Maut bei Anhänger?

  • Ja Moini!

    Ich habe die SuFu schon genutzt, werde nicht schlau. Hab Google befragt und Seiten der öffentlichen gelesen. Nichts gefunden oder och stelle mich schwer vom Begriff.


    Rahmenbedingungen:

    Fahrzeug Mercedes Transporter als LKW zugelassen. ZGG von diesem 3050kg. Private Adresse. Privater Halter. Nichts gewerbliches oder so.

    Aktuell mit 600kg Anhänger unterwegs.

    Anschaffung von einem 2700/3000/3500kg Anhänger geplant. Ebenfalls rein privat. (Ihr kennt es, Baustoffe holen und Schutt weg. Erde, Holz oder wenn Kleinanzeigen mal wieder kickt. etc.)


    Nun gibt es dieses Mautgesetz bzw. dessen Änderung.


    Zählen dann auch alle Zugkombinationen darunter wie ich sie aktuell fahre oder fahren werde?


    Ich sehe da nicht durch. Könnt ihr Licht ins dunkle bringen?


    Vielen Dank!


  • Servus Rick und willkommen hier im Forum. Also Sonntagsfahrverbot weiss ich - aber zur Maut gibts hier andere kluge Köpfe ;)

  • es gibt einen ganz einfach Satz, der eigentlich alles sagt


    Die technisch zulässige Gesamtmasse bei Fahrzeugkombinationen wird aus der Summe der technisch zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge berechnet. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Motorfahrzeugs mehr als 3,5 Tonnen beträgt.


    Ansonsten einfach bei Toll Collect anrufen 0800 222 2628


  • Rahmenbedingungen:

    Private Adresse. Privater Halter. Nichts gewerbliches oder so.


    Das würde an der Mautpflicht nichts ändern. Auch Privat zahlt Maut.


    Sonst wie "Der Glonntaler" schreibt.


    Aber Vorsicht bei abgelasteten Fahrzeugen. Es zählt F.1 im Schein und nicht F.2.

  • Auch Privat zahlt Maut.

    da bin ich mir nicht so sicher, aber ich kann auch nicht zu 100% sicher sagen das es nicht so ist, aber man findet folgende Aussagen


    Zitate aus der Toll Collect Seite:

    blau meine Anmerkungen


    Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden

    Registrieren Sie Ihr Unternehmen online bei Toll Collect

    Eine Fahrzeugregistrierung ist nur möglich, wenn Ihr Unternehmen bereits bei uns als Kunde registriert ist.


    Güterkraftverkehr ist ja eine gewerbliche Sache, niemand der Privat sein Krempel rumfährt sagt, ich mache heute Güterkraftverkehr


    bei der Seite welche Fahrzeuge Mautpflichtig sind heißt es


    Mautpflichtig sind nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen,


    bis dahin würde das auch private Fahrzeuge treffen, aber es folgen ja noch zwei weitere Untersätze die dazu gehören, nämlich

    • für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
    • dafür verwendet werden (2. Alternative).

    Mautpflicht nach der 1. Alternative

    Die Mautpflicht ergibt sich in diesem Fall aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten, wie zum Beispiel bei Sattelkraftfahrzeugen oder Lastkraftwagen. Diese Fahrzeuge sind mautpflichtig unabhängig davon, ob

    • es sich um eine Privatfahrt handelt, (dieser Satz bedeutet nicht das Privat auch Maut zahlen muß, sondern das gewerbliche Fahrzeuge die am WE mal privat genutzt werden trotzdem mautpflichtig bleiben)
    • tatsächlich Güter befördert werden,
    • die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt oder
    • das betreffende Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

    Mautpflicht nach der 2. Alternative

    Mautpflicht besteht auch für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Fahrzeugart und ihrer Aufbauten eigentlich nicht für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (z.B. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen), die aber Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen. Von Bedeutung ist, ob bei der jeweiligen Fahrt entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter im Sinne des § 1 GüKG (Güterkraftverkehr oder Werkverkehr) befördert werden.


    Ende der Zitate:


    Man findet nichts wo klar steht das Privatfahrzeuge ausgenommen sind, aber ich würde sagen da es immer, auch in den offiziellen Gesetzestexten immer nur um Güterkraftverkehr geht und man um sich zu registrieren ja ein Unternehmen braucht, man kann sich Privat gar nicht registrieren, muß man privat auch nichts zahlen, es gibt ja auch keinen privaten Güterkraftverkehr, das wäre ja dann Schwarzarbeit


    Ich bin mir relativ sicher, das ich mir auch einen alten Postbus kaufen kann, z.B. so ein 608er der dann über 5t zgg hat, und wenn ich da meine Angelausrüstung, ein Golfkart und meine Ausrüstung damit transportiere keine Maut zahlen muß


    in den ganzen Seiten wird nur einfach nirgends was von Privat geschrieben, weil es eben nur das Gewerbe betrifft, in der Liste der freien Handwerksberufe, sind auch nur Berufe aufgezählt die man eben nur als Gewerblicher oder Freiberufler machen kann


    das einzige Private das ich gefunden habe betrifft Wohnmobile, wenn man nen ausgebauten LKW oder ähnliches hat, kann man das Fahrzeug registrieren lassen, damit man bei Kontrollen keine Probleme bekommt, dazu müssen Bilder der Innenausstattung usw an Toll Collect eingereicht werden


    auf einer nicht offiziellen Seite habe ich noch den Hinweis gefunden das ein z.B. ein großes Boot am Womo dann doch zur Maupflicht führt, wenn die Wohnfläche weniger als die Hälfte der Nutzfläche ist, also 8m Wohnfläche, aber 10 Meter Boot, dann muß man angeblich zahlen, das ist aber nirgendwo rechtlich bestätigt, zumindest hab ich nichts gefunden