hat (eigentlich hatte ich ja gar keine), die Hochstufung kam.
Ist aber auch schon etwas länger her, jetzt bin ich drüber weg.
Wichtig ist, alles selbst zu Dokumentieren, auf die Polizei ist kein Verlass.
-
Dein Unfallgegner war wohl mit einem bei der Polizei befreundet ...
manchmal verschwinden bei einer solchen Konstellation Beweise / werden wichtige Sequenzen auf Videos "versehentlich" gelöscht.
-
Dein Unfallgegner war wohl mit einem bei der Polizei befreundet ...
manchmal verschwinden bei einer solchen Konstellation Beweise / werden wichtige Sequenzen auf Videos "versehentlich" gelöscht.
Genau so war es. Die Verbindung kam aber erst durch großen Zufall mehrere Jahre später raus.
-
-
Bei Unfällen immer, wenn möglich, selbst dokumentieren. Schon mein Opa hatte immer ne Kamera im Auto liegen.
Und in der heutigen Zeit ist das ja auch mit Handy und co super einfach.
-
Das musst der heutigen Jugend aber noch dazu sagen - auch wenn denen das Handy sonst an der Hand festgewachsen ist, im Fall eines Unfalls vergessen sie es dann aber Fotos zu machen. Weiss in der Familie bzw. Bekanntenkreis allein vier Führerscheinfrischlinge (also unter 20 Jahren), die bei Unfällen "vergessen" haben Fotos zu machen.
-
Ja wie denn auch?!
-
-
selbst dokumentieren inkl aktenzeichen bzw name des "schreibers"
und sofort zum RA,dann kommt keiner auf die idee es schleifen zu lassen
bzw putzfrau hat den schreibtisch aufgeräumt
-
Argumentation ist immer, welchen Grund sollte der Polizist haben die Unwahrheit zu sagen.
Daher wird eher dem Polizisten geglaubt als dem Beschuldigten.
Du must gegen die Aussage eines Polizisten schon min. 2 Gegenzeugen haben.
Aus eigener zweifacher Erfahrung vor Gericht weiß ich, dass das nicht immer so ist, aber egal, lassen wir das.
Im Zweifelfall wird es wohl tatsächlich häufig so sein!?
Ich sage nur mal "Anscheinsbeweis" ohne Zeugen!
-
...ja super, und die kosten habe ich an der Backe...
Nö, hast Du nicht!
Ich habe denen für die unnötige Fahrt zum TÜV und wieder zur Polizei, jeden Meter in Rechnung gestellt inkl. Verdienstausfall und Telefonkosten.
Und nachdem ich dann letzlich mit dem Rechtsanwalt gedroht habe, habe ich auch nach über einem Jahr alles bis zum letzten Cent erstattet bekommen.
Eigentlich wollte ich auch noch die 2,35 ct Zinsverlust geltend machen.
wenn ich mir da jetzt die dummen Gesichter vorstelle, dann war mir das der Spaß wert, wenn auch tatsächlich unsinnig wie nichts anderes!
-
-
Hier mal wieder was zum Thema:
-
Eine Idee gehabt
-
von der Idee her gut gemacht, vernünftige Paletten, genug Gurte und hinten Magnetbeleuchtung dann wäre da nichts zu beanstanden gewesen
wiegen tut so nen Blechgarage nicht viel, wäre also kein Problem die so zu transportieren
-
-
Hier mal wieder was zum Thema:
Und dann sicher noch mit grünem Kennzeichen am Traktor und nicht für landwirtschaftliche Zwecke?
-
Und dann sicher noch mit grünem Kennzeichen am Traktor und nicht für landwirtschaftliche Zwecke?
Wenn die Garage für den Anhänger war, wäre das noch im erlaubten Rahmen.
-
Und dann sicher noch mit grünem Kennzeichen am Traktor und nicht für landwirtschaftliche Zwecke?
Naja, wenn die Garage für den Hof ist schon.
Oder als Unterstand für die Weide.
-
-
Überbreit kann ich mir auch nicht vorstellen, LoF darf ja 3m ohne Genehmigung soweit ich weiß.
-
Überbreit kann ich mir auch nicht vorstellen, LoF darf ja 3m ohne Genehmigung soweit ich weiß.
Das was da geschrieben steht ist ja auch "nur" die Verlautbarung der Polizei, die meint etwas festgestellt zu haben. Was davon nach einem ggfs. kommenden Gerichtsverfahren übrig bleibt ist fraglich.
Die Ergebnisse nach Gericht werden nur selten bis gar nicht veröffentlicht, da es für die Polizei nicht Werbewirksam ist und für die Medien nicht spannend genug. Evtl. mal in den passenden Zeitschriften für Trucker oder Landwirte suchen, da gibt es ab und zu mal Artikel von Rechtsanwälten die über solche sachen schreiben und auch beschreiben welche Fehler die Polizei macht in ihren Beweissicherungsmassnahmen.
Bitte den Post nicht falsch verstehen, wenn was falsch ist dann soll auch eine Kontrollinstanz das ganze beurteilen. Wenn man aber im Bereich Ladungssicherung und Fahrzeugprüfung selbst von den Zuständigen Experten oft falsche Aussagen bekommt (bestes Beispiel hier im Forum die HU Prüfer und PKW Anhänger) dann muss man schauen was am ENDE von dem Verfahren rauskommt. Das letzte Wort haben halt die Gerichte.