Außergewöhnliche Anhänger

  • http://up.picr.de/27202701oe.jpg


    Ohman die Achspositionierung sieht ja ma richtig dumm aus. Wieso macht man sowas? :confused:


    Wenn da mal 'n Fahrzeug ohne Motor o.ä. unterkommt... da bekommt man ja nie Stützlast hin.



    Ich denke das das einfach ein Spezialanhänger für entweder ein bestimmtes Fahrzeug ist oder evtl allgemein für sehr tiefe Kisten.


    Weil man auf den Anhänger einen wirklich sehr flachen Auffahrwinkel hat - zumal die letzten 40 cm noch leicht nach oben geändert sind ;)


    Aber deine Bedenken mit der Stützlast teile ich :o


    MfG Michael

  • Für 3,60 EUR isser doch okay ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Bitte die Links immer kürzen und richtig einstellen so das sie anklickbar sind


    einfach nur ebay.de dann item dann die Nummer, das reicht


    und dann das Häckchen setzen unten bei Links umwandeln


    oder in ein Wort packen, macht sich noch besser


    ebay


    einfach auf die Weltkugel klicken und dort die URL eingeben

  • echt geiles Teil: 750kg, mit Bremse als hydr. Kipper, Herst. Kastner (nie gehört), steht leider zu weit weg...
    http://www.ebay.de/itm/322357657950


    Cool, da passt ja 1,5m³ Sand drauf! :evil2:


    Zitat

    und hier gerade noch gefunden: gebremste Abschleppache als Eigenbau, pfiffig:
    https://www.ebay-kleinanzeigen…nzeige/572781417-276-4367


    Das ist tatsächlich ein netter / interessanter Ansatz! :super: Leider für mich immer noch ein bisschen zu viel in der Grauzone (Abschleppachse?! Anhänger?! Wenn zweiteres.... es ist ja nur eine Achse gebremst... die vom Auto nicht. Muss dann hinten auch 'ne rote Fahne ans Auto?! Ist ja sogar z.T. mehr als 3m "Überhang"...)
    Aber PRINZIPIELL, hab' ich ja nicht mal was gg. Abschleppachsen. Nüchtern betrachtet sind die sogar 'ne ziemlich effiziente Art, ein Auto zu transportieren: Nicht viel Gewicht -> spart Sprit, Autos mit weniger Anhängelasten reichen ggf. zum Transport; wieso soll man immer 'n 600kg Eisenschwein mit umherzerren?!
    LEIDER ist die Gesetzeslage in DE da halt sehr konservativ.
    Was wird der haben?! Vllt. 'ne 1500kg-Bremse. Maximal machbar (ohne dass es sackschwer und doof wird) wären 1800kg. Wenn man dann aber 'n Auto hat, das ~2200kg wiegt... wirds schon eng. Da ist sicher öfter Bremse nachstellen angesagt... bzw. eigentlich fährt man die meist in Überlast. Dürfte meiner Meinung nach eigentlich nicht sein... aber k.A.
    ALLERDINGS... bleibts dabei... jedes Mal, wenn ich so 'ne ver*********, ver***** Sedelmayer Abschleppachse sehe... könnte ich nur kotzen! :dagegen:
    Und was die Leute für diesen Schrott noch verlangen... als wären die vergoldet. :augenreib:

  • Ich erweiter deine Grauzone mal:


    - Abschleppen ist Abschleppen, ist Pannenhilfe - hierbei gibt es keine Gewichtsbeschränkung (wer kennt noch die Audi Quattro-Werbung mit dem Tanklaster hintendran?).


    - Du willst aber eine günstige TRANSPORT-Möglichkeit haben, hierbei gelten wieder die Anhängelasten. Und zum Thema Überhang: Du rechnest den Überhang ja ab Beleuchtung, nicht ab Achse! Dafür gibt's dann Magnet-Rückleuchten, die ans zu transportierende Fahrzeug gehängt werden. Bleiben noch die Punkte: Dreieckige Rückstrahler (okay, mit Magnet/Kabelbinder/whatever auch noch leicht umsetzbar) und Kennzeichen. Das Kennzeichen der Transportachse darfst du aber meines Erachtens nicht einfach an das Fahrzeug hängen. Wiederholungskennzeichen, wie beim Fahrradträger? Ich hab keine Ahnung....

