Mehr hängriger Zug - zwei Anhänger am PKW

  • Ne, das wäre zu leicht, du mußt mit den 18 rückwärts einparken:)

    Saris 2to Hochlader/Plane/Spriegel // Koch 750 kg U2 // Chariot Cheetah // Chariot Chauffeur // ca. 3 Anhänger für Trettraktoren/Bobby-cars

  • Hallo zusammen, habe ähnliche Gedankengänge gehabt, allerdings ist das sehr schwierig, teuer und steinig! Das mit dem 12 m Drehschemel ist die geilste lösung überhaupt, da kanste im prinzip laden wie de lustig bist, weil Du keine Stützlast beachten mußt! geht bist 3,5 tonnen mit PKW Kugelkupplung, Auflaufgebremst und Zulassung für 80 km/h von Haus aus! Da kanst Du dann Wohnwagen und PKW drauf stellen, den Wohnwagen sogar am PKW angekuppelt! und kannst ohne wenn und aber auch nach Tacka tucka Land fahren! Allerdings auch Hier gibt es natürlich stolperfallen!: Gesamtlänge 18 meter! Und Drehschemelanhänger darfst Du nur entweder mit alter Klasse 2, neuem Checkkartenführerschein mit Anhängerzusatz (bekomst Du automatisch, wenn Du alten 3er umtauscht) fahren! Fährst Du ihn mit dem alten 3er ist das fahren ohne Fahrerlaubnis!!!!!!!!!
    Das ganze ist dann auch bezahlbar, alle namhaften Hersteller haben mitlerweile entsprechende Hänger im Program, gebrauchte bekommst Du günstig in Holland!
    Und zu guter letzt noch ein kleiner Denkanstoß: Wenns ausgefallen sein soll: Minisattelzug, Sprinter oder ducato und co, mit Sattelkupplung und entsprechendem Auflieger, Zugfahrzeug unter 3,5 tonnen ohne Fahrtenschreiber, Sonntagsfahrverbot oder sonstigen LKW verboten, Auch geil, im Auflieger gibts genug Platz für wohnen und Garage!
    Liebe Grüße


  • Zugfahrzeug unter 3,5 tonnen ohne Fahrtenschreiber


    Wenn es gewerblich genutzt wird allerdings nicht, dann zählt das zulässige Gesamtzuggewicht. Deswegen muß ich in meinen Q7 ein EU-Kontrollgerät (digitaler Fahrtenschreiber) einbauen lassen ...


    Privat gilt das Sonntagsfahrverbot aber auch für als LKW zugelassene Sprinter oder VW-Busse, wenn sie mit Anhänger unterwegs sind!

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • nicht ganz, in den meisten Bundesländern, darfst zu privaten Zwecken auch mit LKW bis 3,5 t und mit Hänger fahren, allerdings nur privat, also mitm WW hinten drann, oder dem Oldie aufm Hänger zum treffen, oder den Mopeds ins Gelände usw, allerdings ned mit ner Fuhre Kies, auch wenn Du dem :police: erzählen willst das dein Hof neu pflastern willst

    Gruß Mani


  • Und zu guter letzt noch ein kleiner Denkanstoß: Wenns ausgefallen sein soll: Minisattelzug, Sprinter oder ducato und co, mit Sattelkupplung und entsprechendem Auflieger,...



    Dann biste aber auf jeden Fall mit ner Druckluftbeschaffungsanlage dabei, da wir weiter oben gelernt haben, das Auflaufbremsen bei Aufliegern nicht zugelassen sind...
    Und nen Auflieger mit 750 kg Achslast ist ja wohl nicht so der Bringer....

    Gruß, der Feger

  • nicht ganz, in den meisten Bundesländern, darfst zu privaten Zwecken auch mit LKW bis 3,5 t und mit Hänger fahren, allerdings nur privat, also mitm WW hinten drann, oder dem Oldie aufm Hänger zum treffen, oder den Mopeds ins Gelände usw, allerdings ned mit ner Fuhre Kies, auch wenn Du dem :police: erzählen willst das dein Hof neu pflastern willst

    Gruß Mani


    Das ist mir neu gibts da ne Quelle für ?
    Wens um Privat ode nicht geht müsste auch der Kies gehen oder steht da tatsächlich gilt nicht für Privat genutzte WoWa und "Sportgeräte" Transporte ?


