Abschleppachse / Schleppachse / Schlepphund - Infos zur Zulässigkeit und Technik

  • ...oah jetzt les' ich das mit den Schleppachsen zum 1. Mal wg. dem Kommentar von Focus (Herzlich Willkommen bei den Anhänger-Verrückten im Übrigen! ;) ) und kann - da u.a. auch verjährt - sagen:
    Ich könnte jede Schleppachse, die ich sehe, sofort in die nächstbeste Tonne treten! :mad: So'n Kackteil hat bei meinem Traumwagen - 'nem 96er Buick Roadmaster - den hinteren Kotflügel verbeult! Das Dreckding! Einziger Wermutstropfen: Die Brille war wg. des schieren Gewichts nach der Abschleppaktion krumm! :biggrins:


    Naja da Bilder mehr als 1000 Worte sagen:


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    zu schmal war 'se auch noch:
    lol2.jpg


    Zugfahrzeug natürlich auch wahnsinnig adäquat ausgewählt - das Beste, was ich nämlich finden konnt' :D
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    lol6.jpg


    Naja man war halt jung und hatte kein Geld... :biggrins:


    Wobei ich eh' lachen muss - wenn ich den Bilderordner vom Roadmaster durchgehe, gibts gefühlt eh' mehr Bilder, wo er gezogen / abgeschleppt oder aufm trailer transportiert wird, als dass er aus eigener Kraft fuhr :weglach:


    Jedenfalls - ich frag' mich echt, was die Leute z.T. so "ausrasten" über diese Abschleppachsen, die werden preislich ja echt bitterbös' gehandelt. Für mich hat jede nur Schrottwert.


    Gruß Jonas


    Ich muss echt nochmal in alten Bilder-Ordnern kramen, find' ich bestimmt noch das ein-oder-andre Anhängerbild...

  • Ich könnte jede Schleppachse, die ich sehe, sofort in die nächstbeste Tonne treten! :mad: So'n Kackteil hat bei meinem Traumwagen - 'nem 96er Buick Roadmaster - den hinteren Kotflügel verbeult! Das Dreckding!

    Was kann die Schleppachse dafür, dass Du sie gnadenlos überladen hast?
    Genau, gar nichts!


    Einziger Wermutstropfen: Die Brille war wg. des schieren Gewichts nach der Abschleppaktion krumm!

    Du arme Schleppachse, hat Dir der böse Jonas Aua gemacht. Warte ich nach ein Pflaster drauf :biggrins:


    Gruss georg123

  • [...Thema geteilt - hier Fortsetzung der (Ab-)Schleppachse in eigenem Thread....]



    Das selbe gilt auch für Abschleppachsen.

    Ich habe damals mein Vectra B so mal Abgeschleppt. Die Polizei kam und hatte mich damals kontrolliert und die weiterfahrt untersagt.

    Das ging 2 Stunden lang die Diskussion bis hoch zum technischem Polizeiamt. Nachher waren es 5 Polizisten in 2 Autos die mich nicht weiter fahren lassen haben.


    Es wurde der ADAC gerufen um das ganze von der Straße zu entfernen.


    Als dieser dann eintraf und verstanden hatte um was es ging, hat er sich eingeschalten und ebenfalls angefangen zu diskutieren. Er war der selben Meinung wie ich und meinte das sei nicht korrekt wenn er das jetzt abschleppe.


    Dann würde die Dekra Hauptstelle in Magdeburg kontaktiert und ein Prüfer der sich in der Nähe befand wurde von der dekra angeordnet vorbei zu fahren und sich das ganze anzuschauen.


    Wieder 30 min später

    Kam der dekra mann. Der guckt.

    Der guckt die Polizisten an und fragt, wo ist das Problem? Er hat alles korrekt befestigt und eine Beleuchtung ist ebenfalls montiert.

    Warum bin ich hier?


    Ich und der ADAC fritze gucken uns an und strahlen beide bis über beide Ohren.


    Ich durfte also nach etwas über 2 Stunden weiter fahren und habe mich gefühlt wie Gott. ??

  • Da hast du trotzdem mehr Glück als Verstand gehabt.


    Selbst wenn es schön aussieht, ist es schlussendlich ein "Ungebremster Anhänger" und ich denke kaum das der astra ungebremst 1400kg (oder in der Richtung) ziehen darf.


    Ist nicht ohne Grund verboten in diesem Land.



    Man sieht halt immer wieder was passiert, wenn fehlendes Zugfahrzeug und nicht passender Führerschein zusammen kommen, man versucht mit der Brechstange diverse Dinge durch zu drücken.


