Beiträge von Pommi

    Ok, dann hat sich das hier gerade schon fast erledigt. Wenn j´nur rumgemotzt wird, wenn einer einen Vorschlag macht.


    Denn 1. Dachte ich da nicht nur an mich, sondern auch an andere. Gründe hatte ich ja schon mehrmals genannt.


    2. Scheinbar sind hier Neulinge nur gefragt, wenn sie Fragen haben. Vorschläge auf "Alteingesessene" sind scheinbar nicht gerne gesehen. Siehe hier oder meine Anfragen mit dem Gitter für meinen Hänger.


    3. Wars das für mich hier. Besonders, da jetzt auf den Teilen von mir rumgehackt werden, die ich selbst schon korrigiert hatte,

    https://www.gesetze-im-interne…usnv_9/BJNR317100998.html


    Und zum LKW und autobahnähnlich: Falls da jemand was bei Google sucht: Da stehen oft noch die alten Regeln, die vor etwas 6 -7 Jahren geändert wurden. Früher zählten 2 durchgezogene Linien als bauliche Trennung (was ich für vollkommenen Blödzinn halte). Dafür mussten dann aber mindestens 2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sein. Beides ist jetzt weggefallen: Es muß zwingen eine bauliche Trennung da sein. Und es zählt dann auch, wenn nur 1 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung da ist.

    Weißensee liegt sehr dicht an der Mitte Deutschlands. Macht man es in Bayern haben wir Norddeutschen eine extreme Anfahrt, macht man es in Schleswig-Holstein, müssen die Bayern extrem weit fahren.

    Siehste, genau das ist das, was ich meine. Wenn immer Mitte Deutschland kommt, haben die, die da in der Nähe wohnen, ständig nur kurze Anfahrt. Und alle anderen müssen dann jedesmal zig Kilometer fahren.


    Es geht mit nicht um eine bestimmte Region, sondern darum, dass nicht immer die gleichen Leute eine lange Anfahrt haben und immer die gleichen Leute "zu Hause pennen" könnten.


    Im Endeffekt kommt es dann nämlich dazu, dass immer die gleichen Leute da sind und viele gar nicht kommen können.Es gibt bestimmt ein paar, die auch mal gerne kommen würden, aber denen selbst 300 Km zu viel sind. Und damit meine ich nicht nur die Kosten. Ich persönlich kenne z. B. welche, die keine 2 - 3 Stunden Autofahren können. Auch nicht als Beifahrer.

    Ok,


    Habe mir jetzt mal die Ausnahmegenehmigung der StVO angeschaut.


    Ich frage mich jetzt ernsthaft, was die entsprechenden Leute reitet, die so inkonsequent Regeln aufstellen. Ein LKW bis 7,5 to zGG mit Anhänger darf auf Kraftfahrstraßen nur 60 Km/h fahren, auf autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 80 Km/h. Beim PKW gibt es diese Einschränkung "autobahnähnlich" nicht? Habe jetzt extra das Beispiel mit bis 7,5 to zGG geholt, da über 7,5 to zGG auch ohne Anhänger nur 60 Km/h gefahren darf, da ist der Anhänger nicht das Kriterium.


    Problem dabei ist ja: Wenn die Kraftfahrstraße nicht autobahnähnlich ausgebaut ist, kann man immer noch in den Gegenverkehr geraten. Und auch der Anhänger am PKW erhöht die Aufprallkraft. Ergo meiner Meinung nach inkonsequent, LKW zu beschneiden, PKW aber nicht.

    Nein. Ist auch bei LKW-Fahrern (meinen lieben Kollegen) ein riesengroßer Irrtum. Die Kraftfahrstraße muss autobahnänlich ausgebaut sein, ansonsten gelten die gleichen Regeln wie auf Land- oder Bundesstraßen mit der Ausnahme, dass das Fahrzeug eine eingetragene bauartgenehmigte Höchstgeschwindigkeit von über 60 Km/h hat.


    Eine Kraftfahrstraße hat keinen Einfluß auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, weder bei PKW, LKW, Motorrad, Bus noch Anhänger.

    Ja, der alte 3er wird in der Regel in BE und C1E umgeschrieben. Damit darf man 2-Achs-Anhänger ziehen. Mit dem alten 3er war das nicht erlaubt.


    Und wenn der alte 3er auf C1E umgeschrieben wurde, steht da oft halt diese 12 to maximales Gesamtzuggewicht. Wenn das mal drin steht, bekommt man das schwer wieder auf die 18,75 to, die mit dem alten 3er möglich waren. Da musste man beim Umschreiben vom alten 3er in BE/C1E aufpassen, dass die das 18,75 to eintragen.

    Heute mal meinen Anhänger richtig voll geladen (und immer noch nicht das zGG erreicht).


    25 kleine HD-Strohballen, einer etwa 10 Kg. 2 Hochkant an die Bordwand, je 4 Rechts und links Hochkant an den Seiten nach hinten, 2 Hochkannt an die Heckklappe. Zwischen die 8 an den Seiten 3 Stück mit der schmalen Kante nach unten dazwischen, da drauf dann 4 Stück wieder Hochkant und jeweils 3 mit der schmalen Längskante auf die 8 hochkantigen an den Seiten. Plane drüber, 3 Gurte. 2 jeweils von vorne links bzw. rechts nach hinten rechts bzw. links. Dabei so, dass jeweils die vorderen und hinteren Äusseren von den Gurten gehalten wurde, Den 3. Gurt dann in der Mitte um die mittlere Lage. Alles bombenfest, selbst nach knapp 30 Km Landstrasse und 30 Km Autobahn.


