Mehr hängriger Zug - zwei Anhänger am PKW

  • Hallo zusammen!

    Da hier ja so eine schöne Rubrik für Rechtsfragen ist, hoffe ich mal das ich hier vielleicht mal eine aussagekräftige Auskunft erhalte.

    Meine Frage: Welche Anforderungen wird an die Bremsanlagein einem 2-Anhänger-Zug gestellt, der schneller als 25 km/h laufen soll?
    Das ich da ne zweikreis-zweileiter-Druckluftbremsanlage brauche ist mir klar, aber für beide Anhänger oder nur für den Ersten?
    Meine Idee dabei ist, mir nen druckluftgebremsten Anhänger bauen zu lassen, an dem ich dann gewöhnliche Kugelkopf-Anhänger (ob gebremst oder ungebremst) anhängen kann.
    Im Internet findet man viele zum Teil sehr widersprüchliche Aussagen, die einfach nur mein gefährliches Halbwissen mehren.
    Also, weiß da jemand was konkretes oder hat vielleicht sogar nen Beispiel?

    Gruß, der Feger

  • Hm, ich dachte da eigentlich an 80 km/h.

    Weiß da jemand was drüber?

    Gruß, der Feger

  • Ich habe es in Deutschland außer an Traktoren noch nie gesehen, ist vermutlich mehr was für Australien...

    Saris 2to Hochlader/Plane/Spriegel // Koch 750 kg U2 // Chariot Cheetah // Chariot Chauffeur // ca. 3 Anhänger für Trettraktoren/Bobby-cars

  • Schausteller haben öfters Züge mit zwei Anhängern.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Das ist dann aber auch eher Treckertempo

    Saris 2to Hochlader/Plane/Spriegel // Koch 750 kg U2 // Chariot Cheetah // Chariot Chauffeur // ca. 3 Anhänger für Trettraktoren/Bobby-cars

  • Schausteller haben Sonderstatus, die brauchen auch kein Fahrtenschreiber und die haben auch Ausnahmegenehmigungen dafür und hinten drauf so a weißes Schild mit 25 oder 40 oder 62,

    aber Er will ja 80 fahren, vielleicht mit nem Wohnwagen und nem Auto hinten drann :D

    die :police: freuen sich bestimmt darüber :biggrins:

  • So, ich wärm das Thema jetzt nochmal auf, allerdings mit einer anderen Fragestellung von mir:

    Ist es möglich, zwei jeweils für 80 km/h zugelassene Anhänger (beide auflaufgebremst) legal auf öffentlichen Straßen hintereinander gekuppelt zu ziehen?
    Mir ist klar, das sich dann die zulässige Geschwindigkeit reduziert, wahrscheinlich auf max. 25 km/h. Muß dann in den Fahrzeugpapieren irgendwas geändert werden oder reicht es aus, an den Zug hinten nen 25er-Schild drannzuhängen?

    Vielleicht mag Euch die Fragestellung komisch vorkommen, aber es kann bei mir in Zukunft vorkommen, das ich mit Lastenanhänger und Wohnwagen auf ein Treffen fahre, was allerdings auch nicht allzuweit (<60 km) weit entfernt ist und so auch mit 25 km/h gut zu bewältigen wäre....

    Mal schauen, was hier so an Gedanken zusammenkommen.

    Danke im Voraus und Gruß, der Feger

  • Hallo

    unter gewissen Vorraussetzungen geht das

    gug dir mal die STVZO an

    §41 sagt

    (10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
    1. ......
    2. ......
    3.
    3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt. Bei Sattelanhängern sind Auflaufbremsen nicht zulässig. In einem Zug darf nur ein Anhänger mit Auflaufbremse mitgeführt werden; jedoch sind hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mit Auflaufbremse zulässig, wenn
    1. beide Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
    2. der Zug mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren wird,
    3. nicht das Mitführen von mehr als einem Anhänger durch andere Vorschriften untersagt ist.

    dann sind noch wichtig § 43 und 44 sowie 58

    mußt Dir halt mal alles durchlesen
    http://www.stvzo.de/

    das Problem an der ganzen Sache ist, das Dir kein Prüfer ne AHK am Autohänger eintragen wird, wenn dann müsstest Dir den entsprechenden Hänger schon selber bauen

    außerdem bist du kein landwirtschaftlichers Zug oder Schausteller und mit was willst des ganze dann ziehen?