    Ich freue mich auf ein ehrliches gewogenes Gewicht von deinem Eduard,

    Meiner kommt schon ohne Rampen und Reserverad auf 620kg.


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Und wieder leider jemand mit Halbwissen.

    Tut mir leid OmegaBenni.


    Leider hast Du da vollkommen Unrecht und bist in die selbe Falle wie die Polizisten getreten.


    Diese Abschleppachse ist eine Bergemittel wie ein Abschleppseil.

    Bei einem Abschleppverfahren sind sämtliche technische Daten ausser Kraft gesetzt.

    Es zählt keine Anhängelast. Es zählt keine stützlast. Es zählt kein zulässiges Gesamtgewicht. Es zählt keine Führerscheinklasse.


    Bitte richtig informieren.

    Wie gesagt ich mache das nicht wenn ich es nicht darf.

    Es war alles korrekt.

    Bitte also nicht immer alles schlecht reden, nur weil man selbst mal was nicht weiß.

  • Wie weit darf ich denn Abschleppen?

    Hallo.


    Ich habe 2 Links eingefügt.

    Bitte ließ dir das durch. Da bleiben eigentlich keine Fragen offen.


    Wenn doch, dann einfach noch mal schreiben. Ich versuche nach bestem Wissen zu antworten. Und wenn ich etwas nicht weiß, dann gebe ich das auch zu.

    ?

  • FS ist schon wichtig, diese Achsen sind nur mit Klasse 2 bzw BE erlaubt, das gilt auch beim normalen Schleppen, nur beim Abschleppen als Pannenhilfe reicht beim ziehenden Fahrzeug Klasse 3 bzw B, zum Schleppen braucht man beim ziehendem Fahrzeug Klasse 2 bzw BE, dafur braucht derjenige der hinten drin sitz keinen FS, er muss lediglich mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut sein

  • FS ist schon wichtig, diese Achsen sind nur mit Klasse 2 bzw BE erlaubt, das gilt auch beim normalen Schleppen, nur beim Abschleppen als Pannenhilfe reicht beim ziehenden Fahrzeug Klasse 3 bzw B, zum Schleppen braucht man beim ziehendem Fahrzeug Klasse 2 bzw BE, dafur braucht derjenige der hinten drin sitz keinen FS, er muss lediglich mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut sein

    Hallo lieber Moderator. Das ist zum Teil Falsch. Zum Teil richtig.

    Was früher einmal war weiß ich nicht.

    Mein Wissensstand ist von Anfang Januar 2019.


    So kann ich dir mitteilen das bei einer Abschleppachse und einer Schleppachse keine Unterschiede gibt. Es ist entweder beides das selbe oder eine schleppachse gibt es nicht mehr.

    Mit meinem Wissensstand kann ich nur sagen es gibt Abschleppachsen. Diese werden teilweise zum schleppen Missbraucht. Das ist dann nicht zulässig.


    Wer eine Abschleppachse jedoch nutzt um Abzuschleppen, der braucht auf keine Führerscheinklasse achten.

    Desweiteren muss beim abschleppen mit einer Abschleppachse niemand hinten drin sitzen. Das ist einer der Vorteile einer Abschleppachse - ich brauche niemanden. Ich kann alles alleine machen.


    Bitte die 2 links lesen. Ist wirklich interessant.




    Übrigens noch ein Hinweis:


    Wird ein Fahrzeug auf einem Anhänger transportiert, dürfen Sie darin keine Personen aufhalten.


    Beim Abschleppen, egal ob mit Seil, Stange oder Abschleppachse dürfen die Personen die zum Pannenfahrzeug gehören darin während des Abschleppvorgangs sitzen bleiben!


    Das weiß auch nicht jeder..

  • Wo ich drauf hinaus wollte ist, dass man Fahrzeuge nur aus dem Gefahren bereich oder bis zur nächstgelegenen Werkstatt abschleppen darf.

    Das andere ist Schleppen und das ist mit dem Ding untersagt.

    Wie ich deinen Links entnehmen konnte.

    Zu der Zeit als ich Führerschein gemacht habe war es bei längeren Strecken noch erlaubt, wenn der Fahrer des Zugfahrzeugs Klasse 2 hatte und hinten ein Fahrer mit Klasse 3 drin saß.

    Während beim Abschleppen es reichte wenn hinten ein 16 jähriger Lenker drin saß.

    Bevor ich den Aufwand mit so einer Achse treibe häng ich ne Stange dazwischen.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Das ist alles korrekt.

    Genau so ist es. ???

    Das besagte schleppen gibt es offiziell nicht mehr. Es ist geht nur noch abschleppen.


    Das mit der Eisenstange ist durchaus nachvollziehbar.