    Die Ballen waren für eine Bekannte als Einstreu in einem kleinen Pferdestall.

    da frag ich mich ob ich damals auf' m Amt richtig aufgepasst hab, bei mir steht auch was von 12 t drin, hatten in der Fahrschule damals 19 t bei Landwirtschaft ausgerechnet...

    18,75 to. 7,5 to Zugfahrzeug plus 12,25 to Anhänger (1,5fache vom Zugfahrzeug).


    Das Problem: Bekommt man sehr schwer wieder umgeschrieben.


    Und beim alten 3er durftest du keinen 2-Achser-Anhänger ziehen, mit dem BE darfst du es.

    Die Idee den Spalter als Ladung auf nen normalen Anhänger zu packen ist mir auch schon gekommen, allerdings dürfte ich das Ganze dann ja wirklich nur mit Spanngurten sichern damit es auch als Ladung zählt.

    Warum? Muss doch nur einfach gelöst werden können


    Wenn du dir also einen kleinen Anhänger holst (evtl. nen Motoradtrailer) und da dann ein Gestell drauf, wo man den Spalter praktisch reinsetzt und den Spalter in Querbewegung sperrt, dann mit 2 - 4 Klemmteilen und Knebelverschluß. Man muß ja die Ladung nicht vom Anhänger nehmen.


    Ne Plane/Spriegel zählt ja auch als Ladung, wenn du die mit 4 Schrauben sicherst, sie dann aber einfach abzunehmen ist, oder irre ich mich da?

    "Von der Stange" bekommst Du 1800 kg als Einachser und 2000 kg als Tandem. Da machts dann doch einen Unterschied.


    Ablasten braucht man ja nur für Führerschein oder 100 kmh.

    Schon alles richtig, ABER:


    1. Auf 50 - 100 Kg mehr Nutzlast kommt es mir nicht an, werde weder den 1800er Einachser noch den 2000er Tandem an die Grenze beladen. Wie gesagt, bei mir kommt meistens auf das Volumen an.

    2. Läuft der Tandem ruhiger, hat weniger Bodenlast und kann den Hänger auch mit dem Auto in den Hof drücken (wenn ich ihn im Spiegel sehe, was bei meinem Jetzigen erst ist, wenn er schon schief steht. Zu schmal und zu niedrig. Deshalb kommen demnächst 2 Halter für "Besenstiele" an die hinteren Ecken).

    3. Wenn ich 30-Tonnen-Sattel ziehen darf, darf ich ach nen 3,5-Tonner PKW-Anhänger ziehen (mit dem Führerschein). Wenn mans genau nimmt, sogar 32,5-Tonnen, 7,5 Tonnen Leergewicht und 25 Tonnen Ladung. Und technisch darf er sogar 39 Tonnen Gesamtgewicht haben.

    Und 4. (gerade noch eingefallen): 100 Km/h zählt ja nur Autobahn und autobahnähnliche Kraftfahrstraße. Und 95 % fahre ich über Dorf und Land. Wundere mich immer, wie viele mit 100er Aufkleber auch auf der Landstraße 100 Km/h gfahren. Und das mit nem ungebremsten 750 Kg Hänger. Wahrscheinlich sehen die den hinter ihrem SUV nicht und haben den 50 Meter nach Abfahrt vergessen.....

    Schöne Länge, aber die Zuladung wäre das K.O.-Kriterium.

    Normal auch bei mir. Aber in der Nachbarschaft gibt es genug mit z. B. 2-to-Hänger, die ich ausleihen kann und die meiste Zeit fahre ich nur leichtes Zeug.


    Aber sobald ich mal 2.000 € frei habe, kommt ein 1800Kg Hochlader von nem Anhängerbauer in der näheren Umgebung. Ok, wird wahrscheinl doch nen 2.000 Kg, das Ablasten werde ich mir wohl schenken. Leergewicht ändert sich dadurch nicht und das gesparte Geld zum Ablasten stecke ich dann in Plane und Spriegel.

    Die können nicht nicht, die wollen nicht. Die müssten dann nämlich eine 4 m x 2.5 m Platte bestellen. Ich habe in meinem Geburtsort einen Holzgroßhändler, einen in der zugehörigen Kreisstadt und mehrere Dachdeckerzubehörfirma. Alle könnten die bestellen.


    Aber falls du doch noch einen findest: Stell dich darauf ein, dass es relativ teuer wird. Oder bestell Online. Da kostet dann der Transport etwas.

    Sieht mir nach einer Drehstabfederung aus. Da scheint sich auf der rechten Seite wohl der Federstab verabschiedet zu haben. Wenn ein Stoßdämpfer defekt ist, hängt das Fahrzeug normal nicht runter. DIe Höhe wird von der Feder gehalten. Der Dämpfer ist nur dafür da, das es nicht ewig nachfedert.


    Einer eine andere Meinung?

    Dünne Stege haben nur die Gitter zum Befestigen von Kies/Split. Die Rasengittersteine aus Kunstoff haben auch breite Stege wie die Betonsteine, vielleicht nicht ganz so breit, aber unbedenklich für Reifen.


    Da sollte man dann schon drauf achten, wenn man welche aus Kunststoff kauft. Auch wenn da befahrbar dran steht, die mit den dünnen Stegen sind nur befahrbar, wenn die Zwischenräume mit Kies/Splitt gefüllt sind, sonst knicken die ein.