    aber wenn Du eh nur 60 km weit damit fahren willst, ist der ganze Aufwand doch viel zu hoch, da kannst auch zweimal mit 80 fahren, das geht dann genauso schnell wie wenn da mit 25 dahinzuckelst, abgesehn davon sind viele Strassen und Autobahn dann ja auch noch Tabu

    oder baust Dir gleich nen Drehschemel mit 12 m, vorne drauf die Wohnkabine, hinten stellst das Auto drauf, dann darfst damit auch 80 fahren

    Gruß Mani

  • Um das mit den 2 Anhängern überhaupt machen zu dürfen; ..... muss das Zugfahrzeug als Zugmaschine zugelassen sein .... oder als Trecker :D


    Was mit den Bremsen und mit den Geschwindigkeiten ist; ..... keine Ahnung ;)


    Manfred

    Manfred

  • Hm, Zulassung als Zugmaschine ist kein Problem.

    Und ne Anhängerkupplung ist an dem einen Anhänger hinten bereits dran.

    Hm, wenn nur die Versicherung für ne Zugmaschine nich so teuer wär....

    Gruß, der Feger

  • Ein normaler PKW-Anhänger mit TÜV-zugelassener AHK hinten dran 8o



    Hab ich nicht behauptet.
    Ich hab nicht gesagt, das die AHK abgenommen ist, und schon garnicht, das es sich um einen "normalen" PKW-Anhänger handelt.

    Ich wollt ja auch erstmal nur so nen paar Gedanken sammeln....

    Gruß, der Feger

    P.S.: Wenn man hinten am Wohnwagen ne "normale" AHK hätte, könnte man den Fahrradträger dadrauf machen, anstatt an die Heckwand zu schrauben...

  • ...
    P.S.: Wenn man hinten am Wohnwagen ne "normale" AHK hätte, könnte man den Fahrradträger dadrauf machen, anstatt an die Heckwand zu schrauben...


    Der Fahrradträger hat eine ABE für genauso abgenommene AHK!!!! Ich bin ja auch nicht für so viel Bürokra... - aber wenn dies nicht wäre, dann würden wir hier umherfahren wie am Bosporus(mit der gleichen Unfall- und Todesquote).
    Die billigste Zugmaschine wäre wohl ein Quad - aber hier klappt es wohl nicht mit der Anhängelast.


  • Die billigste Zugmaschine wäre wohl ein Quad - aber hier klappt es wohl nicht mit der Anhängelast.



    Ich kann mein Auto ja auch als Zugmaschine umschreiben, da klappt´s dann auch mit der Anhängelast.

    Gruß, der Feger

  • Hallo
    Ich möchte nicht in technischer oder Verwaltungsvorschriften eingehen,
    aber ganz kurz gesagt es geht einen mehrzügigen Anhängerzug in Betrieb
    zunehmen. Schau mal im Unimogforum dort wurde dieses Thema ein paar-
    mal abgehandelt. Der Ulli ist der Fachmann, er hat ein solches komplettes
    Fahrzeug im Betrieb. Ich werde selbst auch im Unimogforum suchen und gebe Bescheid wenn ich es gefunden habe, es wird etwas dauern, es ist
    ein tolles Forum, mit vielen techn. Hinweisen, also bis dann

    Mfg Willi

  • Ich denke aber, dass ein Unimog eher als Zugfahrzeug durchgeht - im Gegensatz zu nem "normalen" PKW, oder?

    Und hat der Unimog dann ne Kugelkopf-Kupplung oder ein Maul?

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


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  • Und nochmal:

    Mein Auto als Zugmaschine zuzulassen ist kein Problem.

    Hab jetzt mal in dem o.g. Unimog-Forum was gefunden. Bis 60 km/h geht das wohl mit zwei auflaufgebremsten Anhängern.
    Ich werd mich dann da demnächst mal reinknieen.

    Gruß, der Feger

  • Vielleicht wäre hier mal ein Link zu dem entsprechenden Thema gut. Wir hatten diese Frage ja nun auch schon das zweite Mal.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!