    Nun aber kurz ein Überblick :


    Abschleppseil:


    Das Auto muss rollen bremsen lenken können.

    Automatikfahrzeuge nicht abschleppbar

    Eine zweite Person muss dabei sein

    Die Elektrik am Fahrzeug muss funktionieren

    Der Fahrer sollte kräftig sein, wenn das Auto nicht läuft, ist das lenken und bremsen äußerst schwer



    Abschleppstange:


    Das Auto muss rollen lenken können.

    Automatikfahrzeuge nicht abschleppbar

    Eine zweite Person muss dabei sein

    Die Elektrik am Fahrzeug muss funktionieren

    Der Fahrer sollte kräftig sein, wenn das Auto nicht läuft, ist das lenken äußerst schwer

    Das bremsen übernimmt das Zugfahrzeug


    Abschleppachse :


    Das Auto muss auf EINER der beiden Achsen Rollen können.

    Das Auto muss NICHT lenken oder bremsen können

    Automatikfahrzeuge abschleppbar, wenn die Antriebsachse auf dem Schleppwagen steht

    Eine zweite Person muss NICHT dabei sein

    Die Elektrik am Fahrzeug muss NICHT funktionieren, da externe Elektrik angebracht wird


    -Der Fahrer sollte kräftig sein, wenn das Auto nicht läuft, ist das lenken und bremsen äußerst schwer - entfällt vollständig




    Vielleicht sind so die Vorteile besser zu erkennen. ?





    Übrigens im Beispiel meines Vectra B, dieser ist ebenfalls ein Automatikfahrzeug. Genauso wie der silberne und schwarze Astra auf den Bildern und mein jetziger A6 ist ebenfalls ein Automatik. ?

  • Und wieder leider jemand mit Halbwissen.

    Tut mir leid OmegaBenni

    Braucht dir nicht leid tun, ich habe mich in den letzten Jahren wirklich nicht weiter mit dem Thema beschäftigt, da es für mich keinen Sinn ergibt.


    Denn abschleppen ist ein sehr eng begrenzter Begriff, und wenn ein Fahrzeug einen Defekt hat fange ich nicht solche Aktionen an.

    Entweder ein Seil /Stange für kurze Distanz oder vernünftig auf einen Trailer bzw abschleppwagen.


    Gruß benni


    PS. Soll das hier alles so durcheinander bleiben in dem thread, oder soll das mal einer von unseren fleißigen mods aufräumen /sortieren?

    Geht ja eigentlich um den Eduard, aber da blickt keiner mehr durch mittlerweile

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Gruß benni


    PS. Soll das hier alles so durcheinander bleiben in dem thread, oder soll das mal einer von unseren fleißigen mods aufräumen /sortieren?

    Geht ja eigentlich um den Eduard, aber da blickt keiner mehr durch mittlerweile

    Das ist eine berechtigte Frage Benni. ? Ich weiß nicht wie ihr das handhabt in eurem treat. Ich freue mich nur über die rege Beteiligung und es wäre natürlich schade etwas zu löschen. Schade ist aber auch die unübsichtlichkeit.


    Ich wüsste selbst auch nicht wie man das korrekt handhabt, so das nix unter geht. ? Tut mir leid, das durcheinander.

  • Ich habe den Teil der (Ab-)Schleppachse mal extrahiert und hier ein eigenes Thema dafür aufgemacht.


    Ich verweise zusätzlich zu allem gesagten auch auf einen vorhandenen Schleppachsen-Thread:

    Schleppachse, Schlepphund - Infos und Bauanleitung

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Das habe ich gefunden der soetwas gewerblich verkauft:


    Zitat

    Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorstehenden Daten wird keinerlei Haftung seitens Car Caddy Vertriebs GmbH übernommen. Die Zusammenstellung der Daten ersetzt zudem keine eigenständige Prüfung durch den Verwender des Produkts über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.

    Der CarCaddy ist eine Abschleppachse. Die Nutzung von Abschleppachsen ist nur zulässig im Rahmen des Nothilfegedankens und zum Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen. Abschleppachsen sind keine eigenständige Fahrzeuge. Der CarCaddy ist nicht zulassungspflichtig (§3 FZV) und nicht betriebserlaubnispflichtig (§3 FZV). Der CarCaddy ist nicht bauartgenehmigungspflichtig (§22 a (1) Nr. 6d) und da zulassungsfrei, auch von der Steuerpflicht befreit (KraftSTG). Da steuerfrei, ist der CarCaddy auch nicht versicherungspflichtig (PflVG). Der CarCaddy ist ebenso von der Hauptuntersuchung/Prüfbuch befreit (§29, Anl VIII).