    MfG,
    Jay


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  • Man mag mich korrigieren, aber das Problem (nach deutschem Recht) ist doch schon das an dem Anhänger dann nur die vordere Achse gebremst ist. In DE müssen am Drehschemel alle* Achsen gebremst sein.


    Und das die Lösung mit dem großen Drehkranz günstiger ist als ein kompletter Anhänger möcht ich auch mal bezweifeln.



    mfg JAU


    *) Sonderfälle wie "Gummiwägen" mal außen vor.

    No Shift - No Service

  • Ich meine mal gelesen zu haben das die Abschleppachsen oder auch Schlepphunde nur wirklich zum abschleppen von liegen gebliebenen Fahrzeugen gedacht und zulässig ist.


    Zum normalen Transport also Prinzipiell unzulässig - in irgendeinem Campingforum hab ich das mal gelesen weils mich auch interessiert hat.


    Desweiteren simmt die Aussage über mir nicht "zum abschleppen gelten keine Gewichtbeschränkungen"
    Ich kann doch auf meinen Autoanhänger nur so viel aufladen wie zulässig ist oder nicht?
    Nur mit dem "Notfallgedanken" darf ich noch lange keinen Sattelzug aufladen auf meinen Anhänger.
    Und selbst beim schleppen gelten normal die zulässigen Gewichte wobeis da eher eine Grauzone ist denk ich mal


    Mfg Michael

  • Und selbst beim schleppen gelten normal die zulässigen Gewichte wobeis da eher eine Grauzone ist denk ich mal


    Mfg Michael


    Hi


    Es wird unterschieden in Anschleppen, Abschleppen und Schleppen.
    Anschleppen:
    Damit den Motor in gang bringen. Dabei gelten keine Fahrzeuglängen und Anhängelasten, Jeder braucht den Führerschein für sein Fahrzeug.
    Abschleppen:
    Der hinten drin sitzt braucht keinen Führerschein. Der vorne drin sitzt für das ziehende Fahrzeug. Dabei gelten ebenfalls keine Zuglängen und Anhängelasten. Sonst könnte man ja auch keinen Gelenkbus abschleppen.
    Schleppen:
    Das bedeutet das wegschleppen von Fahrzeugen zum Beispiel aus dem Halteverbot. Hierfür ist Klasse 2 und eine Schleppgenehmigung erforderlich.


    So haben wir uns mal Erkundigungen eingeholt als wir noch selber LKW abgeschleppt haben. Mittlerweile machen wir das nicht mehr.


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung


  • Nunja wenn bei einem Einachser eine Achse gebremst ist, dann sind doch alle Achsen gebremst.

  • Desweiteren simmt die Aussage über mir nicht "zum abschleppen gelten keine Gewichtbeschränkungen"

    Abschleppen ist prinzipiell ohne Anhänger, sondern mit Abschleppseil oder Abschleppstange!



    Abschleppen:
    Der hinten drin sitzt braucht keinen Führerschein. Der vorne drin sitzt für das ziehende Fahrzeug. Dabei gelten ebenfalls keine Zuglängen und Anhängelasten. Sonst könnte man ja auch keinen Gelenkbus abschleppen.

    Auch nur halb richtig: Wenn ein PKW einen PKW abschleppt, brauchen entweder beide einen PKW-Führerschein oder der im vorderen Fahrzeug einen LKW-Führerschein und der im abzuschleppenden Fahrzeug keinen Führerschein, er muss aber fähig sein, ein Auto zu bedienen. Ein 8 jähriger wird das also eher nicht können, ein 14jähriger aber durchaus.

    MfG,
    Jay


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  • Auch falsch, Mindestalter zum Führen eines KFZ ist 15 Jahre. Par. 10 FeV.
    Und der vorne braucht den für das ziehende Fahrzeug passenden Führerschein. Geregelt ist das Abschleppen in Par. 15a der StVO. Wieso sollte man dann mit dem PKW und seinem PKW-Führerschein keinen anderen PKW abschleppen dürfen?
    Würde die Idee des Abschleppens (Hilfe in einer Notlage) ad absurdum führen.


    LKW-Führerschein braucht man beim Schleppen, z. B. bei nicht angemeldetem geschleppten Kfz.