    MFG S

  • Die Länderarbeitsgruppe hat nach einer umfassenden Bestandsaufnahme der in den einzelnen Ländern vorherrschenden Verwaltungspraxis sowie Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen der Speditionswirtschaft eine Vereinbarung der Länder zur übereinstimmenden Handhabung der Regelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO erarbeitet. Diese wurde von der VMK in ihrer Sitzung am 9./10.10.2007 einstimmig als Grundlage für die Ausrichtung der Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden gebilligt.
    Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung der Länder ist bei der Genehmigung von Ausnahmen
    vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach § 30 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 46 Abs. 1
    Nr. 7 StVO im Land Bremen künftig nach folgenden Regelungen zu verfahren:

    • Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
      • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
      • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr
        als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
      • Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören,
        wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge
        (auch mit Anhänger),
      • selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
      • Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
      • Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
        hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
        werden.


    Hinweis:
    Mit diesem Katalog der generell nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffenen Fahrzeuge wird die bisher in der VwV zu § 30 Abs. 3 StVO vorgenommene Aufzählung wesentlich erweitert. In allen genannten Fällen entfällt damit künftig ein Ausnahmegenehmigungsverfahren.

  • an diese Regelung haben sich fast alle Bundesländer angeschlossen, angeblich soll aber z.B. Hessen und auch einige der neuen Länder sich nicht drann beteiligen, trotzdem geplant war das sich alle Länder an diese Regelung halten

  • >>> Wens um Privat ode nicht geht müsste auch der Kies gehen <<<


    Nicht zu "privaten Zwecken" ....... sondern privat zu "Sport- und Freizeitzwecken" ;):D


    Und den "Hof pflastern" kann man zwar privat in seiner Freizeit :rolleyes: ..... aber es ist im Sinne des Gesetzgebers keine typische Freizeitbeschäftigung. ;)



    Manfred

    Manfred

  • >>> angeblich soll aber z.B. Hessen und auch einige der neuen Länder <<<


    Wohl genau die selben "kranken" Länder, in denen selbstgebaute Anhänger eine EU-Abnahme brauchen :confused::confused::confused:


    Manfred

    Manfred

  • so hier ist noch ein ausführliches Schreiben, das ist das aktuellste was ich finden konnte

    und das hier noch


    Danke für deine Mühe das ist ja mal wieder typisch Deutsch vorallem wenn man bedenkt das der Verkehr um den es hier geht ja "grenzüberschreitend" ist 8o


    Das mit der EU Abnahme ist aber doch Deutschland weit, nur die Zuständigen Behörden sind von Land zu Land andere oder kann man einen Anhänger z.b. in Rheinland Pfalz nach alten Regeln abnehemn und Zulassen und dann nach Hessen ummelden :confused:


    MFG S

  • Wenn ich mit dem Firmen-"LKW" (Bus mit LKW-Zulassung eines Gas-Wasser-Scheiße-Betriebs) privat ein Auto zur privaten Nutzung (Gilt ein "Sport"wagen als Sport und Freizeit?) hole, fällt das dann unters Fahrverbot oder nicht? :confused:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Ja sauba! Da hat ein Kumpel von mir aber Glück gehabt... wurde nämlich nur freundlich aufs Fahrverbot hingewiesen, zum nächsten Autohof eskortiert und weg waren die Jungs.... und ein paar Minuten später er auch - wollte ja noch heim... ;)

    MfG,
    Jay


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  • Zitat

    und ein paar Minuten später er auch - wollte ja noch heim... ;)



    das hätte sehr teuer werden können, manchmal warten die nämlich genau aus dem Grund an der nächsten Ausfahrt und dann hilft keine Ausrede mehr

  • Das ist eh so ein Halbhesse (Aschebesch), da is mir das Wurscht! :)

    MfG,
    Jay


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  • hab da noch was gefunden ;)....

    60 km/h, 62 km/h werden toleriert.

    Gruß
    G.

  • Das ist ja mal ein cooles Bild :cool:


    Kanst du uns vieleicht mal darlegen was der TÜV für Vorgaben zur Befestigung der AHK am ersten Anhänger gemacht hat ? Oder kann man das so fertig kaufen? Hersteller?


    MFG S


    PS wie sieht es denn da mit den 18m aus ?