    Der CarCaddy ist so gebaut und ausgerüstet, dass auch bei Belastung durch das abzuschleppende Fahrzeug bei Betrieb, niemand geschädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt werden kann (§30). Der CarCaddy ist schmaler als 2,55m. Die Gesamtlänge von CarCaddy und geschlepptem Fahrzeug ist lt. Gesetz nicht begrenzt (§32; s. Am.). Die zulässige Achslast (Tragkraft) des CarCaddy ist auf 1000kg begrenzt (§34). Das Gesamtgewicht von Abschleppachse und abzuschleppendem Fahrzeug (max. zulässiges Abschleppgewicht) ist beim CarCaddy lt. Betriebsanleitung auf 2.200kg begrenzt. Seitens des Gesetzgebers ist das Gesamtgewicht nicht beschränkt (§34).

    Der CarCaddy hat keine Radabdeckungen, da diese nicht vorgeschrieben sind (§36a). Er hat keine eigenen Bremsen (i.d.R. wird auch in der Praxis davon abgesehen; §§41 oder 65). Der CarCaddy verwendet bauartgenehmigte Zugvorrichtungen (§43) und bauartgenehmigte Leuchtmittelträger (§§49a & 53 (5)). Während des Abschleppvorgangs, verwendet der CarCaddy, die Warnblinkanlage (§15 a StVO). Er ist mit einem Typenschild/Fabrikschild ausgestattet (§59) und verwendet kein eigenes Kennzeichen (§ 10 FZV, § 64 b). Da der CarCaddy und das abgeschlepptes Fahrzeug keine Transporteinheit (§32 & §34 StVZO) bilden, handelt es sich nicht um einen Zug im Sinne von §32 und §34 StVZO.

    https://www.carcaddy.de/



    Auch hier steht das ein Fahrzeug per Abschleppachse abgeschleppt werden darf:

    https://www.bussgeldkatalog.ne…lassungsordnung/33-stvzo/


    Zitat

    Was beim Abschleppen von Fahrzeugen zu beachten ist:

    • bis zur nächsten Abfahrt: Wenn Sie auf der Autobahn ein Fahrzeug abschleppen, müssen Sie diese bei der nächsten Gelegenheit bzw. Ausfahrt verlassen.
    • kein Auffahren auf Autobahnen: Schleppen Sie ein Fahrzeug auf einer anderen Kraftfahrstraße ab, dürfen Sie nicht auf die Autobahn auffahren.
    • Nutzung der Kfz-Warnmarkierung: Beide Fahrzeuge müssen während des Abschleppens das Warnblinklicht eingeschaltet lassen.
    • Krafträder: Es dürfen wegen der Fahrinstabilität keine Krafträder abgeschleppt werden.
    • Kommunikation: Die Fahrer beider Fahrzeuge müssen sich vor Beginn des Abschleppvorgangs über Zeichen verständigen, um sich im Verkehrsgeschehen verständigen zu können über z. B. Brems-, Anfahr- und Abbiegevorgänge.
    • Mittel: Abgeschleppt werden darf ein Kraftfahrzeug per Kette, Seil, Abschleppstange oder Abschleppachse. Bei defekten Bremsen muss die Abschleppstange eingesetzt werden.
    • Geschwindigkeit: Eine Geschwindigkeit von 30 km/h sollte während des Abschleppvorgangs aufgrund des geringen Abstands nicht überschritten werden.

    EDIT:

    Zum Thema Geschwindigkeit beim abschleppen habe ich noch etwas interessantes gefunden:

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  • Wie weit darf ich denn Abschleppen?

    §15a STVO gibt dazu keine Auskunft.

    Es gibt Einschränkungen in Bezug auf Autobahn, aber nicht auf Entfernung allgemein. Wer weiß wo das definiert ist, nur her damit.


    Das besagte schleppen gibt es offiziell nicht mehr.

    §33 StVZO sagt dazu nur:

    Zitat

    Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

    Im Zuge der letzten Änderung wurde auch die Ausnahme davon gestrichen.


    Bin gerade auch diese Liste an Gesetzten teilweise durchgegangen: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=100655#:~:text=§%2030%20StVZO%3A,gefährdet%2C%20behindert%20oder%20belästigt%20wird.


    Furchtbar veraltet, ich hab nur eine aktuelle Erwähnung von Abschleppachsen (§53) wiedergefunden.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Darf man die Achse "auf Leerfahrt" auf eigener Achse bewegen (so wegen Kennzeichen und Beleuchtung) oder muss man die verladen zum Pannenfahrzeug bringen?

    Das würde die recht aufwändige Konstruktion des CarCaddy erklären :/